Pensionsfonds

Leistungen und Vorteile im Rahmen der bAV

Der Pensionsfonds bietet eine flexible Form der betrieblichen Altersvorsorge. Er agiert als selbständige Versorgungseinrichtung, unterliegt jedoch der staatlichen Aufsicht. Bei der Anlage haben die Fonds eine hohe Flexibilität. Erfahren Sie mehr zu den Vor- und Nachteilen.

Erstinformation - Erstinformationen für Versicherungsmakler gemäß § 11 VersVermV lesen und herunterladen.

Was ist der Pensionsfonds?

Der Arbeitgeber ist beim Pensionsfonds als Versicherungsnehmer aktiv, während der Arbeitnehmer als versicherte Person agiert. Die Finanzierung kann entweder per Gehaltsumwandlung, Arbeitgeber-finanziert oder als Mischfinanzierung erfolgen. Die Rentenleistungen werden über entsprechende Pensionspläne dargestellt.

Der Fonds agiert unabhängig vom Staat oder vom Unternehmen und ist als eine selbständige Vorsorgeeinrichtung am Markt tätig. Arbeitnehmer erhalten aus diesem Kapitalsammeltopf Zusatzrente. Bei seiner Tätigkeit unterliegt der Pensionsfonds der staatlichen Versicherungsaufsicht.

Bei der Kapitalanlage bestehen hingegend weitgehend keine Vorschriften. Dadurch kann das Kapital theoretisch bis zu 100 Prozent in Aktien investiert werden. Allerdings müssen stest die Vorschriften des BaFin beachtet werden. Die Aufsichtsbehörde verlangt bei der Anlage bestimmte Sicherheiten und stellt Liquiditätsvorschriften auf.

Auch wenn die Versorgungseinrichtung vom Unternehmen unabhängig ist, so muss der Arbeitgeber für die garantierten Leistungen einstehen, wenn der Fonds diese Leistungen nicht erbringen kann. Der Pensionsfonds wiederum ist über den Pensionssicherungsverein vor einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt.

Welche Leistungen erbringt der Pensionsfonds?

Der Pensionsfonds erbringt vornehmlich Leistungen zur Altersvorsorge. Darüberhinaus können auch weitere Leistungen abgesichert werden. Folgende Leistungen können versichert werden:

  • Lebenslange Rentenzahlungen, die frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahre einsetzen. Die Altersrente kann bis zum 70. Lebensjahr hinausgeschobn werden.
  • Hinterbliebenenversorgung zur Absicherung der Famlienangehörigen im Todesfall.
  • Bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Betrieb wird dem Arbeitnehmer bei unverfallbarem Anspruch der Pensionsplan übertragen. Der Vertrag kann entweder privat oder beim neuen Arbeitgeber weitergeführt werden.

Der Anteil der zusätzlichen Absicherung darf jedoch maximal 30 Prozent ausmachen. Im Vordergrund steht stets die Vorsorge des Arbeitnehmers.

Welche Vorteile bietet der Pensionsfonds?

Beom Pensionsfonds könnensowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von Einsparungen von Lohnnebenkosten und Steuervorteilen profitieren. Arbeitgeber können durch die Beiträge Lohnnebenkosten sparen. Zudem sind die Arbeitgeber-finanzierten Beiträge als Betriebsuasgabe steuerlich ansetzbar.

Arbeitnehmer können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung lohnsteuerfrei in den Fonds einzahlen. Auf diese Beiträge sind auch keine Sozialversicherungsabgaben zu entrichten.

Weitere 1.800 Euro können pro Jahr steuerfrei in den Pensionfonds eingezahlt werden, sofern gleichzeitig keine pauschal versteuerte betriebliche Altersvorsorge besteht. Auf diesen Betrag müssen jedoch Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. Rentenleistungen müssen wiederum voll nachgelagert versteuert werden. Da man im Rentenalter in der Regel einen geringeren Steuersatz als im Erwerbsleben hat, ergeben sich hier für Arbeitnehmer Steuerersparnisse.

Vorteile des Pensionsfonds im Überblick

Der Pensionsfonds bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern folgende Vorteile:

  • Sichere Altersversorgung mit garantierten Mindestleistungen bei gleichzeitig hohen Renditechancen,
  • Ergänzung der privaten und gesetzlichen Rente,
  • Steuerersparnis in der Ansparphase durch Steuerbefreiung der Beiträge,
  • Fortführung der Versorgung bei neuem Arbeitgeber möglich,
  • Sichere und unverfallbare Versorgungsleistungen von Anfang an.