Garantiezins in der Lebensversicherung
Mindestzins für Lebensversicherungen sinkt zum 1.1.2017
Erstinformation - Erstinformationen für Versicherungsmakler gemäß § 11 VersVermV lesen und herunterladen.
Entwicklung vom Garantiezins
Aufgrund des sinkenden Zinsniveaus an den Kapitalmärkten wurde der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen in den letzten Jahren sukzessive gesenkt. Zum 1. Januar 2017 wird der Garantiezins auf historisch niedrige 0,9 Prozent reduziert. Die Entwicklung der Mindestversicherung für private Vorsorgeverträge:
- 01.01.1980: 3 Prozent,
- 01.07.1986: 3,50 Prozent,
- 01.07.1994: 4 Prozent,
- 01.07.2000: 3,25 Prozent,
- 01.01.2004: 2,75 Prozent,
- 01.01.2007: 2,25 Prozent,
- 01.01.2012: 1,75 Prozent,
- 01.01.2015: 1,25 Prozent,
- 01.01.2017: 0,9 Prozent.
Die Höhe des Höchstrechnungszinses orientiert sich an der durchschnittlichen Umlaufrendite zehnjähriger Staatsanleihen in Deutschland. Dabei gilt, dass der Zinssatz maximal 60 Prozent dieser durchschnittlichen Rendite ausmachen darf. Letztlich wird der Zinssatz per Verordnung vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) festgelegt.
Der Höchstzins soll gewährleisten, dass die Versicherungen ihren langfristigen Verpflichtungen auch nachkommen können. Andernfalls würde aufgrund des hohen Wettbewerbsdrucks ein Wettlauf um den höchsten Garantiezins stattfinden, der die Unternehmen überfordern könnte. Da vor allem die kleineren und kapitalschwächeren Gesellschaften Probleme haben, den Verpflichtungen nachzukommen, hat die Bundesregierung die Garantiezinsabsenkung zum 1. Januar 2017 auf 0,90 Prozent beschlossen.
Auswirkungen der Garantiezinssenkung auf Versicherungen
Durch die Absenkung des Garantiezinses reduzieren sich vor allem die garantierten Leistungen in der Altersvorsorge. Der Effekt tritt insbesondere bei Verträgen mit langen Laufzeiten auf. Auch der sogenannte garantierte Rentenfaktor für fondsgebundene Policen, sinkt. Im Bereich der Risikoabsicherung hat die Zinssenkung zur Folge, dass die Beiträge steigen werden.
Produkt | Auswirkung | Folge für Beitrag/Rente |
Klassische Rentenversicherung | Garantierte Rente sinkt | bis zu 28% geringere Garantie-Rente |
Fondsgeb. Rentenversicherung | Garantierter Rentenfaktor sinkt | bis zu 14% geringerer Rentenfaktor |
Berufsunfähigkeitsversicherung | Garantierter Beitrag (Bruttobeitrag) steigt | Beitragserhöhung bis zu 10% |
Risikolebensversicherung | Garantierter Beitrag (Bruttobeitrag) steigt | Beitragserhöhung bis zu 5% |
Sterbegeldversicherung | Beitrag steigt | Beitragserhöhung bis zu 15% |
Beispielrechnungen zur Absenkung vom Höchstrechnungszins
Beispiel 1:
Alte Leipziger Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins, Tarif RV25, 100 EUR Monatsbeitrag bis zum 67. Lebensjahr
Geburtsjahr | Garantierente bei Abschluss 2014 | Garantierente bei Abschluss 2015* | Vorteil 2014 |
1994 | 225,70 EUR | ca. 176 EUR | ca. 28% |
1984 | 169,77 EUR | ca. 135 EUR | ca. 25% |
1974 | 118,62 EUR | ca. 96 EUR | ca. 23% |
Beispiel 2:
Swiss Life Pflegerentenversicherung, monatliche Pflegerente 1.500 EUR in Pflegestufe III, Beitragszahlung bis 85. Lebensjahr
Beitrag in 2014 | Beitrag in 2015* | Vorteil in 2014 |
80,78 EUR/Monat | 100,96 EUR/Monat | 9.686,40 EUR |
23.281,30 EUR Einmalbeitrag | 29.101,63 EUR Einmalbeitrag | 5.820,33 EUR |
* Die Werte der Tarifgeneration 2015 beruhen auf dem aktuellen Stand der Tarifentwicklung und können zurzeit noch nicht endgültig garantiert werden. Der Effekt resultiert aus der Rechnungszinssenkung und dem höheren Eintrittsalter. Ihr Eintrittsalter erhöht sich bei Abschluss in 2015 um ein Jahr. Das Jahr des Rentenbeginns bleibt identisch. Die Ansparphase verkürzt sich dadurch um ein Jahr.
