Pflege-Bahr

Staatliche Förderung der privaten Pflegezusatzversicherung

Die steigende Zahl an Pflegefällen in Deutschland erfordert eine stärkere Eigenvorsorge der Versicherten. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber 2013 den Pflege-Bahr eingeführt. Wer von Pflege-Bahr spricht, meint nichts anderes als "Staatlich geförderte Pflegeversicherung". Der Abschluss dieses Tarifs ist freiwillig und ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse.

Wer erhält die staatliche Zulage zur privaten Pflegeversicherung?

Grundsätzlich kann jeder Bürger in Deutschland die Pflege-Bahr-Versicherung abschließen. Laut Gesetz müssen für die Förderung folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • Mitgliedschaft in einer sozialen oder privaten Pflegeversicherung
  • Kein Bezug von Leistungen aus der Pflegeversicherung

Jede Person kann nur einen förderfähigen Pflegevertrag abschließen. Für Kinder können keine Pflege-Bahr-Verträge abgeschlossen werden.

Wie viel kostet eine geförderte Pflegezusatzversicherung?

Die Beitragshöhe für die staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter und den versicherten Leistungen. Grundsätzlich gilt: Wer älter ist, muss einen höheren Beitrag für denselben Leistungsumfang zahlen. Die Beiträge können zwischen den Versicherern variieren.

Um die Zulage zu erhalten, muss der Versicherte einen monatlichen Mindestbeitrag von 10 Euro entrichten.

Keine Gesundheitsprüfung notwendig

Keine Ablehnung bei Vorerkrankungen

Auch Menschen mit Vorerkrankungen können den Pflege-Bahr abschließen. Die Versicherer dürfen keine Risikozuschläge verlangen oder Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen ablehnen.

Wer bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung bezieht oder bezogen hat, hat keinen Anspruch auf diese Regelung.


Wie hoch ist die staatliche Förderung zur Pflegezusatzversicherung?

Jede Person erhält eine staatliche Zulage von 5 Euro pro Monat, maximal 60 Euro im Jahr. Die Zulage fließt direkt in den Vertrag auf Pflegezusatzversicherung. Die staatliche Förderung wird unabhängig vom Einkommen gewährt. Pro Person kann eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden. 

Wie wird der staatliche Zuschuss ausgezahlt?

Die staatliche Zulage für die Pflegezusatzversicherung wird automatisch in den Vertrag eingezahlt. Dazu stellt der Versicherer einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Der Antrag auf Zulage wird einmal pro Jahr zwischen Januar und März durch den Versicherer gestellt. Nach Prüfung der Förderfähigkeit wird die Zulage im April in den Pflege-Bahr-Vertrag eingezahlt. Bis die Auszahlung durch die Zulagenstelle vorgenommen wird, zahlt der Versicherer die 5 Euro pro Monat ein.

Welche Leistungen sind versichert?

Durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz aus dem Jahr 2013 gibt es eine gesetzliche Regelung zum Leistungsumfang für Pflege-Bahr-Verträge. Dieser Mindestumfang muss von allen Versicherungen bestimmte Mindestleistungen in allen Pflegegraden gewährleistet werden. Höhere Leistungen können mit dem Versicherer individuell vereinbart werden. Allerdings dürfen die Leistungen nicht höher als in der sozialen Pflegeversicherung ausfallen.

Experten-Tipp

Pflege-Bahr alleine reicht nicht aus

Eine professionelle Pflege in einem Heim oder durch einen ambulanten Pflegedienst kostet viel Geld. Selbst wer sich für den Abschluss einer staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung entscheidet, bleibt auf einem Teil der Kosten sitzen. Die Finanzlücke kann je nach Alter und Pflegegrad des Versicherten immer noch zwischen 1.300 und 1.600 Euro betragen.

Vor eine Absicherung des Risikos ist eine Pflege-Bahr geförderte Versicherung daher nur ein Baustein. Ein weiterer Baustein kann bspw. eine Pflegetagegeldversicherung sein. 


Vertragsbedingungen und gesetzliche Voraussetzungen

Jeder Pflege-Bahr-Vertrag muss bestimmte gesetzliche Kriterien erfüllen, damit eine Förderung erfolgen kann. Dazu zählen:

  • Kontrahierungszwang: Jeder erwachsene Antragsteller muss aufgenommen werden.
  • Keine Antragsablehnungen, Leistungsausschlüsse oder Gesundheitsprüfungen.
  • Versicherungsleistungen werden als Geldleistungen ausgezahlt.
  • Die Versicherer sind an die Feststellung des Pflegefalls durch die Pflegekasse gebunden.
  • Wartezeit für die Leistungen beträgt maximal fünf Jahre.
  • Monatlicher Mindestbeitrag: 10 EUR.
  • Gesetzliche Grenzen für Abschluss- und Verwaltungskosten.
  • Mindestleistungsumfang in den Pflegegraden

Die Zulage wird automatisch in den Vertrag eingezahlt. Der Versicherer betragt die Förderung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und stellt sicher, dass das Geld den Versicherten zufließt. Auch Beamte, Freiberufler und Selbständige, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, können einen staatlichen geförderten Pflegevertrag abschließen. Der Zuschuss wird in der Regel zwischen Januar und März des Folgejahres beantragt und fließt bis Mitte April in den Pflegevertrag, Bis dahin übernehmen die Versicherer die monatliche Zahlung von 5 Euro und treten damit in Vorleistung.