Zahnersatz
Als Zahnersatz gelten Kronen, Brücken, Prothesen, kombinierte Versorgungsformen und implantatgetragene Kronen, Brücken oder Prothesen. Nicht dazu gehören Zahnfüllungen, Gold- oder Keramik-Inlays, Wurzelkanalfüllungen oder Röntgenleistungen.
Die prozentualen Anteile der GKV an den Kosten beim Zahnersatz werden seit dem 1. Januar 2005 durch so genannte befundbezogene Festzuschüsse ersetzt.
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Wettbewerb
(vorheriger Begriff)
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Zulassung (Arzt)
(nächster Begriff)