Garantiezins in der Lebensversicherung

Mindestzins gilt für viele Produkte

Seit Januar 2022 gilt in der Lebensversicherung ein Garantiezins von 0,25 Prozent. Der Zins gilt für Betriebs-, Riester- und Rürup-Renten und private Rentenversicherungen. Auch Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen sind betroffen.

Entwicklung vom Garantiezins

Aufgrund des sinkenden Zinsniveaus an den Kapitalmärkten wurde der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen in den letzten Jahren sukzessive gesenkt. Zum 1. Januar 2022 erfolgt zuletzt die Absenkung auf historisch niedrige 0,25 Prozent. Die Entwicklung der Mindestversicherung für private Vorsorgeverträge:

  • 01.01.1980: 3 Prozent,
  • 01.07.1986: 3,50 Prozent,
  • 01.07.1994: 4 Prozent,
  • 01.07.2000: 3,25 Prozent,
  • 01.01.2004: 2,75 Prozent,
  • 01.01.2007: 2,25 Prozent,
  • 01.01.2012: 1,75 Prozent,
  • 01.01.2015: 1,25 Prozent,
  • 01.01.2017: 0,9 Prozent.
  • ab 01.01.2022: 0,25 Prozent 

Die Höhe des Höchstrechnungszinses orientiert sich an der durchschnittlichen Umlaufrendite zehnjähriger Staatsanleihen in Deutschland. Dabei gilt, dass der Zinssatz maximal 60 Prozent dieser durchschnittlichen Rendite ausmachen darf. Letztlich wird der Zinssatz per Verordnung vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) festgelegt.

Auswirkungen einer Garantiezinssenkung

Durch die Absenkung des Garantiezinses reduzieren sich vor allem die garantierten Leistungen in der Altersvorsorge. Der Effekt tritt insbesondere bei Verträgen mit langen Laufzeiten auf. Auch der sogenannte garantierte Rentenfaktor für fondsgebundene Policen, sinkt. Im Bereich der Risikoabsicherung hat die Zinssenkung zur Folge, dass die Beiträge steigen werden. Davon sind vor allem BU-Versicherungen und Risiko-Lebensversicherungen betroffen.

Definition: Was ist der Garantiezins?

Der Garantiezins wird in allen drei Schichten der Altersvorsorge gezahlt. Dies bedeutet, dass unabhängig von der Wahl der Schicht stets der gesetzlich garantierte Betrag dem Kunden mindestens gutgeschrieben wird. Eine Ausnahme stellen fondsgebundene Versicherungen dar, bei denen im Extremfall sogar keine Garantie greift. Folgende Produkte sind mit der garantierten Verzinsung ausgestattet:

  • Basisrente,
  • Betriebsrente,
  • Private Rente,
  • Riester-Rente.

Der Mindestzins wird auf den sogenannten Sparanteil bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen gezahlt. Der Sparanteil ergibt sich aus dem monatlichen Beitrag abzüglich der Kosten für die versicherten Risiken sowie Verwaltung und Vertrieb. Der Zinssatz wird bei Vertragsabschluss festgelegt und gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Jedes Versicherungsunternehmen kann theoretisch einen anderen Garantiezins festlegen. Aus Wettbewerbsgründen halten sich jedoch sämtliche Branchenvertreter an den Satz, der von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) empfohlen wird.

Zusätzlich zur Garantie erhält der Kunde eine laufende Überschussbeteiligung, die jährlich neu festgelegt wird. Damit partizipiert der Sparer an den Überschüssen, die der Versicherer am Kapitalmarkt erwirtschaftet. Zum Laufzeitende profitiert der Vertragstreue Kunde noch durch die sogenannten Schlussüberschussanteile. Seit 2008 müssen die Lebensversicherer die Kunden zudem an den Bewertungsreserven beteiligen.

Garantiezinssenkung folgt der Umlaufrendite

Die Garantie für private Lebens- und Rentenversicherungen folget gesetzlichen Vorgaben. Jedes Versicherungsunternehmen darf maximal den gesetzlichen vorgeschriebenen Höchstrechnungszins für die Laufzeit garantieren. Dieser wiederum orientiert sich am Niveau der Umlaufrendite von Bundesanleihen. Seit Anfang der 1990er Jahre sinkt die Umlaufrendite kontinuierlich. Infolgedessen hat es seitdem eine deutliche Garantiezinsabsenkung gegeben.

Lag der Zins zwischen 1986 und Juli 1994 noch bei 4 Prozent, so werden seit 2022 maximal 0,25 Prozent pro Jahr gutgeschrieben.

Häufige Fragen zum Garantiezins (FAQ)

Gibt es Alternativen zu Garantieprodukten?

Der Trend in der Lebensversicherung geht schon seit Jahren weg von starren hin zu flexiblen Garantien. Grundsätzlich fallen bei neu aufgelegten Produkten von Allianz, Axa, Ergo und Co. die garantierten Verzinsungen geringer aus bzw. sogar ganz weg. Gleichzeitig erhält der Kunde aber die Chance eine deutlich höhere Rendite zu erhalten. Der Versicherer hat eine größere Flexibilität bei der Anlage der Kundengelder, je geringer die Garantie ausfällt. Durch optionale Sicherheitsbausteine (z.B. Ablaufsicherung, Höchststandssicherung) ist das angesparte Kapital gegen Verluste zum Laufzeitende geschützt.

Gilt der Garantiezins auch für Riester-Verträge?

Der gesetzlich vorgeschriebene Garantiezins gilt für alle Lebensversicherungen, also neben privaten und betrieblichen Vorsorgeverträgen auch für Riester-Renten. Zwar ist bei Riester-Produkten der Erhalt der eingezahlten Beiträge und Zulagen gesetzlich verankert. Doch bei Riester-Rentenversicherungen gibt es durch den Garantiezins sogar noch eine höhere Mindestleistung zum Vertragsablauf.

Lohnt sich der Abschluss vor der Garantiezinssenkung?

Grundsätzlich ist davon abzuraten, auf die Schnelle einen Vorsorgevertrag abzuschließen, der eine Laufzeit über mehrere Jahrzehnte hat. Nur wer sich sicher ist, einen Vorsorgevertrag auch wirklich durchzuhalten, sollte zwischen einem Abschluss in diesem und im nächsten Jahr sorgfältig abwägen. Keine Frage: Zusammen mit den Überschüssen bieten Lebensversicherungen mit knapp 4 Prozent im derzeitigen Umfeld eine attraktive Rendite an. Allerdings sollten Anleger vor dem Abschluss auf die Finanzkraft des Anbieters achten. Nur solide Unternehmen können die Verzinsung in den nächsten Jahrzehnten auf einem hohen Niveau halten.