Rentenberechnung
Wie wird die gesetzliche Rente berechnet?
Die Rentenberechnung erhalten die Versicherten in Form des Rentenbescheids. Für die korrekte Ermittlung der Rente hat der Gesetzgeber die sogenannte Rentenformel aufgestellt.
Rentenformel als Basis der Rentenberechnung
Mit der Rentenformel wird die gesetzliche Rente für jeden Versicherten exakt berechnet. Die Rente ergibt sich aus der Multiplikation verschiedener Komponenten gemäß folgender Formel:
- Rente = Entgeltunkte * Zugangsfaktor * Aktueller Rentenwert * Rentenartfaktor
Bei den Entgeltpunkten handelt es sich um die während des Arbeitslebens persönliche angesammelten Rentenpunkte. Aus diesen werden nach Muliplikation mit dem Zugangsfaktor die persönlichen Entgeltpunkte ermittelt. Je nach Entwicklung der Bruttolöhne und möglicher demographischer Veränderungen erfolgt dann eine Korrektur mit dem aktuellen Rentenwert. Die Rente wird dann je nach Rentenart mit dem Rentenartfaktor mulipliziert.
Auf diese Weise wird die Bruttorente ermittelt, die um Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner, den Beitrag zur Pflegeversicherung und um Steuern gemindert wird.
Was sind die Entgeltpunkte in der Rentenformel?
Mit den Entgeltpunkten wird der Versicherungsverlauf jedes Einzelnen berücksichtigt. Die Entgeltpunkte werden durch die Relation des eigenen Einkommens mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten für den gleichen Zeitraum ermittelt.
Wer exakt das Durchschnittseinkommen erzielt, erhält einen Entgeltpunkt von 1,0. Wer weniegr verdient, erhält entsprechend weniger Entgeltpunkte. Wer oberhalb des Durchschnitts verdient, erhält eine höhere Punktzahl auf seinem Konto gutgeschrieben. Nach oben ist die Ermittlung der Entgeltpunkte jedoch durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Wer über dieser Grenze verdient, muss keine Rentenversicherungsbeiträge mehr entrichten und erhält folglich auch keine Entgeltpunkte.
Was ist der Zugangsfaktor in der Rentenformel?
Der Zugangsfaktor berücksichtigt bei der Rentenberechnung, wann der Versicherte in Rente geht. Wer seine Altersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze bezieht, erhält einen Zugangsfaktor von 1,0. In diesem Fall entsprechen die Entgeltpunkte auch den persönlichen Entgeltpunkten.
Wer später in Rente geht, erhält einen Zugangsfaktor, der größer als 1,0 ist. In diesem Fall ist die Rentenbezugszeit kürzer und der Versicherte hat länger in die Rentenversicherung eingezahlt. Für Monat nach der Regelaltersgrenze erhöht sich die Rente um 0,5 Prozent.
Wer seine Rente vor der Regelaltersgrenze in Anspruch nimmt, muss einen Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme in Kauf nehmen. Für die Jahrgänge ab 1964 gilt als Regelaltersgrenze die Rente mit 67.
Der Zugangsfaktor wird seit 2001 auch auf Renten wegen Erwerbsminderung, Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten angewendet.
Was bedeutet der Rentenartfaktor in der Rentenformel?
Der Rentenartfaktor berücksichtigt, dass mit der Rente unterschiedliche Sicherungsziele verfolgt werden. Es gibt Renten mit Lohnersatzfunktion (z.B. Altersrente) und Renten mit Lohnzuschussfunktion (z.B. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung).
Je nach Rentenart erfolgt eine Reduzierung der Rente durch diesen Faktor. Da die gesetzliche Rente vorrangig der Alterssicherung dient, beträgt der Rentenfaktor für Altersrenten 1,0. Für die Rente wegen voller Erwerbsminderung und die Erziehungsrente beträgt der Rentenartfaktor ebenfalls 1,0.
Anders sieht bei der Erwerbsminderungsrente bei teilweiser Erwerbsminderung aus. Hier liegt der Faktor bei 0,5, da noch eine andere Tätigkeit in Teilzeit ausgeübt werden kann.
Folgende Rentenfaktoren legt das Sozialgesetzbuch fest:
- Renten wegen Alters: 1,0
- Renten wegen voller Erwerbsminderung: 1,0
- Rente wegen Erwerbsunfähigkeit: 1,0
- Erziehungsrenten: 1,0
- Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung: 0,5
- kleine Witwen- bzw. Witwerrente: 0,25 ab dem vierten Monat (bis dahin gilt der Faktor von 1,0)
- große Witwen- bzw. Witwerrente: 0,6 bzw. 0,55 (0,55 für ab dem 1. Januar 2002 geschlossene Ehen, bei denen die Geburtsdaten der Eheleute nach dem 2. Januar 1962 liegen), bis dahin gilt ein Faktor von 1,0
- Halbwaisenrente: 0,1
- Vollwaisenrente: 0,2.
Aktueller Rentenwert in der Rentenformel
Mit dem Rentenwert wird die gesetzliche Rente dynamisiert. Entsprechend der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland erfolgt eine Anpassung dieses Wertes. Damit sollen die Rentner am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben.
Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer ungeminderten monatlichen Rente aus Beiträgen eines Durchschnittsverdieners für ein Jahr entspricht. Seit 1. Juli 2017 beträgt der Rentenwert (west) 30,99 Euro bzw. 29,25 Euro (ost).
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