Was kostet die private Krankenversicherung für Kinder?
PKV-Familienversicherung: Günstige Tarife vergleichen
- Kindernachversicherung: In der PKV können Kinder ohne Gesundheitsprüfung von Geburt an versichert werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
- Nicht berufstätige Ehepartner von Privatversicherten müssen in der PKV einen eigenen Tarif abschließen.
- Grundsätzlich gilt, dass jede versicherte Person einen eigenen Beitrag zahlen muss.
Eine beitragsfreie Familienversicherung existiert bei den privaten Krankenkassen nicht. Jedes Familienmitglied erhält einen eigenen Vertrag. In der Regel orientieren sich die Familientarife an den Leistungen des Hauptversicherten. Die Vorteile der privaten Krankentarife liegen in den höheren Versicherungsleistungen sowie der individuellen Tarifgestaltung.
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Familien-Beiträge und Tarife bei privaten Krankenkassen
Die privaten Krankenversicherer bieten ein flexibles Tarifmodell an, das es auch Familien ermöglicht, sich kostengünstig in der PKV zu versichern. Für Kinder fällt zwar ein eigener Beitrag an. Allerdings lässt sich der Beitrag durch Selbstbeteiligungen und günstige PKV-Tarife gering halten.
Gut verdienende Personen zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung den Höchstbeitrag. Dieser orientiert sich stets an der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze. Unter bestimmten Bedingungen fällt der GKV-Beitrag höher als in der privaten Krankenversicherung aus. Für einen Beitragsvergleich zur PKV nutzen Sie bitte den Tarifrechner für Familien in der PKV.
Spezielle Kinder-Tarife
Private Krankenkassen bieten gesonderte Tarife für den Nachwuchs an. Grundsätzlich gilt: Das Kind muss beim selben Anbieter wie die Eltern versichert werden. Da in den Kindertarifen keine Altersrückstellungen gebildet werden, fällt der Beitrag im Vergleich zu den Eltern signifikant geringer aus. Zudem kann der Anbieterwechsel bei Beitragserhöhungen leichter vollzogen werden.
Für die Versicherungsprämie spielen der gewählte Tarif, das Alter sowie der Gesundheitszustand eine Rolle. Die Leistungen entsprechen dem Elternteil, es sei denn, man entscheidet sich für eine abgespeckte Tarifvariante. Für die Pflegeversicherung wird in der Regel kein Beitrag erhoben, wenn das Einkommen des Kindes unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt.
Regelungen in der PKV für Neugeborene
Kinder müssen grundsätzlich beim Elternteil mit dem höheren Einkommen versichert werden. Sind beide privat krankenversichert, so muss das Neugeborene ebenfalls in der PKV versichert werden. Vom Tag der Geburt an muss ein eigener Krankenversicherungsbeitrag bezahlt werden.
Sind die Eltern unterschiedlich krankenversichert, kommt es auf die Höhe der Einkünfte an. Liegt das Gehalt eines Ehepartners über der Versicherungspflichtgrenze (2018: 4.950 Euro, 2017: 4.350 Euro, 2016: 4575,00 Euro), muss das Kind kostenpflichtig in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung angemeldet werden. Verdient ein Partner unterhalb der genannten Einkommensgrenze, kann der Nachwuchs beitragsfrei gesetzlich versichert werden. Sind die Eltern nicht verheiratet, besteht die freie Wahlmöglichkeit, wo das Kind versichert werden soll.
Die obligatorische Gesundheitsprüfung in der PKV kann entfallen, wenn das Neugeborene bis spätestens zwei Monate nach der Geburt in der PKV angemeldet wird.
Leistungen der PKV für Schwangere
Beiträge für die private Krankenversicherung fallen auch während der Schwangerschaft oder Elternzeit an. Besteht ein Anstellungsverhältnis, beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten für die PKV bis die Mutterschutzfrist endet. Die privaten Krankenversicherungen übernehmen sämtliche Leistungen, die durch die Mutterschaftsrichtlinien gesetzlich festgelegt sind. Dazu zählen regelmäßige Routine-, Ultraschall- und Laboruntersuchungen.
Je nach Tarif besteht ein erweiterter Leistungsumfang, der die Kosten für medizinisch notwendige Pränataldiagnostik und weitere Ultraschalluntersuchungen deckt. Im stationären Bereich kann für die Entbindung ein Privatkrankenhaus mit Ein-/Zweibettzimmer aufgesucht werden, sofern der Tarif dies vorsieht. Auch in der Wochenbettbetreuung durch eine Hebamme werden die Leistungen erstattet. Einige Anbieter bieten die Möglichkeit, während der Schwangerschaft den Tarif zu wechseln, in dem eine Entbindungspauschale gezahlt wird. Auf diese Weise ist die PKV für die ersten sechs Monate in der Elternzeit beitragsfrei.
Absicherung in der Elternzeit
Während der Elternzeit besteht die Mitgliedschaft in der Privatversicherung unverändert fort. Allerdings müssen bestimmte Tarifbestandteile angepasst werden. Wer z.B. während der Elternzeit nicht erwerbstätig ist, muss das Krankentagegeld in eine kostengünstige Anwartschaftsversicherung umwandeln. Später kann dieser Vertragsbestandteil ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aktiviert werden.
Folgende Besonderheiten gelten zudem in der Elternzeit:
- Der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung fällt komplett weg.
- Wird eine Beschäftigung mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze ausgeübt, tritt Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse ein.
- Keine Wechselmöglichkeit in die beitragsfreie Familienversicherung des gesetzlich versicherten Ehepartners.
Tipp: Vor der Schwangerschaft wechseln
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet es den privaten Krankenversicherern, im Antrag nach einer bestehenden Schwangerschaft zu fragen. Daher führt eine Schwangerschaft nicht mehr zwangsläufig zur Ablehnung eines Antrags. Allerdings müssen alle damit im Zusammenhang stehenden Untersuchungen weiterhin aufgeführt werden. Somit gibt es weiterhin die Möglichkeit für den Versicherer, einen Zuschlag zu verlangen oder den Antrag abzulehnen. Frauen sollten daher noch vor einer Schwangerschaft in die private Krankenversicherung wechseln. Schwangere sollten im Rahmen einer anonymen Voranfrage bei verschiedenen Gesellschaften die Versicherungsmöglichkeiten überprüfen lassen.
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