Anrechnungszeiten
Die Anrechnungszeit - abgekürzt AZ - ist nach rentenrechtlicher Definition eine beitragsfreie Zeit, für die ein Rentenanspruch besteht. Nach dem Sozialgesetzbuch VI werden verschiedene Anrechnungszeiten für die Rentenberechnung anerkannt. Dazu gehören Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und Rehabilitation, Krankheit zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr, Mutterschutz und Schwangerschaft, Ausbildungssuche und Arbeitslosigkeit, Zeiten des Schulbesuchs und des Rentenbezugs bis zum 55. Lebensjahr.
Seit 2011 fallen zudem Zeiträume, in denen Arbeitslosengeld II bezogen wird, unter die Anrechnungszeiten für die Rentenversicherung. So werden diese Anrechnungszeiten zu den tatsächlichen Beitragszeiten addiert und wirken sich in der Regel rentensteigernd aus. Die verschiedenen Zeiten werden bei der Rentenberechnung allerdings unterschiedlich bewertet, wobei unter anderem zwischen Hochschulausbildungen und schulischen Ausbildungen unterschieden wird. Werden gleichzeitig Sozialleistungen bezogen, was meistens bei Arbeitslosigkeit der Fall ist, werden diese Zeiten häufig nicht als Anrechnungszeiten erfasst.
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Anhebung der Altersgrenzen
(vorheriger Begriff)
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Anrechnungszeiten ohne Bewertung
(nächster Begriff)