Glasschaden
Ein Glasschaden ist in der gewöhnlichen Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Diese Schadensregulierung ist nur in der Kaskoversicherung enthalten. In der Teilkaskoversicherung zählt zum Beispiel ein Steinschlag in der Windschutzscheibe zum Glasschaden, der von der Versicherung übernommen wird. Inwieweit der Glasschaden gedeckt wird, hängt von der Versicherung und den Vereinbarungen ab. Bei manchen Versicherungsgesellschaften sind nur Schäden an der Windschutzscheibe im Versicherungsschutz enthalten, während bei anderen wiederum ein Selbstbehalt gilt, wenn die Scheibe ausgetauscht werden muss und eine Reparatur nicht möglich ist.
Einige Versicherungen ersetzen auch die Kosten für die Innenraumreinigung, wenn diese aufgrund des Glasschadens erforderlich ist. In diesem Bereich sind individuelle Vereinbarungen sowie Unterschiede zwischen den verschiedenen Versicherungen möglich. Daher ist ein Vergleich der einzelnen Angebote der Versicherungen immer empfehlenswert.
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Gefährdungshaftung
(vorheriger Begriff)
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Grobe Fahrlässigkeit
(nächster Begriff)