Kapital-Lebensversicherung
Lebensversicherung mit Kapitalwahlrecht im Vergleich
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Die Meinungen zur Kapital-Lebensversicherung reichen weit auseinander: Von „bloß nicht“ bis „lohnt sich“. Dabei ist dieses Produkt der Deutschen liebstes Vorsorgeprodukt. Statistisch gesehen hat jeder Bundesbürger eine Police in seinem Versicherungsordner.
Doch die Senkung der Garantieverzinsung sowie abnehmende Überschussbeteiligungen kratzen am Image der Kapital-LV. Gleichzeitig verunsichern Sparer die Berichte über hohe Abschluss- und Verwaltungskosten.
Unterscheidungsmöglichkeiten bei der Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung dient vor allem der eigenen Absicherung im Alter. Zusätzlich kann durch sie aber auch das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert werden. Zudem ist auch eine Absicherung der Hinterbliebenen möglich. In Abhängigkeit von den gewünschten Leistungen bieten sich verschiedene Versicherungen an. Dies ist die kapitalbildende Lebensversicherung sowie die Risikolebensversicherung.
Eine kapitalbildende Versicherung dient vor allem der Absicherung im Alter. In Abhängigkeit von der gewünschten Form ist eine Auszahlung der Versicherung als Einmalzahlung oder durch eine lebenslange monatliche Rente möglich. Neben dieser kapitalbildenden Versicherung können aber auch reine Risikoversicherungen abgeschlossen werden. In der Praxis finden diese Versicherungen jedoch nur in seltenen Fällen Anwendung, zumeist werden Kombinationen aus kapitalbildenden Versicherungen und Risikoversicherungen angeboten. Bei solchen Versicherungen erhält der Versicherungsnehmer im Fall der Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente ausgezahlt. Ähnlich verhält es sich auch bei dem Hinterbliebenenschutz. Sollten hinsichtlich des Hinterbliebenenschutzes keine Vereinbarungen getroffen sein, erhalten die Erben zumindest einen Anspruch auf die eingezahlten Beiträge.
Teilweise bieten Versicherungsgesellschaften bei einer kapitalbildenden Altersvorsorge auch eine kostenlose Weiterführung im Fall der Berufsunfähigkeit an. Aufgrund der verschiedenen Regelungen der einzelnen Gesellschaften sollten Lebensversicherungsangebote immer genau verglichen werden. Zudem ist bei einem Vergleich auch zu beachten, dass zwischen den Mindestleistungen und den nicht garantierten Prognosewerten unterschieden wird. Aus diesem Grund gestaltet sich ein Vergleich häufig schwierig.
Tücken und Fallen bei der Lebensversicherung
Die meisten Lebensversicherungsangebote sind nicht vergleichbar. Der Grund hierfür liegt in der unterschiedlichen Vertragsgestaltung sowie der Ungewissheit der berechneten Prognosewerte. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, bei einer Lebensversicherung auf die Prognosegenauigkeit der Gesellschaften in der Vergangenheit zu achten. Allgemein ist anzunehmen, dass Gesellschaften, die in der Vergangenheit ihre Prognosewerte übertroffen haben, vorsichtig kalkulieren. Im Gegensatz dazu ist von Gesellschaften, die zu hohe Versprechungen gemacht haben, eher Abstand zu halten.
Weitere Vorsicht sollte auch im Bereich der Berufsunfähigkeit gegeben sein. Bei der Absicherung des Alters oder Todes können diese ohne Zweifel nachgewiesen werden. Anders verhält es sich bei dem Risiko der Berufsunfähigkeit. Bei einigen Gesellschaften ist die Anerkennung der Berufsunfähigkeit sehr aufwendig. Nicht selten wird erst nach Jahren der Status der Berufsunfähigkeit anerkannt. Vor allem in älteren Verträgen bestehen zum Teil auch noch Verweisbarkeitsklauseln. Diese besagen, dass ein Versicherungsnehmer nicht als berufsunfähig gilt, wenn er in einem anderen zumutbaren Bereich arbeiten könnte. In diesem Zusammenhang ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass ein anderer Beruf aufgrund niedrigeren Lohnniveaus nicht automatisch unzumutbar ist.
Aufgrund dieser verschiedenen Aspekte sollte eine regelmäßige Überprüfung der Konditionen der Lebensversicherung erfolgen. Ebenso ist ein Vergleich mit Angeboten anderer Gesellschaften sinnvoll. Hierfür bieten sich jedoch nicht nur Tests, sondern auch Erfahrungsberichte anderer Versicherter im Leistungsfall an.
Steuerrechtliche Grundlagen
Grundsätzlich gibt es verschiedenen Lebensversicherungsarten. Neben der privaten Lebensversicherung sind vor allem auch die staatlich geförderten Modelle wie beispielsweise Riester und Rürup, aber auch die betriebliche Altersvorsorge zu nennen. Unabhängig vom Modell können steuerrechtlichen Privilegien frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Des weiteren werden unterschiedliche Bedingungen an die Laufzeit beziehungsweise die Beitragszahldauer gestellt.
