Vertragsunterbrechung
Wird der Vertrag von Seiten des Versicherungsnehmers unterbrochen, bleibt die Schadenfreiheitsklasse bei den meisten Gesellschaften für weitere 7 Jahre bestehen.
Jedoch gilt bei einigen Gesellschaften diese Regel nicht. Dann bleibt die Schadenfreiheitsklasse entweder nur für 3 Jahre erhalten, oder sie wird für jedes angefangene Jahr der Unterbrechung um eine Klasse zurückgestuft.
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Versicherungsschutz Haftpflicht
(vorheriger Begriff)
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Vollkaskoversicherung
(nächster Begriff)