Rente für langjährig Versicherte
Altersgrenze steigt von 65 auf 67 Jahre
Die Rente für langjährig Versicherte wird nur auf Antrag gewährt. Die Regelungen dazu sind im Sozialgesetzbuch VI enthalten. Bis zum Jahr 2029 wird die Rente mit 67 eingeführt. Dann können langjährig Versicherte nur mit Abschlägen früher in Rente gehen.
Voraussetzungen für die Rente für langjährig Versicherte
Der Bezug der Altersrente ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Nur wenn diese erfüllt werden, können langjährig Versicherte auch die gesetzliche Rente beziehen. Folgende Voraussetzungen gelten:
- Erfüllung der Mindestversicherungszeit von 35 Jahren,
- Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen,
- Mindestens: Vollendung des 63. Lebensjahres,
- Anhebung der Altersgrenzen für Jahrgänge ab 1949.
Somit erhalten Versicherte lediglich dann Rente, wenn sie mindestens 35 Jahre rentenversichert waren. Wann Versicherte die Rente erhalten, hängt vom jeweiligen Geburtsjahr ab.
Wer vor 1949 geboren ist, kann weiterhin mit 65 Jahren in Ruhestand gehen. Der vorzeitge Rentenbezug ist nur einem Rentenabschlag möglich. Wer im Jahr 1964 oder später geboren ist, kann erst mit 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Für die Jahrgänge zwischen 1949 und 1963 wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben.
So wird für Versicherte des Jahrgangs 1950 die Altersgrenze um vier Monate angehoben. Der Jahrgang 1958 erhält z.B. erst mit 66 Jahren abschlagsfrei die Altersrente.
Was zählt zu den Wartezeiten bei der Rente?
Die Mindestversicherungszeit oder Wartezeit beträgt bei der Altrersrente 35 Jahre. Dazu zählen Zeiten, in denen Pflicht- und freiwillige Beiräge geleistet werden, Kindererziehungszeiten und Zeiten der geringfügigen Beschäftigung.
Daneben werden auch Zeiten der schulischen Ausbildung oder Zeiten, die für die Erziehung der Kinder bis zum 10. Lebensjahr aufgewendet werden, berücksichtigt.
Wenn diese Zeiten zusammen genommen 35 Jahre betrage, kann die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch genommen werden.
Welche Besonderheiten gibt es?
Für bestimmte Jahrgänge gelten sogenannte Vertrauensschutzregelungen. Für die Rentenversicherung bedeutet dies, dass der Gesetzgeber vorteilhafte Regelungen, auf die sich der Einzelne bei seiner Lebensplanung eingestellt hat, nicht generell von einem Tag zum anderen nachteilig verändern darf. Bei Gesetzesänderungen müssen aus Gründen des Vertrauensschutzes deshalb Übergangsvorschriften für bestimmte Personen — meistens rentennahe Jahrgänge — geschaffen werden.
So gelten z.B. für Personen, die vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeit vereinbart haben, Ausnahmeregelungen. Für diesen Personenkreis wird die Altersgrenze von 65 Jahren nicht angehoben, d.h. die Rente kann weiterhin abschlagsfrei mit 65 Jahren bezogen werden.
Finanzplaner 60+
Finanzplaner 60+ hilft dabei, den Ausstieg aus dem Berufsleben zu meistern und erklärt, was hinsichtlich Steuern, Recht und Finanzen beachten werden sollte.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Wegen der Anhebung der Altersgrenzen gibt es seit 2012 eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese Rentenart erhalten Versicherte, die mindestens das 65. Lebensjahr vollendet und eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben.
Dabei gilt zu beachten, dass der Berufs tatsächlich aufgegeben werden muss es bestimmte Hinzuverdientsgrenzen gelten. Ab dem Jahr 2012 wird mit schrittweisen Einführung der Rente mit 67 die neue Altersrente für besonders langjährig Versicherte eingeführt.
Die Pflichtbeitragszeiten können dabei auch mit Pflichtbeiträgen aus der Kindererziehung oder Wehr- und Zivildienst erfüllt werden. Auch Zeiten der Kindererziehung werden bis zum 10. Lebenjahr des Kindes berücksichtigt.
Die Altersrente für besonders langjährigf Versicherte erhalten demnach Versicherte, die
- nach 1946 geboren sind,
- mindestens 65. Jahre alt sind,
- die Wartezeit von 45 Jahren zurückgelegt haben und
- die Hinzuverdientsgrenzen einhalten.
Weitere Informationen
- Rente für Schwerbehinderte(vorheriger Artikel)
- Rente für Frauen(nächster Artikel)