Krankenversicherung für Polizisten

PKV und freie Heilfürsorge

Bei Polizisten richtet sich die Wahl der Krankenversicherung nach dem Berufsstatus. Bei einer Verbeamtung besteht Anspruch auf Beilhilfe. Für bestimmte Polizeibeamte wird die freie Heilfürsorge gewährt. Informieren Sie sich zu den Möglichkeiten einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse.

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Informationen zur Krankenversicherung als Polizist

Für bestimmte Beamtengruppen gibt es in Deutschland die freie Heilfürsorge. Die Kosten für die Krankenversorgung werden in diesem Fall vom Dienstherrn getragen. Zu den Personengruppen mit Anspruch auf Heilfürsorge zählen Polizeibeamte der Bundespolizei sowie Polizeibeamte der Länder. Dies gilt jedoch nur, wenn sie sich nicht unwiderruflich für die Beihilfe entschieden haben. Wer zu Bereitschaftspolizei zählt, hat die Pflicht, den Polizeiärztlichen Dienst aufzusuchen.

Wenn ein Polizist nicht den Beamtenstatus aufweist, gelten die Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch. Bis zu einem Verdienst unterhalb der Versicherungspflichtgrenze gilt die Pflichtversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Oberhalb der Grenze besteht die Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlichen und privaten Anbietern.

Polizisten in der privaten Krankenversicherung

Wer als Polizist den Beamtenstatus genießt, kann in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Über den Dienstherrn wird die Beihilfe gewährt, d. h. eine Unterstützung für den Krankheitsfall. Der Beihilfesatz hängt vom Bundesland ab, in dem man erwerbstätig ist, und dem Familienstand. Die Zuschüsse von Bund oder Land liegen zwischen 50 und 80 Prozent. Im Ruhestand werden stets 80 Prozent der Kosten von der Beihilfestelle übernommen. Lediglich die Restkosten müssen über die PKV abgesichert werden. Für Familienangehörige kann unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls die Unterstützung durch die Beihilfe in Anspruch genommen werden.

Die Beiträge für die PKV hängen vom Eintrittsalter, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand und dem versicherten Tarif ab. Zu beachten ist, dass in der PKV eine Gesundheitsprüfung durchgeführt wird. Der Antragsteller muss keine gesonderte Untersuchung durchführen lassen, sondern lediglich Angaben zum aktuellen Gesundheitszustand machen. Dies kann dazu führen, dass ein Versicherer einen Beitragszuschlag oder einen Leistungsausschluss verlangt. Im Extremfall droht sogar die Ablehnung. Bei Erstverbeamtung greift jedoch der Kontrahierungszwang. Polizisten - auch mit gesundheitlichen Vorerkrankungen - können dann nicht abgelehnt werden. Der maximale Beitragszuschlag liegt bei 30 Prozent.

Der Versicherungsnehmer kann in der Privaten die Tarifleistungen entsprechend seiner Bedürfnisse selbst festlegen. Da sich der Beitrag auch nach dem Umfang des Schutzes richtet, müsse für Tarife mit privatärztlichen Leistungen höhere Beiträge entrichtet werden als für Tarife, welche lediglich das Leistungsniveau der GKV abbilden.

PKV Tarifrechner

Gesetzliche Krankenkasse für Polizisten

Wer als Polizist ein Beschäftigungsverhältnis als Angestellter des öffentlichen Dienstes ausübt, unterliegt den Bestimmungen zur Einkommensgrenze zur PKV. Erst bei Überschreiten des maßgeblichen Einkommens ist die Versicherung in der PKV möglich. Wer darunter verdient, muss sich in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichern.

In diesem Fall erhalten Polizisten keine Beihilfe, sondern einen Zuschuss des Arbeitgebers zur Krankenversicherung. Der Beitrag für die GKV wird als Prozentsatz vom Einkommen ermittelt. Wer mehr verdient, muss einen höheren Betrag an die Krankenkasse abführen - maximal jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Der Leistungsumfang in der Gesetzlich orientiert sich an den Vorgaben durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Rund 95 Prozent der Leistungen sind gesetzlich vorgegeben. Große Unterschiede zwischen den Kassen gibt es nur beim Service und freiwilligen Zusatzleistungen.

In der GKV können unter bestimmten Umständen der Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert werden. Leistungseinschränkungen bei den Krankenkassen können über private Ergänzungstarife geschlossen werden.

Gibt es für Polizisten eine spezielle Krankenversicherung?

Eine gesonderte Krankenversicherung für Polizisten existiert nicht.Vielmehr ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Beihilfe besteht. Wer sich unwiderruflich für die Beihilfe entscheidet, ist daran sein Leben lang gebunden. Die Restkosten werden über einen privaten Krankenversicherer mit einem speziellen Tarif versichert. Eine Unterscheidung zwischen Polizisten und anderen Beamten wird in der Privaten nicht vorgenommen. Im Vorfeld der Antragstellung sollte man mit dem Versicherer jedoch klären, ob sämtliche Tätigkeiten als Polizist versichert sind.

Einen Sonderstatus genießen Polizisten für den Fall, in dem sie die freie Heilfürsorge beanspruchen. Denn diese wird nur ganz bestimmten Personengruppen gewährt. Die Heilfürsorge wird stets als Sachbezug unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Werts auf die Besoldung angerechnet. Die Krankheitskosten werden in diesem Fall vollständig vom Dienstherrn übernommen.