Rente beantragen
Wann ich die Rente beantragen?
Warum eine Rente beantragen?
Um eine Leistung aus der Rentenversicherung zu erhalten, ist es erforderlich, einen Antrag zu stellen. Wer eine Rente beantragen möchte oder muss, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um auch eine Leistung daraus zu bekommen. Der Rentenversicherungsträger teilt dem Versicherungsnehmer grundsätzlich mit, wann es möglich ist, dass dieser eine Leistung aus der Rentenversicherung erhalten kann. Dennoch erfolgt die Auszahlung der Leistung nicht automatisch. Daher muss die Rente vom Anspruchsteller selbst beantragt werden. Dies kann bei jeder Sozialleistungsstelle erfolgen, wobei es von Vorteil ist, den Antrag direkt bei jenem Träger zu stellen, der auch für die jeweiligen Leistungen zuständig ist. Dadurch kann die Bearbeitungszeit verkürzt werden.
Nachdem der Antrag vom Rentenversicherungsträger geprüft wurde, wird er bewilligt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dem Antragsteller wird ein Bescheid übermittelt, in welchem im Falle der Bewilligung die Höhe der Rente sowie die Auszahlungsweise vermerkt sind. Danach kommt es zur Auszahlung der Rente. Als Antragsteller können alle Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, auftreten. Auch gesetzliche Vertreter oder Bevollmächtigte des Versicherten sind berechtigt für den Rentenanwärter aufzutreten und können für diesen die Rente beantragen.
Wie die Rente beantragen?
Der Zeitpunkt, zu welchem man eine Rente beantragen kann, sollte grundsätzlich früh, aber nicht zu früh gewählt werden. Idealerweise wartet man auf den Bescheid des Sozialversicherungsträgers, dass Leistungen verfügbar sind. Bei der Altersrente sollte die Antragstellung rund drei Monate vor Antritt des Ruhestands gestellt werden. Um einen nahtlosen Übergang von der Beschäftigung in den Ruhestand zu gewährleisten, empfiehlt es sich, dem Antrag eine voraussichtliche Lohnbescheinigung für die restlichen Arbeitsmonate beizulegen. Diese Bescheinigung im Voraus ist ein Vordruck, der vom Arbeitnehmer ausgefüllt wird.
Für eine rasche und reibungslose Bearbeitung des Rentenantrags sorgt ein aktueller Versicherungsverlauf, der vom Rentenversicherungsträger ausgedruckt wird. Ist dieser nicht lückenlos, so sollte man dem Versicherungsträger nachweisbar mitteilen, was während dieser Zeiten war. Wer seine Rente beantragen will, muss neben einem gültigen Personalausweis auch eine Bankverbindung, Bestätigungen bezüglich weiterer Leistungsbezüge, wie zum Beispiel Hinterbliebenenrenten, Unfallrenten, Krankengeld usw. und auch die jeweilige Krankenkassenzugehörigkeit mitteilen. Des Weiteren ist eine Auflistung der bisherigen Berufe, eventueller Gesundheitsstörungen sowie Untersuchungen oder Krankenhausbehandlungen vorzulegen. Bei behinderten Menschen ist auch der Schwerbehindertenausweis vorzulegen. Geht dem Ruhestand eine Arbeitslosigkeit voran, müssen auch diesbezüglich Nachweise erbracht werden, um den Anspruch geltend zu machen.
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Rente beantragen und Voraussetzungen
Das gesetzliche Rentensystem erfährt vor allem in den letzten Jahren immer wieder Änderungen, welche für den Laien kaum noch durchschaubar sind. Das liegt vor allem daran, dass es derzeit verschiedene Stichtagregelungen gibt, die individuell zur Anwendung kommen. Grundsätzlich müssen drei Voraussetzungen erfüllt werden, um eine Rente beantragen zu können. In Bereich der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zählt eine bestimmte Anzahl von geleisteten Pflichtbeiträgen. Je nach Alter des Antragstellers kommen hier unterschiedliche Stichtage zum Tragen, ab wann Anspruch auf die Rente besteht.
Der Gesetzgeber schreibt hier ein Lebensalter vor, aber auch andere persönliche Voraussetzungen, die dazu führen, um Anspruch auf die Rente zu haben. Dazu zählen zum Beispiel schwere Behinderungen, längere Arbeitslosigkeit oder die Tätigkeit in einem Altersteilzeitsystem. Man kann die Rente beantragen, wenn zwischen der ersten Beitragszahlung bis zur Antragstellung mindestens fünf Jahre liegen. Das Gesetz sieht hier als Obergrenze 35 Jahre vor, ab welcher Beschäftigungszeit man Anspruch auf die volle Rentenhöhe hat. Sind alle vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt, kann der Rentenantrag gestellt und auf die Zustellung des Bescheids vom Rentenversicherungsträger gewartet werden.
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