Wie hoch ist Pendlerpauschale?

Die Entfernungspauschale für Fahrkosten

Durch die neusten Reformen zur Pendlerpauschale haben viele Arbeitnehmer die Übersicht verloren. Wir helfen Ihnen aus dem Dschungel der Bürokratie und erklären Ihnen, wie Sie durch diese Pauschale Ihre Steuerschuld senken können.

Die Pendlerpauschale senkt die Steuerschuld

Die Pendlerpauschale ist eine Möglichkeit, das zu versteuernde Einkommen und somit die Steuerschuld zu senken. Sie wurde im Jahr 1920 in Deutschland eingeführt und im Laufe der Jahre mehrmals reformiert. Erst seit dem Jahr 1955 ist ein Abzug für die Fahrtkosten von der Wohn- zur Arbeitsstelle auch für den eigenen PKW möglich.

Die Entfernungspauschale kann von jedem Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden. Die Berechnung ist von der Art der Fortbewegung und somit auch von der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen unabhängig. Somit kann die Pendlerpauschale in der Steuererklärung auch angesetzt werden, wenn der Arbeitnehmer anstelle eines Autos sein Fahrrad oder ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt, beziehungsweise den Weg zu Fuß zurücklegt.

Die Ermittlung der steuermindernden Fahrtkosten erfolgt jährlich. Grundsätzlich können die Kosten nur für die Tage veranschlagt werden, an denen tatsächliche Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte stattgefunden haben. Sollten arbeitszeitbedingt mehrere Fahrten täglich notwendig sein, erhöht sich der Anteil Fahrtkosten nicht.

Bei der Entfernungspauschale wird für die Berechnung der Distanz der kürzeste Weg ermittelt, nur in Ausnahmefällen kann eine andere Entfernung angesetzt werden. Dabei müssen jedoch Nachweise gebracht werden, wieso diese Strecke erheblich verkehrsgünstiger ist. Die Kilometerpauschale deckt die Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt ab. Aus diesem Grund wird bei dieser Pauschale auch von der einfachen Entfernung gesprochen.

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Aktuelle Regelungen zur Pendlerpauschale

Heute kann jeder Arbeitnehmer seine Fahrtkosten wieder ab dem 1. Kilometer geltend machen. Grundsätzlich ist dabei die Art der Fortbewegung unerheblich. Die Geltendmachung der einfachen und abgerundeten Entfernungskosten ist nur für Tage möglich, an den Arbeitnehmern den Weg zur Arbeitsstelle tatsächlich zurückgelegt hat. Bei Arbeitnehmern mit einer 5-Tage-Woche können jährlich 220 Tage ohne gesonderten Nachweis angesetzt werden.
Falls Arbeitnehmern durch die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nachweisliche höhere Kosten als wie die durch die anrechenbare Pendlerpauschale entstehen, können sie diese jedoch in vollem Umfang als Werbungskosten ansetzen. Von dieser Regelung profitieren vor allem Personen mit einem sehr kurzen Arbeitsweg. Anbei ein Berechnungsbeispiel:

  • Einfache Entfernung: 5 km
  • Entfernungspauschale bei 220 Arbeitstagen: 330 Euro
  • Jahreskarte Straßenbahn (Abo): 486 Euro

Neben den Fahrtkosten können Steuerpflichtige auch alle nicht durch Dritte zu erstattende Kosten als Werbungskosten geltend machen, wenn ein Verkehrsunfall auf dem Weg zu oder von der Arbeit stattgefunden hat.
Grundsätzlich sind die Werbungskosten auf 4.500 Euro im Jahr begrenzt, Nutzer von Personenkraftwagen können aber unter Umständen auch höhere Werbungskosten geltend machen. Prinzipiell sind sie nicht zur Führung eines Fahrtenbuchs verpflichtet, müssen diese Ausgaben aber beispielsweise in Form von Tankquittungen und Werkstattrechnungen nachweisen.

Pendlerpauschale und Kilometergeld: Wo liegt der Unterschied?

Das Kilometergeld ist nicht mit der Pendlerpauschale zu verwechseln. Wer genau anspruchsberechtigt ist, wird in der Kilometergeldregelung festgehalten. Mit dem Kilometergeld werden dem Arbeitnehmer jene Kosten erstattet, die durch zurückgelegte Kilometer während der Arbeitszeit entstehen, sofern dieser mit dem privaten Fahrzeug unterwegs ist. Die Ansprüche können vom Arbeitnehmer beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Es wird für alle Fahrten während der Arbeitszeit ausbezahlt, auch wenn man mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad oder zu Fuß Wege zurücklegt. Damit die Abgeltung des Kilometergeldes korrekt abgewickelt wird, muss der Arbeitnehmer darauf achten, private und berufliche Fahrten genau zu trennen und auch schriftlich festzuhalten. Ebenso sind so genannte gemischte Fahrten zu vermeiden, also eine Fahrt für private und berufliche Zwecke, da dadurch Fehler bei der Berechnung des Kilometergeldes auftreten können, die, wenn auch ungewollt, zu Beschuldigungen hinsichtlich Steuerhinterziehung oder gar auch Betrug führen können.

Von wem kann man Kilometergeld beziehen?

Zuständig dafür, bei wem der Anspruch auf Kilometergeld besteht, ist der Arbeitgeber. Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten, um diese Leistung zu erhalten. Für Arbeitnehmer, die während der der Arbeitszeit mit dem Privatfahrzeug Autofahrten übernehmen, werden mit dem Dienstgeber Vereinbarungen bezüglich des Kilometergeldes getroffen.

Damit man Anspruch darauf hat, muss es sich um beruflich notwendige Reisen handeln, wie zum Beispiel einen Besuch bei Kunden, Seminaren oder Fahrten zu weiter entfernten Filialen. Vom Staat hat man zwei Möglichkeiten, um Kilometergeld zu erhalten. Für Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte kann man eine Pendlerpauschale beantragen, die unter gewissen Voraussetzungen gewährt wird. Die Höhe dieser Leistung ist gesetzlich festgelegt. Erhält man eine Ladung vom Gericht, dort als Zeuge auszusagen, ersetzt der Staat die Kosten für die Anreise. Dies kann mit dem eigenen PKW oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen. Die Höhe des Kilometergeldes für diese Reisekosten ist grundsätzlich etwas geringer, deckt aber dennoch Kosten wie Benzinkosten oder Verschleiß des Wagens, die durch den Aufwand entstehen.

Kilometergeld bei geringfügigen Beschäftigungen

Eine geringfügige Beschäftigung liegt dann vor, wenn eine gewisse wöchentliche Arbeitszeit sowie eine bestimmte Lohn- bzw. Entgeltgrenze nicht überschritten wird. Werden im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse Fahrtstrecken mit dem Privatauto für berufliche Zwecke während der Arbeitszeit zurückgelegt, hat man als Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf ein Kilometergeld, mit dem die Kosten für die Benutzung des Fahrzeuges abgegolten werden.

Die Höhe des Kilometergeldes ist gesetzlich geregelt, kann aber auch mit dem Dienstgeber vereinbart werden. Bezüglich des Bezuges von Kilometergeld werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuelle Vereinbarungen getroffen. Auch bei Minijobs oder geringfügigen Beschäftigungen kann diese Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten erstattet werden, wobei diese nicht zum monatlichen Entgelt hinzugerechnet wird. Somit zählen die Fahrtkosten nicht zum monatlichen Arbeitsentgelt und man kann damit auch nicht die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten. Bei der Abrechnung werden die Fahrtkosten und das monatliche Brutto-Entgelt sowie die Steuern und Versicherungsbeiträge separat ausgewiesen.