Krankenversicherung für Wirtschaftsprüfer
Informationen zur GKV und PKV
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Grundlagen zur Krankenversicherung
In Deutschland existieren mit der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung (PKV) zwei Möglichkeiten der Gesundheitsabsicherung. Der überwiegende Teil der Bevölkerung ist gesetzlich versichert. Nur 13 Prozent haben einen PKV-Schutz. Dies liegt an den gesetzlichen Vorgaben. Arbeitnehmer können nur dann Mitglied einer Privaten werden, wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt
Als Freiberufler haben Wirtschaftsprüfer die Wahl zwischen dem gesetzlichen Kassen- und dem privatwirtschaftlichen System. Während die GKV Beiträge und Leistungen nach dem Solidarprinzip bemisst, kalkuliert die PKV nach dem Äquivalenzprinzip. Durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde die Pflicht zur Krankenversicherung eingeführt. Für Kassenversicherte gilt diese seit April 2007, für Privatversicherte seit Januar 2009.
Wirtschaftsprüfer in der privaten Krankenversicherung
Mehr als 40 Unternehmen mit mehrere Tausend Tarifkombinationen buhlen um Neukunden. In einem ersten Schritt sollte man die eigenen Leistungswünsche erfassen. Welche Absicherung ist z.B. im Krankenhaus gewünscht, wie hoch soll die Erstattung beim Zahnarzt ausfallen und welche Selbstbeteiligung ist gewünscht? Für Wirtschaftsprüfer gibt es bei einigen Versicherern Sonderkonditionen. Durch einen Gruppentarif fällt der monatliche Beitrag etwas geringer aus. Zudem erfolgt eine vereinfachte Gesundheitsprüfung.
Apropos Risikoprüfung: Die privaten Krankenversicherer prüfen bei Antragstellung das versicherungsmedizinische Risiko. Aus den Angaben zum Gesundheitszustand wird ermittelt, ob ein Vertrag ohne Einschränkungen zustande kommen kann. Bei der Auswahl des privaten Versicherers sollte man auf ein finanziell solides Unternehmen mit ausreichender Erfahrung und Größe achten. Nur wenn bereits langjährige Erfahrungen in der Kalkulation von Gesundheitskosten bestehen, ist eine vorsichtige und risikogerechte Prämienberechnung sichergestellt.
In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge aufgrund von Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand und versicherten Leistungen ermittelt. Mit Vertragsbeginn wird ein Teil der monatlichen Prämie zum Aufbau von Altersrückstellungen verwendet. Damit soll verhindert werden, dass die Beiträge im Rentenalter überdurchschnittlich angehoben werden müssen.
Als Privatversicherter kann man in der Regel privatärztliche Leistungen in Anspruch nehmen. Allerdings kann jeder Versicherte selbst bestimmen, welches Leistungspaket der PKV-Schutz beinhalten soll. Neben den Premium- und Komfort-Tarifen bieten die Einsteiger-Tarife die Möglichkeit, einen kostengünstigen Basisschutz analog der Kassenleistungen abzusichern.
Nicht möglich ist hingegen die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und dem Ehepartner. Da die Private risikogerechte Beiträge für die Krankheitskosten berechnet, müssen zusätzliche Personen separat gegen Beitrag versichert werden.
Wirtschaftsprüfer in der gesetzlichen Krankenversicherung
Wirtschaftsprüfer können sich auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse absichern. In der GKV findet keine Gesundheitsprüfung statt. Jeder Versicherte, der die Voraussetzungen zur Mitgliedschaft erfüllt, kann sich in jeder beliebigen, offenen Krankenkasse versichern. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, darf die Kasse einen Antragsteller nicht ablehnen.
Der Beitrag bemisst sich als Prozentsatz vom Einkommen, auch im Ruhestand. Die Höchstgrenze ist die Beitragsbemessungsgrenze. Einkünfte über diese Grenze hinaus werden nicht herangezogen. Die Leistungen bei den Krankenkassen sind zu 95 Prozent vom Gesetzgeber vorgegeben. Wer die Leistungen aufstocken möchte, kann dies über eine private Krankenzusatzversicherung tun. Unter bestimmten Voraussetzungen können Kinder und Ehegatten beitragsfrei mitversichert werden. Für zahlreiche Leistungen müssen Zuzahlungen geleistet werden, z.B. Medikamente oder Heilmittel. Bei Arztbesuchen fällt einmal pro Quartal die Praxisgebühr an.
Allerdings gibt es in Sachen Service und freiwillige Zusatzleistungen Unterschiede bei den Anbietern. Wir bieten Ihnen dazu den Gesetzliche Krankenkasse Vergleich an.
Wo sollten sich Wirtschaftsprüfer krankenversichern?
Jedes Versicherungssystem hat seine eigenen Vor- und Nachteile. Eine pauschale Aussage für die Vorteilhaftigkeit der GKV oder PKV lässt sich nicht treffen. Vielmehr sollte ein Wirtschaftsprüfer auf zwei Faktoren abstellen:
- Wie sieht die Familienplanung aus?
- Welche Leistungen sollen versichert werden?
Wenn die Mitversicherung von Familienangehörigen im Vordergrund stehen, liegt der Vorteil bei den gesetzlichen Kassen. Der Beitrag orientiert sich stets am Einkommen - auch in der Rente. Leistungslücken lassen sich über separate Ergänzungstarife schließen.
Wer einen umfassenden Gesundheitsschutz genießen und Zugang zu sämtlichen Ärzten und Kliniken haben möchte, ist in der Privaten besser versorgt. Die Berücksichtigung der höheren Kosten im Alter macht die PKV demografiefest gegen die drohende Überalterung. Durch verschiedene Selbstbeteiligungsstufen und Tarifbausteine ist die private Krankenversicherung flexibel an die individuellen Bedürfnisse anpassbar.
Allerdings gilt: Einmal privat - immer privat! Die Rückkehr in die Gesetzliche ist, vor allem im Alter, nahezu unmöglich. Darum sollte bei der Auswahl eines Versicherers höchste Sorgfalt ausgeübt werden.
- Steuerberater(vorheriger Artikel)