Trotz Zinssenkung bleibt Verzinsung von Rentenversicherungen attraktiv
Der Höchstrechnungszins bei Lebens- und Rentenversicherungen ist der gesetzlich geregelte Wert, mit dem der Sparanteil des Beitrags bis zum Vertragende garantiert verzinst wird. Hinzu kommt die Beteiligung an den Erträgen des Anbieters. Diese sogenannte Überschussbeteiligung wird jedes Jahr neu ermittelt. In Summe bieten klassische Rentenversicherungen im Vergleich zu anderen Anlageformen trotz der extremen Niedrigzinsphase eine attraktive Gesamtverzinsung.
Vergleich klassischer Versicherungstarife mit Alternativanlagen:
- Festgeld für 10 Jahre: 2,25%
- Festgeld für 5 Jahre: 1,38%
- Tagesgeld: 0,60%
- Sparbuch: 0,14%
- Klassische Rentenversicherung: 4,10%*
* durchschnittliche Gesamtverzinsung in der Lebensversicherung 2014
Definition: Was ist der Garantiezins?
Der Garantiezins wird in allen drei Schichten der Altersvorsorge gezahlt. Dies bedeutet, dass unabhängig von der Wahl der Schicht stets der gesetzlich garantierte Betrag dem Kunden mindestens gutgeschrieben wird. Eine Ausnahme stellen fondsgebundene Versicherungen dar, bei denen im Extremfall sogar keine Garantie greift. Folgende Produkte sind mit der garantierten Verzinsung ausgestattet:
Der Mindestzins wird auf den sogenannten Sparanteil bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen gezahlt. Der Sparanteil ergibt sich aus dem monatlichen Beitrag abzüglich der Kosten für die versicherten Risiken sowie Verwaltung und Vertrieb. Der Zinssatz wird bei Vertragsabschluss festgelegt und gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Jedes Versicherungsunternehmen kann theoretisch einen anderen Garantiezins festlegen. Aus Wettbewerbsgründen halten sich jedoch sämtliche Branchenvertreter an den Satz, der von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) empfohlen wird.
Zusätzlich zur Garantie erhält der Kunde eine laufende Überschussbeteiligung, die jährlich neu festgelegt wird. Damit partizipiert der Sparer an den Überschüssen, die der Versicherer am Kapitalmarkt erwirtschaftet. Zum Laufzeitende profitiert der Vertragstreue Kunde noch durch die sogenannten Schlussüberschussanteile. Seit 2008 müssen die Lebensversicherer die Kunden zudem an den Bewertungsreserven beteiligen.
Garantiezinssenkung folgt der Umlaufrendite
Die Garantie für private Lebens- und Rentenversicherungen folget gesetzlichen Vorgaben. Jedes Versicherungsunternehmen darf maximal den gesetzlichen vorgeschriebenen Höchstrechnungszins für die Laufzeit garantieren. Dieser wiederum orientiert sich am Niveau der Umlaufrendite von Bundesanleihen. Seit Anfang der 1990er Jahre sinkt die Umlaufrendite kontinuierlich. Infolgedessen hat es seitdem eine deutliche Garantiezinsabsenkung gegeben.
Lag der Zins zwischen 1986 und Juli 1994 noch bei 4 Prozent, so werden seit 2007 maximal 2,25 Prozent pro Jahr gutgeschrieben. Zum 1.1.2017 beträgt der Garantiezins 0,9% Für Verträge zur privaten Altersvorsorge bedeutet dies:
- Garantierte Rente sinkt um bis zu 16 Prozent,
- Garantierte Auszahlungen sinken um bis zu 15 Prozent,
- BU-Versicherungen verteuern sich um bis zu 8 Prozent.
Wer sich die Vorteile einer höheren Garantieauszahlung bei der privaten Vorsorge sichern möchte, muss bis Ende des Jahres einen Vertrag abgeschlossen haben.
Folgen der Garantiezinssenkung
Beim Garantiezins handelt es sich um den Mindestzins, mit dem der Sparanteil bei einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung für die gesamte Laufzeit mindestens verzinst wird. Die Garantie gilt unabhängig von Schwankungen an den Aktien- und Kapitalmärkten. Durch die Garantiezinssenkung erhalten Sparer für Neuverträge ab 2017 eine verringerte Garantie für monatliche Renten- oder einmalige Kapitalauszahlungen.
Anders herum ausgedrückt: Wer dieselbe Garantierente absichern möchte, muss einen höheren Betrag in die Altersvorsorge einzahlen. Durch den Zinseszinseffekt wirkt sich die Zinsabsenkung vor allem bei Vorsorgeverträgen mit langen Laufzeiten aus.
Die Garantiezinssenkung wirkt sich übrigens auf sämtliche Verträge in der Sparte Lebensversicherung aus. Dadurch verteuern sich ab Januar 2017 auch Berufsunfähigkeitsversicherungen.
- Ausbildungsversicherung(vorheriger Artikel)
- Rentenversicherung für Selbstständige(nächster Artikel)