Lohnsteuerrechner 2018
Lohnsteuerrechner - Wie hoch ist der Nettolohn?
Wie viel Lohnsteuer fällt 2018 an? Mit dem Lohnsteuerrechner erhalten Sie einen Überblick, welche Lohnsteuer auf Ihr Einkommen anfällt. Zusätzlich werden die gesetzlichen Abgaben für die Sozialversicherung ermittelt. Mit nur wenigen Eingaben erhalten Sie Ihr persönliches Ergebnis.
Bitte beachten Sie, dass wir für die Ergebnisse der Lohnsteuerberechnung keine Haftung übernehmen. Sollten Sie Fragen zu steuerlichen Sachverhalten sowie zur Optimierung Ihres Nettolohns haben, kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater. Der Lohnsteuerrechner 2015 berücksichtigt die aktuellen rechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen. Trotzdem sind die Ergebnisse lediglich Näherungswerte.
Hinweise zum Lohnsteuerrechner
Nachfolgend möchten wir Ihnen erklären, warum bestimmte Eingaben beim Lohnsteuerrechner erforderlich sind:
- Geburtsjahr: Bei Personen, die das 64. Lebensjahr überschritten haben, kommt der Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG zur Anwendung. Wird das Geburtsjahr nicht eingegeben, wird dieser Betrag nicht berücksichtigt.
- Steuerklasse: Je nach Familienstand erhalten Arbeitnehmer eine bestimmte Steuerklasse. Daraus ergibt sich, ob bei der Lohnsteuer der Grundtarif (Steuerklassen I, II, IV) oder der Splittingtarif (Steuerklassen III, V, VI) angewendet wird. Auch die Freibeträge und Pauschalbeträge orientieren sich an der Steuerklasse. Für das Faktorverfahren wählen Sie bitte die Steuerklasse "4 mit Faktor" aus.
- Kinder: Für jedes Kind wird ein Kinderfreibetrag gewährt. Dieser wirkt sich auf die Höhe des zu zahlenden Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer aus. Die Zahl der Kinderfreibeträge wird vom Finanzamt bescheinigt und muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, damit die Abzugsbeträge korrekt ermittelt werden können. Der Kinderfreibetrag hat keine Auswirkung auf die Höhe der Lohnsteuer.
- Kirchensteuer: Der Staat erhebt im Auftrag der Kirchen die Kirchensteuer und führt diese ab. Je nach Bundesland müssen 8 bzw. 9 Prozent der Lohnsteuer gezahlt werden.
- Bruttolohn: Der Bruttolohn kann auf Jahres- oder Monatsbasis eingegeben werden.
Lohnsteuerrechner für Arbeitnehmer und Selbständige
Lohn- und Kirchensteuer, der Solidaritätszuschlag sowie die Abgaben für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung schmälern den Nettolohn. Wer wissen möchte, wie hoch die Abzüge vom Bruttolohn ausfallen und wie sich diese Werte bei einer Gehaltssteigerung ändern, erhält mit dem Lohnsteuerrechner die Antwort. Innerhalb weniger Minuten können Sie sich Klarheit darüber verschaffen, wie viel Nettolohn bei der nächsten Gehaltsabrechnung übrig bleibt.
Unser Rechner steht Ihnen zur jeder kostenlos zur Verfügung. Zudem müssen Ihre Daten nicht abgesendet werden, wodurch keine persönlichen Informationen in andere Hände gelangen können. Der Lohnsteuerrechner berücksichtigt die geringeren Sozialabgaben in der Gleitzone. Wenn Sie die Daten verändern möchten, geben Sie einfach im Eingabefeld die neuen Werte ein. Sie erhalten aktualisierte Ergebnisse, so dass Sie verschiedene Einkommensszenarien durchrechnen können.
Der Abgabenrechner kann sowohl von Arbeitnehmern als auch von Selbständigen benutzt werden, weil die jeweiligen Besonderheiten in der Berechnung berücksichtigt werden.
Nettolohnberechnung: Brutto und Netto
Als Nettolohn wird das Arbeitsentgelt nach Abzug der Sozialausgaben und Steuern bezeichnet. Diese Sozialabgaben und Steuern werden durch den Arbeitgeber an die zuständigen Stellen abgeführt. In der Volkswirtschaft bilden die Lohnsteuer und die Sozialbeiträge der Arbeitnehmer bei der Nettolohnberechnung die Differenz zwischen Brutto- und Nettolohn. Das Arbeitsentgelt deutscher Arbeitnehmer wird in Gehalt (Angestellte) und Lohn (Arbeiter) unterschieden. Heute wird allerdings häufig der allgemeine Begriff Entgelt für Gehalt und Lohn verwendet.
Das durchschnittliche Einkommen liegt in Deutschland für Vollzeitbeschäftigte bei rund 40.000 Euro jährlich. Von diesem Bruttoeinkommen werden bei der Nettolohnberechnung allerdings noch die Sozialabgaben und Steuern in Höhe von rund 15.000 Euro abgezogen. Die Höhe der Sozial- und Steuerabgaben steht häufig in der Kritik und belastet speziell mittlere Einkommen stark. Der Lohnsteuer als Erhebungsform der Einkommensteuer gilt hier ein besonderes Augenmerk.
Berechnung durch den Arbeitgeber
Die Nettolohnberechnung wird vom Arbeitgeber durchgeführt. Der Arbeitgeber führt die Sozialbeiträge wie den Krankenkassenbeitrag eigenständig an die zuständige Stelle ab. Auch die Beiträge zur Steuer werden vom Arbeitgeber an das örtliche Finanzamt abgeführt. Auf dem Gehaltsnachweis oder Lohnzettel wird das Brutto- und Nettoentgelt mit den abgeführten Sozial- und Steuerbeiträgen aufgeführt. Zur Nettolohnberechnung verwendet der Arbeitgeber spezialisierte Computerprogramme oder übergibt diese Arbeit an ein Lohnsteuerbüro.
Gehaltsabrechnung - Details beachten
Nicht nur einzelne Bezüge und Abschläge gehören zu den wichtigen Bestandteilen einer Gehaltsabrechnung, sondern auch formelle Angaben, die sich auf den Arbeitgeber und das Beschäftigungsverhältnis beziehen. Name und Anschrift des Arbeitgebers müssen ebenso auf einer Abrechnung vermerkt sein, wie die Adressdaten, das Geburtsdatum und die Identifikationsnummer des Beschäftigten. Zu den wichtigen Daten, die nie fehlen dürfen, gehören die Versicherungsnummer und der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses des Arbeitnehmers. Wird dieses gekündigt, muss das Austrittsdatum auf der letzten Abrechnung vermerkt sein. Der ausgewiesene Abrechnungszeitraum muss die Anzahl der Sozialversicherungs- wie auch der Steuertage ausweisen wie auch die Steuerklasse und die Anzahl der Kinderfreibeträge.
Eine klassische Gehaltsabrechnung ist mit einem sogenannten Beitragsgruppenschlüssel gekennzeichnet und gibt auch Aufschluss über den Adressaten der Gesamtsozialversicherungsbeiträge. Seit erst wenigen Jahren finden sich auch Angaben auf der Abrechnung, mit denen ein Beitragszuschlag für kinderlose Arbeitnehmer erhoben wird. Nach Aufschlüsselung aller Bezüge und Abgaben weist die Differenz das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers aus.
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