Krankenversicherung für Steuerberater
Wahlfreiheit bei Krankenkasse
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Krankenversicherung sichert Existenz
Steuerberater zählen als Freiberufler zu der Berufsgruppe, die frei über die Wahl der Krankenversicherung entscheiden können. Der Gesetzgeber gibt lediglich vor, dass ein Schutz bei Krankheiten und Unfällen vorhanden sein muss. Seit April 2007 besteht die Versicherungspflicht bei den gesetzlichen Anbietern. Für die Privatversicherungen wurde dies zum 1. Januar 2009 eingeführt. Die Krankenversicherung schützt vor den finanziellen Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls. Als existenzsichernde Versicherung zählt sie zu den Pflichtverträgen, die jeder Bürger haben sollte.
Lediglich die angestellten Steuerberater müssen sich den Bedingungen des Sozialgesetzbuchs unterwerfen. Für sie gilt ein Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze als Voraussetzung für den PKV-Wechsel.
Steuerberater in der privaten Krankenversicherung
Für Steuerberater bietet die private Krankenversicherung individuelle Absicherungsmöglichkeiten an. Vor einem Abschluss sollte man sich im Klaren sein, welche Leistungen man versichern möchte:
- Ambulante Leistungen,
- Stationäre Leistungen,
- Zahnleistungen,
- Krankentagegeld,
- Pflegeversicherung.
Bei der Beitragsberechnung werden das Alter, Geschlecht, der Gesundheitszustand und die versicherten Leistungen herangezogen. Das Einkommen spielt hingegen keine Rolle. Vor dem Vertragsbeginn erfolgt die sogenannte Risikoprüfung durch den Versicherer. Dabei muss der Antragsteller genaue Angaben zum aktuellen Gesundheitszustand vornehmen. In der Regel müssen dazu die Therapien und Behandlungen der letzten fünf Jahre angegeben werden. Der Krankenversicherer möchte sich vor Beginn ein Bild von seinen Kunden machen. Vorerkrankungen führen in der Regel zu Beitragszuschlägen.
Bestimmte Unternehmen der PKV bieten für Steuerberater Gruppentarife an. Kammer- oder Verbandsmitglieder erhalten in diesem Fall Sonderkonditionen sowie eine erleichterte Risikoprüfung.
Aufgrund der flexiblen Tarifgestaltung bietet die PKV vor allem Freiberufler die Möglichkeit, den Krankenschutz an die eigenen finanziellen Bedürfnisse anzupassen. Mit einer Eigenbeteiligung kann die monatliche Prämie reduziert werden. Im Krankheitsfall müssen die anfallenden Rechnungen zunächst vom Versicherten bis zur Höhe der Selbstbeteiligung getragen werden.
Bereits bei Vertragsbeginn werden die höheren Kosten aufgrund des Älterwerdens berücksichtigt. Das Kapital wird von der Versicherung als Altersrückstellung zurückgelegt und dient dazu, die Beitragserhöhungen in der Rente zu begrenzen. Nicht möglich ist die beitragsfreie Familienversicherung von Kindern und Ehegatten in der PKV. Für jede Person muss ein separater Vertrag abgeschlossen werden.
Gesetzliche Krankenkasse für Steuerberater
Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann sich als freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Steuerberater müssen dazu in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate gesetzlich und unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht mindestens 12 Monate in der GKV versichert gewesen sein.
Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert sich am Einkommen. Wer mehr verdient, zahlt auch einen höheren Beitrag an die Kasse. Maximiert ist der GKV-Beitrag auf die Beitragsbemessungsgrenze. Wer darüber hinaus verdient, muss keine Beiträge mehr abführen.
Die Vorteile der GKV liegen in der Orientierung des Beitrags am Einkommen sowie in der Möglichkeit, den Ehegatten und Kinder beitragsfrei mitzuversichern.
Auch wenn die Leistungen bei den Krankenkassen größtenteils durch den Gesetzgeber vorgegeben sind, lohnt ein Vergleich. Unter gesetzliche Krankenkassen Vergleich erhalten Sie einen kostenlosen Überblick zu den Leistungen und Tarifen der Kassen.
Weitere Informationen
- Checkliste PKV
- Vergleich PKV - GKV
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