Protektor
Sicherungseinrichtung für den Fall einer Insolvenz
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Protektor - Versicherungsbestände werden geschützt
Die Protektor Lebensversicherung bietet als spezielle Sicherungseinrichtung einen umfassenden Schutz für Kunden von Lebensversicherungsunternehmen. Die deutsche Einrichtung tritt für Versicherte ein, deren Lebensversicherer von den finanziellen Folgen einer Insolvenz bedroht sind. In der Praxis bedeutet dies, dass bestehende Verträge und der Risikoschutz weiter geführt werden können, alle Leistungsansprüche auf eine Altersvorsorge weiterhin bestehen und auch Gewinnbeteiligungen, die gewährt wurden, an die Versicherten ausgezahlt werden. Zu den Aufgaben von Protektor gehört, alle Versicherungsbestände von Lebensversicherungsunternehmen, die in eine finanzielle Schieflage geraten, umfassend zu sanieren.
Darüber hinaus übernimmt die Lebensversicherungs-AG alle Versicherungsverträge, verwaltet die Bestände und arbeitet Sanierungsvorschläge für den Kapitalbestand aus. Jedoch gehört das Sanieren eines Versicherungsunternehmens nicht zu den Aufgaben der Sicherungseinrichtung. Zu den Gesellschaftern gehören alle im Gesamtverband der Versicherungswirtschaft organisierten Lebensversicherungsunternehmen. Diese hatten sich im Jahr 2002 dazu entschlossen, eine Auffanggesellschaft in Form einer Privatinitiative ins Leben zu rufen.
Protektor: Auffanggesellschaft auf freiwilliger Basis
Protektor steht als Sicherungsfonds für die Belange von Versicherten ein, wenn der jeweilige Versicherer Insolvenz beantragen muss. Seit dem Frühjahr 2006 übernimmt der Versicherer auch die Befugnisse und Aufgaben des vom Gesetzgeber begründeten Sicherungsfonds. Seit diesem Stichtag gilt, dass alle Vertragsbestände von Lebensversicherern, die in Not geraten sind, durch die Bafin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, auf diesen Fonds übertragen und von der Protektor Lebensversicherungs-AG verwaltet werden.
Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der einzelne Versicherte vom Schutz auf seine Ansprüche profitiert. Zum begünstigten Personenkreis gehören auch alle weiteren Bezugsberechtigten, die im Zusammenhang mit einem Lebensversicherungsvertrag stehen. Das Bundesministerium für Finanzen hat die Auffanggesellschaft mittels einer Rechtsverordnung damit betraut, alle Aufgaben eines Sicherungsfonds zu übernehmen. Da die einst auf freiwilliger Basis ins Leben gerufene Auffanggesellschaft daraufhin ihre Satzung an die Anforderungen angepasst hat, ist sie nun dazu verpflichtet, jährlich einen Geschäftsbericht vorzulegen.
Protektor: Garant für Gewinnbeteiligungen und Kapitalschutz
Die Protektor Auffanggesellschaft steht seit 2003 für alle Verpflichtungen aus dem übernommenen Vertragsbestand ein, so dass alle bislang gewährten Leistungen dem Versicherungsnehmer erhalten bleiben und alle Verpflichtungen aus Verträgen als abgesichert gelten. Alle Zinsüberschüsse aus dem Jahr 2001 wurden auf null gestellt und das verzinste Guthaben auf den Rechnungszins gesenkt. Dagegen sind Berufsunfähigkeits- und Risikoversicherungen überschussberechtigt geblieben. Grundsätzlich gilt für Versicherte, dass alle Optionen für die Veränderung einer Lebensversicherung erhalten bleiben. Dazu gehören auch dynamische Anpassungsmöglichkeiten, eine Beitragsfreistellung wie auch das Ändern der Begünstigten eines Vertrags.
Die Gewinne, die von der Protektor Lebensversicherungs-AG erwirtschaftet werden, dienen in der Regel dazu, den Versicherungsbestand zu sichern und zu konsolidieren. Die Auffanggesellschaft wirtschaftet wie ein herkömmlicher Versicherer und garantiert, dass alle Beitragszahlungen gewinnbringend angelegt werden. Basierend auf dem gesetzlichen Rahmen werden Renditen an die Versicherten ausgezahlt und darüber hinaus können Versicherte auch auf eine entsprechende Überschussbeteiligung hoffen, sofern die Kapitalmarktentwicklungen positiv ausfallen.
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