Rentenantrag

Antrag auf Rente ist erforderlich

Die gesetzliche Rente wird nicht einfach so auf das Konto der Rentenversicherten überwiesen. Vielmehr muss ein entsprechender Rentenantrag auf einem dafür vorgesehenen Formular gestellt werden. Nur wer rechtzeitig einen Antrag auf Rente stellt, erhält auch seine Bezüge.

Rentenantrag: Welche Vordrucke gibt es?

Jede Rente muss mit einem speziellen Vordruck beim Rentenversicherungsträger beantragt werden. Es wird zwischen folgenden Rentenarten unterschieden:

Für jeder dieser Rentenarten gilt jedoch: Ohne Rentenantrag erfolgt keine Auszahlung.

Der jeweilige Antrag auf Rente ist beim örtlichen Versicherungsamt oder der Gemeindebehörde erhältlich. Für eine Auskunft stehen die Berater der Deutsche Rentenversicherung Bund zur Verfügung. Auch die Krankenkassen oder Arbeitsämter halten entsprechende Vordrucke bereit.

Seit Juni 2010 kann der Rentenantrag auch online beim Rentenversicherungsträger gestellt werden. Die Daten werden über einen Sicherheitsserver an die Rentenversicherung übermittelt. Zusätzlich muss der Antragsteller noch ein Unterschriftenblatt auf dem Postweg an den Rententräger senden. Eine Ausnahme gilt für PC-Nutzer mit Signaturchipkarte von der Bank. In diesem Fall reicht der Online-Antrag für die wirksame Beantragung aus.

Wann sollte der Rentenantrag gestellt werden?

Die gesetzliche Rente wird mit einer komplizierten Rentenformel berechnet. Daher sollte man bereits drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn einen Antrag auf Rente stellen. Bei der Antragstellung wird man von den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung unterstützt. Allerdings sollte man darauf achten, dass auf dem Kontoauszug über den Versicherungsverlauf sämtliche rentenrelevanten Zeiten (z.B. Schul- und Erziehungszeiten) enthalten sind.

Da in einem Rentenantrag zahlreiche Informationen zum Versicherungsverlauf enthalten sind, erfolgt eine individuelle Prüfung durch die Mitarbeiter des Rententrägers. Sofern die Daten bereits hinterlegt sind, wird für die Rentenberechnung nur ein geringer Zeitraum benötigt. Sofern jedoch noch Nachweise über rentenrechtliche Zeiten nachzureichen sind, können von der Antragstellung bis zur ersten Auszahlung schnell ein paar Monate vergehen.

Als Antragsteller kann es sich durchaus lohnen, die fehlenden Nachweise zu erbringen. Auf diese Weise erhöht sich nämlich die Rentenauszahlung.

Rentenantrag: Wann wird die erste Rente ausgezahlt?

Die gesetzlichen Rentenleistungen werden grundsätzlich immer am Monatsende ausgezahlt. Seit April 2004 erfolgt die rückwirkende Auszahlung. Davor wurden die Altersbezüge vorschüssig ausgezahlt. Die Auszahlung der Altersrente, der Erziehungsrente und der unbefristeten Erwerbsminderungsrente wird ab dem Monat vorgenommen, ab dessen Beginn die Voraussetzungen für die Rente erfüllt werden.

Wird die Erwerbsminderungsrente als Zeitrente gewährt, erhält man die erste Auszahlung erst ab dem siebten Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Die Witwen-/Witwerrenten und Waisenrenten werden erstmalig in dem Monat ausgezahlt, der auf den Todestag folgt. Wird der Rentenantrag bei diesen Renten erst später gestellt, erfolgt eine rückwirkende Zahlung für maximal 12 Monate. Geschiedenenwitwenrenten werden stets erst ab dem Monatsersten nach Antragstellung gezahlt.

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