Rentengarantie

Keine Kürzungen der Rente in der Zukunft?

Als Rentengarantie wird die erweiterte Schutzklausel bezeichnet. Sie verhindert, dass bei sinkenden Löhnen auch die Rente sinkt.

Die Rentenentwicklung ist an die Entwicklung der Löhne und Gehälter gekoppelt. Steigen diese, steigen auch die Renten. Im Umkehrschluss beutetet das aber auch: Sinken Löhne und Gehälter, sinken auch die Rente. Wenn dieser Fall eintritt, grifft die erweiterte Schutzklausel, die verhindert, dass es zu einer Rentenminderung kommt. Die Bundesregierung geht allerdings davon aus, dass die Schutzklausel in den kommenden Jahren nicht zur Anwendung kommen wird, da sie nicht mit einer rückläufigen Lohnentwicklung rechnet. 

Was kostet die Rentengarantie?

Die Rentengarantie hat ihren Preis: Wenn die Lohn- und Gehaltssumme rückläufig ist, lässt sich theoretisch ein Betrag errechnen, um den die aktuellen Renten zu kürzen wären. Da die Rentengarantie besteht, darf es dazu nicht kommen. Eine Finanzierungslücke öffnet – und die Bundesregierung schließt sie, indem sie festlegt: Ab dem darauffolgenden Jahr können fällige Rentenerhöhungen immer wieder halbiert werden, bis die theoretische Rentenkürzung ausgeglichen ist, die aufgrund der Rentengarantie nicht realisiert wurde. Im Klartext bedeutet die Rentengarantie: Mögliche Kürzungen werden einfach in die Zukunft verschoben.

Rentengarantie verletzt das Grundprinzip der gesetzlichen Rente

Die Rentengarantie rüttelt an einem Grundprinzip der deutschen Rentenversicherung: Seit 1957 sind die Altersbezüge an die Entwicklung der Löhne und Gehälter gekoppelt. So betrug 1970 laut "Deutscher Rentenversicherung" das durchschnittliche Jahresentgelt 6.118 Euro (netto vor Steuern), die Standardrente mit 45 Versicherungsjahren lag bei 3.376 Euro (netto vor Steuern). Damit kam ein Rentner auf 55,2 Prozent seines vorherigen Jahresgehaltes (Rentenniveau).

Im Laufe der Zeit hat sich eine Schere aufgetan: Das durchschnittliche Jahresentgelt hatte 2005 eine Höhe von 24.378 Euro, die Standardrente betrug 12.816 Euro - das Rentenniveau lag nur noch bei 52,6 Prozent. Aber: Trotz wirtschaftlicher Flauten kam es nie zu einer Rentenkürzung, weil die Löhne und Gehälter seit 1957 nur gestiegen sind. 

Kritik an der Rentengarantie

Die Rentengarantie stieß auf breite Kritik, weil sie das Fundament der Rentenversicherung untergräbt: "Jung und Alt sitzen in einem Boot: Wenn sich also die Löhne nach oben bewegen, müssen auch die Renten steigen. Und wenn die Löhne sinken, müssten es auch die Renten", sagte der ehemalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) der "Bild"-Zeitung.

Und der Renten-Experte Bernd Raffelhüschen hält die Rentengarantie für "eine Umverteilung zugunsten der Rentner auf Kosten zukünftiger Generationen und der heutigen Jugend". Der Experte kritisiert an der Rentengarantie: "Das ist ein eklatanter Bruch des Gleichbehandlungsgrundsatzes zwischen Erwerbstätigen und Rentnern. Die Lohnsteigerungen der Erwerbstätigen werden zwar 1:1 an die Rentner weitergegeben, die aktuellen Lohnsenkungen aber nicht."

Ein Beitrag von Ingo Leipner

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