Pensionszusage

Rückdeckungsversicherung der Direktzusage

Arbeitgeber können ihrem Arbeitnehmer als betriebliche Altersvorsorge eine Pensionszusage oder Direktzusage erteilen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich dadurch, im Alter, bei Berufsunfähigkeit oder im Tod bestimmte Leistungen zu erbringen. Die Absicherung der Pensionsverpflichtungen erfolgt über eine Rückdeckungsversicherung.

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Welche Vorteile bietet die Pensionszusage?

Mit der Pensionszusage kann eine flexible und bedarfsgerechte Form der Altersvorsorge aufgebaut werden. Die Höhe der Beiträge und damit der späteren Versorgung kann dabei ebenso frei entschieden werden wie die Höhe des Absicherungsniveaus bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall.

Als Arbeitnehmer muss man auf den Beitrag zur Pensionszusage keine Steuern entrichten. Wer überdurchschnittlich verdient, kann damit die Steuerlast deutlich senken. Bei Beiträgen bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung müssen neben den Steuern auch keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden.

Werden höhere Beträge oder Beträge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze im Rahmen der Pensionszusage aufgewandt, führen diese ausschließlich zu einer Steuerersparnis in der Ansparphase. Die Leistungen werden nachgelagert, d.h. bei Leistungsbezug im Rentenalter, besteuert. Grundsätzlich profitieren Sie von geringeren Steuersätzen im Rentenalter.

Wie funktioniert die Pensionszusage?

Bei der Pensionszusage entscheidet der Arbeitgeber, ob die spätere Betriebsrente aus Gesellschaftsmitteln oder aus einem externen Versorgungsträger mittels einer Rückdeckungsversicherung fließen sollen. Aus Sicherheitsaspekten empfiehlt sich die Rückdeckung über eine Lebensversicherung.

Die Zusage kann per Gehaltsumwandlung erfolgen, d.h. der Arbeitnehmer wandelt Bestandteile seines Arbeitslohns in die betriebliche Altersvorsorge um. Die Umwandlung von Gehaltsbestandteilen kann flexibel gestaltet werden. Arbeitnehmer können z.B. unregelmäßig anfallende Summen wie Gratifikationen, Prämien oder Bonusvergütungen einzahlen. Natürlich können auch regelmäßige Beiträge für die Pensionszusage aufgewendet werden.

Grundsätzlich werden Direktzusagen in der Bilanz über Pensionsrückstellungen erfasst. Die Rückstellungen mindern den Gewinn des Unternehmens und senken dadurch die Steuerlast. Auf der anderen Seite wird die Liquidität des Unternehmens erhöht. Allerdings sollten die biometrischen Risiken über eine Rückdeckungsversicherung abgesichert werden. Ansonsten droht dem Unternehmen im Versorgungsfall die Insolvenz.

Was gilt in der Rentenbezugsphase?

Wird die Pensionszusage über eine Rückdeckungsversicherung bei einem Lebensversicherer abgesichert, erhält man vertraglich garantierte Rentenleistungen. Dazu kommen noch die Überschussleistungen, die jedoch entsprechend der Kapitalmatktslage auch mal geringer ausfallen können. Wenn der Arbeitgeber keine Rückdeckungsversicherung abschließt, so muss das Unternehmen für die Leistungen einstehen.

In der Rentenbezugsphase müssen Sie als Arbeitnehmer bzw. Rentner die Renteneinkünfte als "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" nachgelagert versteuern. Das Unternehmen muss die Pensionsrückstellungen gewinnerhöhend auflösen.

Überblick zur Pensionszusage

Die Pensionszusage bietet folgende Vorteile:

  • Steuerfreie Entgeltumwandlung ohne enge Grenzen,
  • Steuerersparnis durch nachgelagerte Besteuerung mit einem in der Regel niedrigeren Steuersatz,
  • Lukrative Kapitalanlage fürs Alter,
  • Optimierung der Gesamtvergütung,
  • Sicherheit durch Rückdeckung und Insolvenzschutz,
  • Versorgungsleistungen von Beginn an unverfallbar.