Pflegende Angehörige

Soziale Absicherung für pflegende Angehörige

Wird eine Person pflegebedürftig, stellt sich für die Angehörigen die Frage, ob die Pflege daheim in stattfinden kann, oder ob ein Pflegeheim vorzuziehen ist. Grundsätzlich kann jeder, der sich körperlich und psychisch dazu in der Lage fühlt eine andere Person pflegen. Vorausgesetzt natürlich, dass die Erkrankung der pflegebedürftigen Person keine ausschließlich professionelle Pflege notwendig macht.

Ein großer Teil der Pflegebedürftigen wird zuhause versorgt und betreut. Die pflegenden Angehörigen, Nachbarn und Freunde tragen die Hauptlast der häuslichen Versorgung. Sie kümmern sich nicht nur Wochen und Monate, sondern oft genug über Jahre hinweg rund um die Uhr um ihre Pflegebedürftigen. Sie sind häufig durch die lang andauernde Pflege körperlich und seelisch erschöpft, gesundheitlich gefährdet und durch die zeitliche Belastung sozial isoliert.

Für pflegende Angehörige besteht eine soziale Absicherung durch die gesetzliche Pflegeversicheurng. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist und die Pflege an mindestens 14 Stunden pro Woche durchführt.

  • Rentenversicherung
    Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Hierfür muss bei der zuständigen Pflegekasse ein Antrag gestellt werden.
  • Unfallversicherung
    Während der Pflegetätigkeit sind die Pflegepersonen in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung - kostenlos - einbezogen und gegen Arbeitsunfälle während der Pflege versichert. Der Versicherungsschutz gilt für alle Unfälle, die im Rahmen der Pflege stehen, sowohl in der Wohnung als auch außerhalb.

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