In Abhängigkeit von der Versicherungsform sowie dem Abschlusszeitpunkt der Versicherung finden verschiedene steuerrechtliche Regelungen Anwendung. Bei der betrieblichen Altersvorsorge werden die Beiträge zur Versicherung in der Regel einkommensteuerfrei sowie sozialabgabenfrei eingezahlt. Bei diesen Formen findet eine nachgelagerte Besteuerung statt.
Bei einem privaten Lebensversicherungsvertrag, mit einem Versicherungsbeginn vor dem 01.01.2005, sind Kapital-Lebensversicherungen unter der Voraussetzung, dass das Mindestrentenalter sowie die Versicherungsdauer eingehalten wurde, steuerfrei. Bei einer Inanspruchnahme einer Rente ist nur der Ertragsteil, also die Differenz aus den Leistungen und den einzahlten Beiträgen, steuerpflichtig.
Anderes verhält es sich bei Verträgen, die ab dem 01.01.2005 geschlossen wurden. Bei diesen besteht für Kapitalleistungen eine generelle Steuerpflicht. Ebenfalls unterliegt auch die bezogene Rente im halben Umfang dem persönlichen Steuersatz. Allerdings können Versicherungsnehmer eines solchen Vertrages von Steuervorteilen während der Ansparphase profitieren. Bei dieser Versicherung sinken das zu versteuernde Einkommen und somit auch die Steuerschuld.
Vor- und Nachteile der Kapitallebensversicherung
Grundsätzlich erfreuten sich Lebensversicherungen mit einem Kapitalwahlrecht lange Zeit großer Beliebtheit. Der Grund hierfür lag in der Flexibilität der Geldanlage sowie in der Absicherung und der Vorsorge für das Alter. Inzwischen ist eine Kapitallebensversicherung bei einem Neuvertrag aufgrund der steuerrechtlichen Veränderung nicht mehr so attraktiv. Trotzdem hat diese Form der Absicherung aufgrund der gesetzlich garantierten Mindestverzinsung und der daraus folgenden Sicherheit dieser Kapitalanlage noch ihre Daseinsberechtigung. Kritiker bemängeln zwar, dass eine kapitalbildende Lebensversicherung aufgrund der vorgeschriebenen Anlagestruktur, Versicherungsgesellschaften dürfen beispielsweise nur 30 Prozent des Kapitals in Aktien anlegen, sehr renditeschwach ist. Die Erfahrung aus der Finanzkrise hat jedoch gezeigt, dass Aktien mit sehr großen Risiken behaftet sind. Aus diesem Grund kann eine risikobewusste Anlage eine sehr gute Wahl sein.
Grundsätzlich sollte der Verbraucher jedoch beachten, dass bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung eine Ansparung für das Alter erst nach einigen Jahren erfolgt. Die anfänglich eingezahlten Beiträge werden im großen Umfang für die Absicherung des Risikos Tod aber auch für die Gebühren aufgebraucht. Ebenso ist zu beachten, dass bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung der vorzeitige Ausstieg zumeist mit hohen finanziellen Verlusten verbunden ist. Aus diesem Grund kann die Kapitallebensversicherung nur als langfristige Anlage angesehen werden, sie ist für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen nicht geeignet.
Tipps zur Kapitallebensversicherung
Angesichts des Dschungels an Gesellschaften und Tarifen ist es hilfreich, wenn man vor dem Abschluss der Kapitallebensversicherung Tipps beachtet. Zunächst einmal sollte man sich über die staatlichen Fördermöglichkeiten informieren. Wer die Zulagen für die Riester-Rente erhält oder die steuerliche Förderung der Rürup-Rente nutzt, kann eine höhere Rendite als bei der Kapitallebensversicherung erzielen. Da die Förderquoten von der individuellen steuerlichen und Familiensituation abhängen, empfehlen wir die Beratung durch einen unabhängigen Experten.
Da die Kapitalversicherung einen Risikoschutz beinhaltet, muss die zu versichernde Person bei der Antragstellung Fragen zur Gesundheit beantworten. Wichtig ist die korrekte und gewissenhafte Beantwortung. Andernfalls kann der Versicherer nachträglich vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung verweigern. Hilfreich ist die Rücksprache mit dem eigenen Hausarzt. In der Regel wird dieser auch im Antrag angegeben, so dass sich das Versicherungsunternehmen bei medizinischen Rückfragen an einen Experten wenden kann.
Die Kapitallebensversicherung kann grundsätzlich für jeden sinnvoll sein - egal ob man als Angestellter, Beamter, Freiberufler oder Selbständiger tätig erwerbstätig ist. Wer auf Sicherheit setzt und im Todesfall seine Hinterbliebenen versorgen möchte, liegt mit der kapitalbildenden Lebensversicherung richtig.
Welche Zusatzbausteine gibt es?
Die Kapitallebensversicherung beinhaltet die Altersvorsorge und den Todesfallschutz. Zusätzlich kann ein Schutz bei Berufsunfähigkeit eingeschlossen werden. Im Falle der langfristigen Arbeitsunfähigkeit zahlt der Versicherer entweder die Beiträge für die Lebensversicherung weiter oder man erhält zusätzlich eine monatliche Rente ausgezahlt.
