Gesetzliche Rente bei Arbeitslosigkeit

Informationen zur Rente für Arbeitslose

Auch Arbeitslose erwerben Rentenansprüche. Die Rentenansprüche hängen z.B. von der Laufzeit des Arbeitslosengeldes und dem Zeitraum ab. Die Ansprüche an die gesetzliche Rente bei Arbeitslosigkeit sind jedoch im Vergleich zu Erwerbstätigen relativ gering. Was Sie zur gesetzlichen Rente und Arbeitslosigkeit wissen müssen, erfahren Sie hier.

Arbeitslosigkeit reduziert Rentenansprüche

Grundsätzlich werden für Arbeitslose von der Bundesagentur für Arbeit Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet. Allerdings sind die Beitragsleistungen im Vergleich zum vorherigen Bruttoverdienst deutlich geringer. Daraus folgt, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit zwar rentensteigernd wirken. Im Vergleich zur Berufstätigkeit mit einkommensabhängigen Beiträgen verringert sich die Altersrente deutlich.

Die Höhe der Rentenansprüche richtet sich nach dem Bezug der Arbeitslosenleistungen. Für Bezieher von Arbeitslosengeld 1 errechnet sich der Rentenbeitrag aus 80 Prozent des bisherigen Brutto-Arbeitseinkommens. Dieser Rentenbeitrag wird von der Bundesagentur für Arbeit an die Deutsche Rentenversicherung Bund gezahlt. Wenn ein Arbeitnehmer vor Eintritt der Arbeitslosigkeit genau in Höhe des Durchschnittseinkommens verdient hat, reduziert sich seine Rente durch ein Jahr Arbeitslosigkeit um 5,44 Euro im Monat.

Bezieher von Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) erhalten dagegen deutlich geringere Rentenansprüche. Das Sozialgesetzbuch sieht vor, dass in diesem Fall lediglich ein fiktives, beitragspflichtiges Einkommen von 205 Euro im Monat zugrundegelegt wird. Der vorherige Verdienst spielt keine Rolle für den Rentenanspruch. Wer ein Jahr lang Arbeitslosengeld 2 bezieht, erhöht seine monatliche Altersrente um lediglich 2,17 Euro. Am schlimmsten trifft es Arbeitslose, die keinen Anspruch (mehr) auf Arbeitslosengeld haben. Junge Menschen haben z.B. noch keine Ansprüche auf Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erworben. Oder Ehepaare, bei denen das Einkommen des Ehepartners auf den Langzeitarbeitslosen angerechnet wird, gehen ohne Leistungen der Arbeitsagentur aus. Für diesen Personenkreis wird kein Geld an die Rentenkasse überwiesen. Die gesetzliche Rente erhöht sich nicht.

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Hinweise zur Rente für Arbeitslose

Auch wenn sich für Arbeitslose, die keine Leistungen erhalten, die spätere gesetzliche Rente nicht erhöht, so ist die Meldung bei der zuständigen Arbeitsagentur dennoch sinnvoll. Zeiten der Arbeitslosigkeit gelten nämlich als "Anrechnungszeit ohne Bewertung". Anrechnungszeiten werden zwar ohne Beitrag geführt, erhöhen aber andere rentenrechtliche Zeiten.

Zudem erhöhen Anrechnungszeiten die Wartezeiten auf dem Versichertenkonto, so dass im späteren Leben z.B. die vorzeitige Altersrente (bei Vorliegen der Voraussetzungen) beantragt werden kann. Auch die Voraussetzung für die Erwerbsminderungsrente bleibt aufrecht erhalten.

Allerdings müssen sich Erwerbslose, die keine Unterstützung beziehen, alle drei Monate erneut bei der Bundesagentur als arbeitslose melden. Andernfalls wird die Zeit nicht als Anrechnungszeit anerkannt. Personen über 25 Jahre müssen zwei weitere Bedingungen erfüllen. Unmittelbar vor Eintritt der Arbeitslosigkeit muss Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rente bestanden haben. Außerdem spielt der Grund für den Nichterhalt von ALG 1 oder ALG 2 eine Rolle. Nur im Fall der Nichterfüllung der Anwartschaftszeiten oder bei fehlender Bedürftigkeit werden die Anrechnungszeiten gewährt.

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