Kündigung der Lebensversicherung
Lebensversicherung kündigen - Worauf muss ich achten?
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Lebensversicherung: Gründe für eine Kündigung
Die Deutschen setzen bei der Altersvorsorge vornehmlich auf Sicherheit. Aktuell befinden sich in den Beständen der Versicherer mehr als 90 Millionen Verträge. Beim Blick auf die Stornoquoten stellt man jedoch fest, dass mehr als jede zweite Lebensversicherung vor Ablauf gekündigt wird. Damit wird das ursprüngliche Ziel, zusätzliches Kapital für das Alter aufzubauen, nicht erreicht. Meist die Rückkaufswerte geringer als das eingezahlte Kapital. Was treibt die Versicherungsnehmer zu einer Auflösung eines Sparvertrags?
- Rendite: In den vergangenen Jahren sind die Überschussbeteiligungen bei den Lebensversicherungen beständig gesunken. Wurden in den 1990er Jahren noch Werte von über sechs Prozent im Schnitt erzielt, müssen sich Kunden derzeit mit rund vier Prozent Verzinsung zufrieden geben. Dies wird auch in den nächsten Jahren anhalten, weil eine Zinswende nicht in Sicht ist.
- Garantie: Kapitallebensversicherungen galten als ein Hort der Sicherheit. Der Garantiezins lag von 1994 bis 2000 bei vier Prozent pro Jahr. Eine sicherere Anlage konnte man als Investor kaum finden. Inzwischen deckt der Mindestzins kaum die Inflationsrate. Ab 2017 werden bei Neuabschlüssen nur noch 0,9 Prozent pro Jahr gewährt. Zu wenig, wenn die Sicherheit und der Kapitalerhalt im Vordergrund stehen sollen.
- Persönliche SituationVerlust des Arbeitsplatzes, Scheidung oder andere unvorhergesehene Ereignisse können dazu führen, dass die monatlichen Raten für den Sparvertrag nicht mehr aufgebracht werden können.
- Fehlerhafte Beratung: Einige Kunden schließen lang laufende Versicherungsverträge ab, obwohl sie eine kurzfristige Geldanlage als Ziel hatten. Bei einer nicht bedarfsgerechten Beratung kann es vorkommen, dass ungeeignete Verträge abgeschlossen werden.
Lebensversicherung: Vor- und Nachteile einer Kündigung
Wer aus den oben genannten Gründen seine Lebensversicherung kündigen will, sollte sich diesen Schritt vorher genau überlegen. In der Regel liegt der Auszahlbetrag bei einer Kündigung in den ersten Vertragsjahren unter den eingezahlten Beiträgen. Die Versicherer berechnen bei einer Vertragsauflösung eine Stornogebühr. Je nach Zeitpunkt der Vertragsbeendigung fallen Stornokosten an. Wer seinen Vertrag frühzeitig kündigt, erleidet die größten Verluste.
Dies hängt auch mit der Verteilung der Abschluss- und Verwaltungskosten bei einer Lebensversicherung zusammen. Die Entnahme der Vertragsgebühren und der Vertreterprovision erfolgt in den ersten fünf Jahren. Dadurch ist das Vertragsguthaben geringer als das eingezahlte Kapital. Durch die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes steht den Kunden seit 2008 ein Mindestwert bei einer Kündigung zur Verfügung. Grundsätzlich kommt immer der sogenannte Rückkaufswert zur Auszahlung.
Weiterer Nachteil bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung sind die neuen steuerlichen Regelungen seit 2009. Bei einer Kündigung der Lebensversicherung vor dem 12. Vertragsjahr oder dem 60. Lebensjahr des Versicherten fällt auf die Erträge die Abgeltungssteuer an. Zu prüfen ist zudem, ob der Vertrag bereits vor 2005 abgeschlossen wurde. Die Auszahlung kann in diesem Fall steuerfrei vereinnahmt werden. Bei keinem anderen Produkt der Altersvorsorge gilt die Steuerfreiheit der Kapitalauszahlung.
Durch den hohen finanziellen Verlust sollte die Kündigung die letzte Möglichkeit darstellen. Der einzige Vorteil kann darin bestehen, dass die Alternativanlage des freiwerdenden Betrags aus der Lebensversicherung und den monatlichen Sparraten ein höheres Ergebnis bietet. Dies kann entweder der Vertrag bei einem anderen Versicherer oder eine komplett andere Anlage (z.B. Investmentfonds) sein.
Lebensversicherung: Alternative zur Kündigung
Neben der Kündigung bieten die Versicherungsgesellschaften eine Reihe von Alternativen an. Erst wenn diese vorliegen, sollte man eine endgültige Entscheidung treffen. Folgende Möglichkeiten haben Versicherungskunden:
- Beitragsfreistellung: Die monatlichen Beitragszahlungen werden gestoppt. Das angesammelte Kapital wird jedoch weiter verzinst. Die Auszahlungssumme ist kleiner als ursprünglich geplant.
- Beitragsstundung: Der Versicherungsnehmer zahlt die Beiträge für einen vorab festgelegten Zeitraum nicht. Nach der Stundung müssen die Beiträge jedoch nach entrichtet werden. Die Versicherungssumme wird nicht reduziert. Das Vertragsguthaben wird während der Stundung weiter verzinst.
- Beitragszahlung aus Überschüssen: Bei ausreichend hohem Vertragskapital kann die Beitragszahlung aus den angesammelten Erträgen erfolgen. Dies bewirkt eine Verringerung der Ablaufleistung.
- Reduzierung der Versicherungssumme: Die Verringerung der Versicherungssumme bewirkt eine Senkung der monatlichen Beiträge. Dadurch verringert sich auch der Schutz der Hinterbliebenen im Todesfall.
- Zahlung der Risikoprämie: Bei der Kapitallebensversicherung kann man statt des Komplettbeitrags auch nur die Risikoprämie für den Todesfallschutz zahlen. Auf diese Weise ist die monatliche Belastung geringer, der Schutz bleibt aufrechterhalten. Die Ablaufleistung des Vertrags verringert sich.
Auf jeden Fall ist es ratsam, vor einer Kündigung die dargestellten Alternativen zu prüfen. Die Versicherungsgesellschaften sind bei der Vertragsumstellung behilflich und senden den Kunden aktualisierte Prognose-Berechnungen auf Basis des verringerten Beitrags bzw. Beitragsstopps zu.
Wichtig bei der Vertragsumstellung ist noch folgender Hinweis: Für Verträge, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurde, gilt die Steuerfreiheit bei Kapitalauszahlungen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Vertrag in der ursprünglich vereinbarten Form zu Ende geführt wird. Eine vorübergehende Beitragsfreistellung kann daher zu einer Novation führen. Der Vertrag würde damit steuerpflichtig.
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