Pensionskasse

Betriebliche Vorsorge für Arbeitnehmer

Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Es handelt sich dabei um eine vom Betrieb und vom Staat unabhängige Versorgungseinrichtung bei einer Lebensversicherung. Neben der Rente können auch Berufsunfähigkeits, Invaliditäts- und Todesfallleistungen versichert werden.


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Was ist eine Pensionskasse?

Die Pensionskasse ist eine Altersvorsorgeeinrichtung, die nicht staatlich oder unternehmensabhängig ist. Es gelten die Regelungen des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG). Allerdings können Regelungen aus Tarifverträgen Einschränkungen vorgeben. Der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer und überweist die Beiträge. Als Arbeitnehmer hat man als versicherte Person einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Die Beiträge zur Pensionskasse können durch Gehaltsumwandlung, Arbeitgeber-finanziert oder als Mischform eingezahlt werden.

Die Versorgungsträger werden in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit geführt. Es gelten die Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Hinsichtlich Rechnungszins und Kalkulation gelten die gleichen Vorschriften wie bei Lebensversicherern.

Neben den Versorgungsträgern aus der Versicherungswirtschaft gibt es auch Firmenpensionskassen, die sich in der Regel von den versicherungswirtschaflich organisierten Kassen unterscheiden. Bei den Firmenpensionskassen gibt es neben den kapitalgedeckten auch umlagefinanzierte Kassen.

Welche Leistungen erbringt die Pensionskasse?

Die Pensionskasse bietet den Arbeitnehmern Leistungen in der Rente, bei Berufsunfähigkeit und/oder im Todesfall. Dazu zählen:

  • Lebenslange Altersrente frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres. Alternativ kann auch eine einmalige Kapitalauszahlung gewählt werden.
  • Leistungen bei Berufsunfähigkeit oder Hinterbliebenenversorgung. Im Fall der Berufsunfähigkeit kann eine Beitragsbefreiung der Beitragszahlung und die Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente eingeschlossen werden. Die Angehörigen können mit der Hinterbliebenenrente im Todesfall abgesichert werden.
  • Bei Ausscheiden aus dem Betrieb können sich Arbeitnehmer mit unverfallbarem Anspruch die Leistungen übertragen lassen. Der Vertrag kann dann privat oder beim neuen Arbeitgeber weitergeführt werden.

Welche Vorteile bietet die Pensionskasse?

Die Pensionskasse rechnet sich sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Vor allem die Möglichkeit, die Beiträge steuerfrei einzuzahlen, macht diese Form der Altersvorsorge attraktiv. Arbeitgeber sparen durch die Beiträge Lohnnebenkosten. Die Arbeitgeber-finanzierten Beiträge sind zudem als Betriebsausgabe steuerlich anzusetzen.

Arbeitnehmer können bis zu vier Prozent der gültigen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung lohnsteuerfrei in die Pensionskasse einzahlen. Bis zu dieser Größenordnung sind die Beiträge auch sozialversicherungsfrei.

Über diesen Betrag hinaus können 1.800 Euro im Jahr steuerfrei in die eingezahlt werden. Dieser Zusatzbeitrag darf jedoch nur aufgewandt werden, wenn nicht bereits eine pauschal versteuerte Direktversicherung bespart wird. Auf diesen Betrag sind jedoch Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.

Die Rentenleistungen müssen dann voll versteuert werden. Im Regelfall ist die nachgelagerte Besteuerung jedoch für die meisten Arbeitnehmer vorteilhaft, da man im Rentenalter über ein geringeres Einkommen und damit über einen niedrigeren Steuersatz verfügt.

Was ist bei der Pensionskasse noch zu beachten?

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung müssen auf die Leistungen aus der Pensionskasse Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Privat Krankenversicherte genießen daher den Vorteil, dass keine separate Beitragspflicht im Rentenalter besteht.

Die steuerliche Förderung der Beiträge kann entweder nach § 3 Nr.63 EStG oder nach § 10a, Abschnitt XI EStG erfolgen. Je nach Art der Förderung sind die Beiträge zur Pensionskasse entweder sozialversicherungsfrei oder -pflichtig.