Solidaritätsprinzip
Strukturprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Die Beiträge für den Krankenversicherungsschutz richten sich – anders als beim Äquivalenzprinzip der privaten Krankenversicherung – nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Versicherten.
Bei pflichtversicherten Beschäftigten werden die Beiträge zur GKV nach einem Prozentsatz des Arbeitsentgelts bemessen.
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Solidargemeinschaft
(vorheriger Begriff)
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Stationäre Versorgung
(nächster Begriff)