Künstlersozialkasse

Wer kann Mitglied der Künstlersozialkasse werden?

Die Künstlersozialkasse bietet Künstlern und Publizisten den Versicherungsschutz der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zu einem Beitragssatz auf Arbeitnehmer-Niveau. Wissenswertes zur Sozialversicherung bei der KSK und welche Berufe sich dort versichern können.

Die Künstlersozialkasse im Überblick

Die Künstlersozialkasse ist mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) von 1981 entstanden, das im Jahr 1983 erstmals eine Versicherung freischaffender Künstler in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung vorschrieb. Die Künstlersozialkasse (kurz: KSK) gehört der Unfallkasse des Bundes an und hat ihren Sitz in Wilhelmshaven. Seit 2007 ist die Deutsche Rentenversicherung für die Prüfung der Künstlersozialabgabe an die KSK zuständig.

Die Künstlersozialversicherung stellt eine Besonderheit in der deutschen Sozialversicherungslandschaft dar: Die Mitglieder der KSK zahlen nur die Hälfte der Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung aus eigener Tasche. Damit entspricht die Beitragslast der eines Arbeitnehmers. Die Künstlersozialkasse finanziert sich zur Hälfte aus den Beiträgen ihrer Mitglieder, zu 30 Prozent durch die Künstlersozialabgabe und zu 20 Prozent aus einem Bundeszuschuss.

Die Künstlersozialabgabe wird von den Unternehmen erhoben, die die Leistungen von Künstlern in Anspruch nehmen. Hierzu gehören unter Anderem Presseagenturen, Verlage und Rundfunkstationen. Der Abgabesatz zur Künstlersozialkasse liegt im Jahr 2018 bei 4,2 Prozent (2017: 4,8 Prozent). Der Abgabesatz wird anhand der an den Künstler gezahlten Gagen, Honorare oder Tantiemen erhoben. Auf die ausgewiesene Umsatzsteuer wird die Künstlersozialabgabe nicht erhoben. Unternehmen müssen die Entgelte, die sich im vergangenen Jahr an freischaffende Künstler entrichtet haben zur Erhebung der Künstlersozialabgabe jeweils bis zum 31. März eigenständig an die KSK melden.

Künstlersozialkasse: Die Mitglieder

Bei der Hälfte der Versicherten handelt es sich um Schauspieler, Musiker und Journalisten. Die andere Hälfte der Versicherten sind bildende Künstler. In der KSK können sich freischaffende Künstler und Publizisten versichern, die dauerhaft einer künstlerischen Tätigkeit im Hauptberuf nachgehen. Kreative, die sich nur nebenberuflich mit entsprechenden Tätigkeiten etwas dazu verdienen, sind von der Künstlersozialversicherung ausgeschlossen. Kunsthandwerker wie Goldschmiede sind ebenfalls von der Versicherung ausgenommen, auch wenn sie durchaus künstlerisch tätig sind.

Die Künstlersozialkasse versichert selbstständige Künstler, die Musik, bildende oder darstellende Kunst ausüben. Zur zweiten Mitgliedergruppe gehören Publizisten wie Schriftsteller und Journalisten. Die KSK versichert auch freischaffende Künstler, die lehrend tätig sind. Zur Aufnahme in die Künstlersozialkasse muss ein Fragebogen ausgefüllt werden, der die Tätigkeit als Künstler oder Publizist ausreichend belegt. Berufsanfänger im künstlerischen oder publizistischen Tätigkeitsfeld können innerhalb der ersten drei Jahre ihrer Selbstständigkeit wählen, ob sie sich in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern möchten. Mit der Entscheidung für die private Krankenversicherung tritt gleichzeitig die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung ein: Die KSK zahlt also nur einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung mit integrierter Pflegeversicherung. Für das Alter muss der Künstler dann selbstständig mit einer privaten Rentenversicherung oder anderen Sparmodellen vorsorgen.

Künstlersozialkasse: Vorteile und Nachteile

In den vergangenen Jahren ist die Anzahl der Versicherten bei der Künstlersozialkasse kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2009 waren mit 160.000 Mitgliedern etwa doppelt so viele Künstler bei der KSK versichert als noch im Jahr 1995. Mit einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialversicherung profitieren freischaffende Künstler und Publizisten in erster Linie von einem deutlich geringeren Beitrag zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung: Sie werden wie Arbeitnehmer behandelt und erbringen damit nur die Hälfte der Beiträge selbst. Das Durchschnittseinkommen von Versicherten der Künstlersozialkasse lag Anfang 2010 mit etwa 13.000 Euro im unteren Bereich, womit das System der KSK die Ausübung freier Berufe teilweise erst möglich macht: Künstler mit niedrigem Einkommen könnten ihre Beiträge zur Sozialversicherung in vielen Fällen nicht selbst erbringen.

In der Kritik steht die Künstlersozialkasse, weil für Leistungen von selbstständigen Künstlern und Publizisten, die nicht bei der KSK versichert sind, ebenfalls die Künstlersozialabgabe fällig wird. Kritisiert wird zudem die finanzielle Belastung, die Unternehmen durch die Abführung der Künstlersozialabgabe entsteht. Für die Abschaffung der Künstlersozialabgabe setzt sich auch der Bund der Steuerzahler ein. Der bürokratische Aufwand zur Abführung der Künstlersozialabgabe ist besonders für kleine Firmen sehr hoch. Oftmals ist Unternehmen auch gar nicht bekannt, dass sie die Künstlersozialabgabe leisten müssen.