Nachgelagerte Besteuerung

So werden Renten und Pensionen besteuert

Der Hintergrund der nachgelagerten Besteuerung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es hat im März 2002 entschieden: Der Gleichheitsgrundsatz aus dem Grundgesetz lässt es nicht zu, dass der Staat die Pension eines Beamten anders besteuert als die Rente eines Bürgers, der Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung ist.

Denn zu diesem Zeitpunkt galt die Regel: Die Beamtenpension unterliegt in voller Höhe der Steuerpflicht, während die gesetzliche Rente nur mit ihrem Ertragsanteil zu versteuern ist. Dieser Ertragsanteil machte 27 Prozent der Rente aus, wenn ein Versicherter mit 65 in Rente ging. Diese ungleiche Behandlung versuchte 2005 die Bundesregierung mit ihrem Alterseinkünftegesetz zu beenden - die nachgelagerte Besteuerung hielt Einzug in die deutsche Steuergesetzgebung.

Ziele und Folgen der nachgelagerten Besteuerung

Schritt für Schritt werden künftig die Altersbezüge der Einkommensteuer unterworfen, gleichzeitig aber der Steuerzahler während seiner Erwerbstätigkeit entlastet. Konkret heißt das: Der Steuerzahler kann Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend machen. Das gilt auch für andere begünstigte Versicherungen. So sollen gerade jüngere Versicherte über mehr Geld verfügen, um privat für das Alter vorzusorgen.

Die nachgelagerte Besteuerung der Renten führt zu steuerlichen Vorteilen, bevor die Rentenzeit beginnt. Allerdings gilt eine Übergangszeit: Am Anfang im Jahr 2005 wurden 60 Prozent der Beiträge von der Steuer freigestellt. Dieser Betrag erhöht sich jährlich um zwei Prozentpunkte – so können die Steuerzahler 2017 84 Prozent ihrer Aufwendungen abziehen. Erst ab 2025 sind diese Aufwendungen in voller Höhe abzugsfähig, wobei eine Grenze festgelegt wurde: Maximal 20.000 Euro werden vom Fiskus anerkannt, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren sind es 40.000 Euro. 

Wie macht sich die nachgelagerte Besteuerung bemerkbar?

Die Altersbezüge werden nach und nach steuerpflichtig: 2005 waren es 50 Prozent der Rentenzahlungen, bis zum Jahr 2020 steigt dieser Anteil jährlich um zwei Prozentpunkte. Danach steigt der steuerpflichtige Anteil um einen Prozentpunkt jährlich, bis 2040 die volle Besteuerung mit 100 Prozent erreicht ist. Jeder neue Rentnerjahrgang wird also stärker besteuert,

2017 beträgt der zu versteuernde Anteil 74 Prozent. Die nachgelagerte Besteuerung führt in diesem Jahr zu einem steuerfreien Anteil von 26 Prozent. Wer 2017 in Rente geht, der behält den in dem Jahr berechneten Freibetrag für die nächsten Jahre: In allen folgenden Jahren zieht ihn das Finanzamt ab, um den zu versteuernden Rentenanteil zu bestimmen. Der Freibetrag ist in absoluter Höhe festgelegt - steigen im Laufe der Jahre die Rentenzahlungen, werden diese Zuwächse in voller Höhe der nachgelagerten Besteuerung unterworfen.

Weitere Informationen zu Steuern in der Rente: