Pflegeversicherungsbeitrag
Wie hoch ist der Beitragssatz?
Gesetzliche Pflegeversicherung: Beitragssatz 2018 und Arbeitgeberzuschuss
Arbeitnehmer die über kein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verfügen müssen sich gesetzlich kranken- und pflegeversichern. Der Pflegeversicherungsbeitrag dieser Versicherten ist abhängig von der Höhe ihres Einkommens und wird prozentual berechnet. Er ist dabei grundsätzlich zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber zu tragen.
Für 2018 gelten folgende Beitragssätze:
- Beitragssatz: 2,55%
- Beitragszuschlag für Kinderlose: 0,25%
- Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung: 1,275%
- Arbeitgeberzuschuss in Sachsen: 0,775%
- Rentner: 2,55%
- Freiwillig Versicherte: 2,55%
- Max. Arbeitgeberzuschuss zur Pflege: 55,46 Euro
Sonderregelung in Sachsen
Arbeitnehmer im Bundesland Sachsen zahlen einen höheren Anteil als im Rest Deutschlands. Hintergrund ist, dass der Buß- und Bettag zur Finanzierung der Pflegeleistungen nicht abgeschafft wurde. Daher zahlen die Beschäftigten einen Anteil von 1,625 Prozent (Kinderlose ab 23 Jahren: +0,25 Prozent). Der Arbeitgeber beteiligt sich mit 0,675 Prozent an der Pflegeversicherung.
Entwicklung des Beitragssatzes der gesetzlichen Pflegeversicherung
Seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 hat sich der Beitragssatz mehr als verdoppelt.
- 1995: 1,0%
- 1996: 1,7%
- 2008: 1,95% 2013:
- 2,05% 2015: 2,35%
- 2017: 2,55%
Seit 1. Januar 2005 zahlen Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozentpunkten. Rentner erhielten bis März 2004 einen 50%-igen Beitragszuschuss des Rententrägers zum Pflegebeitrag. Seitdem müssen Ruheständler den vollen Beitrag allein zahlen.
Beiträge in privater Pflegeversicherung
In der privaten Pflegeversicherung orientieren sich die Beiträge an dem individuellen Risiko bei Abschluss. Da das Pflegefallrisiko im fortgeschrittenen Alter signifikant höher ist, fällt auch der Pflegebeitrag höher aus. Wer dagegen bereits in jungen Jahren einen Vertrag abschließt, wird dauerhaft mit geringeren Beiträgen belohnt.
Der Gesetzgeber hat für die private Pflegepflichtversicherung bestimmte Rahmenbedingungen vorgegeben. So dürfen z.B. Vorerkrankungen nicht ausgeschlossen werden und keine unterschiedlichen Beiträge für Männer und Frauen erhoben werden. Der Pflegehöchstbeitrag für Privatversicherte ist auf den Maximalbetrag für die soziale Pflegeversicherung begrenzt. Für Ehegatten gilt eine Beitragsbegrenzung von 150 Prozent des Höchstbeitrags für die gesetzliche Pflegeabsicherung.
Privatversicherte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss für die Kranken- und Pflegeversicherung, der maximale Arbeitgeberzuschuss liegt 2018 bei 56,42 EUR (34,29 EUR in Sachsen).
Der Pflegeversicherungsbeitrag für Selbstständige und Freiberufler
Selbstständige, Freiberufler und Beamte haben im Gegensatz zu den Arbeitnehmern grundsätzlich das Recht, sich zwischen einer privaten oder gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu entscheiden. In Abhängigkeit von dieser Entscheidung ermittelt sich dann auch der Beitrag zur Pflegeversicherung.
Während der Pflegeversicherungsbeitrag im Fall einer privaten Versicherung vor allem vom Alter des Versicherungsnehmers abhängig ist, ist er bei einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung vom Einkommen abhängig. In diesem Zusammenhang gilt jedoch zu beachten, dass es für freiwillig gesetzlich Versicherte einen Höchst- und Mindestbeitrag gibt. Dabei stellt die Höchstgrenze die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze dar. Auf der Grundlage dieser Grenze wird für freiwillig gesetzlich Versicherte prinzipiell der Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet. Ausnahmen hiervon gelten jedoch dann, wenn ein niedriges Einkommen nachgewiesen werden kann. Sollte dieses sehr gering ausfallen, wird das Einkommen nicht angesetzt. Dann ist ein Mindestbeitrag auf Grundlage der geltenden Bezugsgröße zu zahlen.
Pflichtversicherung trägt nicht alle Kosten
Die Pflegepflichtversicherung ist lediglich eine Teilversicherung. Das bedeutet, die tatsächlich anfallenden Kosten werden in der Regel nur in Höhe von 30 bis 50 Prozent von der Versicherung übernommen. Die Mehrkosten muss der Versicherte selbst tragen. Hat er nicht die finanziellen Möglichkeiten, wird die Familie herangezogen.
Laut einer Auswertung des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen lag bspw. der durchschnittliche monatliche Eigenanteil an den Pflegeheimkosten Anfang 2018 bei über 1750 Euro. Ein so hoher Betrag kann schnell zur finanziellen Belastung führen und die Ersparnisse aufbrauchen. Wer nicht über die finanzielle Mittel verfügt, solche Kosten im Pflegefall aufzufangen, sollte über den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung nachdenken.

Unser Experten-Tipp
Hallesche OLGAflex
Versicherungsexperte Andreas Schofer empfiehlt als Private Pflegezusatzversicherung den Tarif OLGAflex der Halleschen.
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Pflegeversicherung ist Pflicht
Die Pflegeversicherung ist ebenso wie die Renten-, Kranken- und Unfallversicherung eine Sozialversicherung, in der gesetzlich krankenversicherten Personen pflichtversichert sind. Diese Versicherungspflicht besteht jedoch nicht nur für gesetzlich Versicherte, sondern auch für privat versicherte Personen. Deshalb besteht in Deutschland eine generelle Pflegeversicherungspflicht.
Aus diesem Grund muss fast jeder Deutsche einen Pflegeversicherungsbeitrag bezahlen. Ausnahmen hiervon gelten nur für die Personen, die von der gesetzlichen Familienversicherung profitieren können. Als Beispiele für die Begünstigten, für die in der Regel die Möglichkeit einer Familienversicherung besteht, sind folgende Personengruppen zu nennen:
- der nicht erwerbstätige Ehepartner eines gesetzlich Versicherten,
- die nicht erwerbstätigen Kinder eines gesetzlich Versicherten, falls diese die Altersgrenze für eine Familienversicherung noch nicht überschritten haben,
- Studenten, sofern die Eltern gesetzlich versichert sind und sie selbst noch nicht die Altersgrenze für eine Familienversicherung überschritten haben.
Diese genannten Personen müssen bei der Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen keinen Pflegeversicherungsbeitrag abführen. Bei allen anderen Versicherten wird ein Beitrag gemäß der Beitragsstruktur der privaten oder gesetzlichen Pflegekasse fällig.
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