Pflegende Angehörige
Soziale Absicherung für pflegende Angehörige
Ein großer Teil der Pflegebedürftigen wird zuhause versorgt und betreut. Die pflegenden Angehörigen, Nachbarn und Freunde tragen die Hauptlast der häuslichen Versorgung. Sie kümmern sich nicht nur Wochen und Monate, sondern oft genug über Jahre hinweg rund um die Uhr um ihre Pflegebedürftigen. Sie sind häufig durch die lang andauernde Pflege körperlich und seelisch erschöpft, gesundheitlich gefährdet und durch die zeitliche Belastung sozial isoliert.
Für pflegende Angehörige besteht eine soziale Absicherung durch die gesetzliche Pflegeversicheurng. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist und die Pflege an mindestens 14 Stunden pro Woche durchführt.
- Rentenversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Hierfür muss bei der zuständigen Pflegekasse ein Antrag gestellt werden. - Unfallversicherung
Während der Pflegetätigkeit sind die Pflegepersonen in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung - kostenlos - einbezogen und gegen Arbeitsunfälle während der Pflege versichert. Der Versicherungsschutz gilt für alle Unfälle, die im Rahmen der Pflege stehen, sowohl in der Wohnung als auch außerhalb.
Inhalt
- Seite 1: Gesetzliche Pflegeversicherung
- Seite 2: Pflegebedürftigkeit
- Seite 3: Häusliche Pflege
- Seite 4: Stationäre Pflege
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