Zusätzlich sollte man eine Abruf- und Aufschubfunktion integrieren. Dies bedeutet, dass das Kapital nicht nur zum vereinbarten Laufzeitende, sondern bereits früher oder später abgerufen werden kann. So erhält man sich die Flexibilität bei lang laufenden Versicherungsverträgen.
Wer soll als bezugsberechtigte Person in den Vertrag aufgenommen werden?
Grundsätzlich kann der Versicherungsnehmer mit dem widerruflichen Bezugsrecht eine Person seiner Wahl (z.B. Ehepartner, Kind) benennen, welche im Todesfall die Vertragsleistungen erhält. Die sogenannte bezugsberechtigte Person kann jederzeit geändert werden. Dies geht nur dann nicht, wenn ein unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart wurde. In diesem Fall muss der Bezugsberechtigte eingestanden sein.
Die bezugsberechtigte Person erhält im Todesfall des Versicherungsnehmers entweder eine monatliche Rente lebenslang ausgezahlt oder im Rahmen der Restkapitalabfindung den Vertragswert abzüglich der bereits gezahlten Renten. Bei der Kapitallebensversicherung erfolgt zudem die Vereinbarung einer Todesfallsumme, die beim Tod in den ersten Vertragsjahren an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Denn zu Vertragsbeginn sind die Leistungen aufgrund der geringen Einzahlungen und Anspardauer relativ gering. Erst im Zeitablauf übersteigt der Vertragswert die vereinbarte Todesfallleistung.
Welche Tarife gibt es bei der Kapitallebensversicherung?
Bei der Kapitalversicherung lassen sich eine Vielzahl von unterschiedlichen Tarifen unterscheiden. Um eine geeignete Versicherung zu erhalten, listen wir in den Tipps zur Kapitallebensversicherung die verschiedenen Arten auf:
- Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall (gemischte Lebensversicherung) Kapitallebensversicherung auf zwei verbundene Leben (zwei versicherte Personen mit Versicherung auf den Tod der ersten Person),
- Ausbildungsversicherung (Termfix-Versicherung),
- Kapitallebensversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz (Sterbegeldversicherung).
Die dargestellten Arten unterschieden sich hinsichtlich der versicherten Personen und der Laufzeit des Todesfallschutzes. Die Kapitalanlage und die Überschusssysteme sind identisch. Auch die Regelungen zum Rückkaufswert sind gleich. Aufgrund der verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten sollte man sich umfassend beraten lassen.
Lebensversicherung verkaufen
Die klassische kapitalbildende Lebensversicherung für die private Rente oder als Sparmodell hat mittlerweile den Ruf eines Auslaufmodells. Das liegt zum Teil an der Abschaffung der Steuerbefreiung für Kapitallebensversicherungen und sinkenden Garantiezinsen. Viele Lebensversicherungskunden wollen daher aus ihrem laufenden Vertrag aussteigen.
Immer beliebter wird die Kapitallebensversicherung auch als Finanzspritze für zwischendurch. Wer kurzfristig eine größere Menge Geld benötigt, greift gern auf seine ohnehin als unrentabel geltende Lebensversicherung zurück. Wer seine Lebensversicherung verkaufen möchte, muss zunächst einen geeigneten Anbieter finden. Lebensversicherungen werden von verschiedenen Policenhändlern aufgekauft, die sich auf den Aufkauf von Versicherungsverträgen spezialisiert haben. Hierbei gilt es jedoch zu beachten: Wer seine Lebensversicherung verkaufen möchte, muss mit seinem Vertrag diverse Mindestvoraussetzungen wie einen Mindestrückkaufswert, Restlaufzeit und meist eine integrierte Risikolebensversicherung vorlegen.
Wer aus seiner Lebensversicherung aussteigen möchte, sollte sich diesen Schritt gut überlegen. Das gilt besonders für noch als steuerfrei abgeschlossene Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden. Versicherungskunden, die dennoch ihre Lebensversicherung verkaufen möchten, erhalten bei ihrer Gesellschaft den vereinbarten Rückkaufswert, der aber bei jüngeren Verträgen in der Regel unter den eingezahlten Beiträgen liegt. Neben einem Rückkauf und Verkauf der Lebensversicherung besteht auch die Möglichkeit, die Police erst einmal beitragsfrei zu stellen. Damit bleibt der Vertrag bestehen, belastet die Haushaltskasse in Zeiten finanzieller Engpässe aber nicht mehr.
Wenn die Lebensversicherung zu teuer wird, senkt auch eine Streichung der integrierten Dynamik die Beiträge. Bei vielen Versicherern sind auch Darlehen in Höhe des Rückkaufswertes erhältlich, die aber höhere Zinsen verursachen. Ein Ausstieg aus der Lebensversicherung lohnt sich grundsätzlich eher bei jungen, unrentablen Verträgen und beim Umstieg auf eine attraktivere Form der Altersversorgung. Wer hingegen schon viele Jahre in seine Lebensversicherung einzahlt und das erwirtschaftete Kapital steuerfrei erhält, bleibt besser im Vertrag.
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