Krankenversicherung für Lehrer und Referendare

PKV oder GKV?

An die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung knüpft der Gesetzgeber bestimmte Bedingungen. Verbeamtete Lehrer erhalten vom Dienstherrn die Beihilfe und können einer privaten Kasse beitreten. Angestellte Lehrkräfte müssen über der gesetzlichen Entgeltgrenze verdienen.

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Grundlagen zur Krankenversicherung

Die Frage der Krankenversicherung richtet sich nach dem sozialversicherungsrechtlichen Status. Im Sozialgesetzbuch ist festgelegt, wer sich privat versichern kann und wer als Pflichtmitglied einer gesetzlichen Kasse beitreten muss. Lehrer im Beamtenstatus können sich in der PKV versichern. Für angestellte Lehrer gilt die Versicherungspflichtgrenze. Erst bei einem Verdienst oberhalb des gesetzlich festgelegten Wertes ist der Wechsel in die Private möglich.

Das gesetzliche Kassensystem funktioniert nach dem Umlageverfahren und ist Teil der sozialen Sicherung. In der Privatversicherung gilt hingegen das Äquivalenzprinzip. Die Beiträge werden nach versicherungsmathematischen Prinzipien kalkuliert.

Lehrer und private Krankenversicherung

Lehrer erhalten als Beamte vom Dienstherrn Beihilfe. Der Rest muss über eine private Krankenversicherung abgesichert werden. Der Beihilfezuschuss liegt dabei zwischen 50 und 80 Prozent. Die Beilhilfesätze sind je nach Bundesland unterschiedlich. Über spezielle Beamtentarife können Lehrer in der PKV die Restkosten optimal absichern.

In den letzten Jahren wurden Lehrer jedoch meist als Angestellte des öffentlichen Dienstes beschäftigt. In diesem Fall gilt die Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Möglichkeit, sich in der privaten Krankenversicherung (PKV) absichern zu können. Andernfalls bleibt nur der Gang in die gesetzliche Krankenkasse (GKV).

In der PKV können Lehrer individuelle Tarife absichern. Hier gibt es Unterscheidungen zwischen Beamtenanwärtern und Beamten auf Lebenszeit. Für Anwärter werden besonders kostengünstige Absicherungsmöglichkeiten geboten. Neben der Beihilfe wird kein weiterer Arbeitgeberzuschuss gezahlt. Der Beitrag für die Private muss vom Lehrkörper komplett bezahlt werden.

Die Beiträge bei den privaten Versicherern orientieren sich am Einstiegsalter, dem Gesundheitszustand, dem Geschlecht sowie an den versicherten Leistungen. Tarife mit privatärztlichen Leistungen kosten mehr als ein Schutz auf Basis der gesetzlichen Leistungen. Da es in den Beihilfeverordnungen der Länder in den letzten Jahren zu Kürzungen gab, gibt es über gesonderte Ergänzungstarife die Möglichkeit, die Lücken in der Versorgung zu schließen.

Zur Aufnahme bei der Privaten muss eine Gesundheitsprüfung absolviert haben. Dazu werden dem Antragsteller verschiedene Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand gestellt. Es ist ratsam, die Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Bei Vorerkrankungen kann die PKV einen Beitragszuschlag verlangen. Für Beamte gilt jedoch ein erleichterter Zugang in die PKV.

Bei der Rechnungserstattung haben beihilfeberechtige Lehrer zwei Anlaufstellen: Die Beihilfestelle und die private Krankenversicherung. Zunächst werden die beihilfefähigen Aufwendungen erstattet. Im zweiten Schritt wendet sich der Versicherte dann an das private Unternehmen zur Erstattung der Restkosten.

PKV Tarifrechner

Lehrer in der gesetzlichen Krankenkasse

Für verbeamtete Lehrer stellt sich die Frage nicht, ob sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern wollen. Denn hier müssten sie den Höchstbeitrag zahlen. Einen Zuschuss der Beihilfe zu den Kosten gibt es hier nicht. Der Schutz über die PKV ist deutlich günstiger.

Da angestellte Lehrer in den ersten Berufsjahren meist nicht über der Versicherungspflichtgrenze verdienen, bleibt nur die Möglichkeit der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Es besteht also keine Wahlfreiheit hinsichtlich der Art der Krankenversicherung.

Der Beitrag in der GKV orientiert sich am Einkommen. Wer mehr verdient, zahlt einen höheren Satz an die Krankenkasse als Geringverdiener. Die Leistungen sind zu 95 Prozent identisch. Einen aktuellen Vergleich zu Leistungen und Zusatzbeiträgen erhalten Sie über den Gesetzliche Krankenkassen Vergleich. Leistungslücken können über private Ergänzungstarife geschlossen werden.

Wo sollen sich Lehrer krankenversichern?

Die Mitgliedschaft bei der gesetzlichen oder privaten Kasse hängt vom Berufsstatus ab. Wer als Lehrer verbeamtet ist, sollte sich in der privaten Krankenversicherung absichern. Denn nur in der PKV gibt es den Zuschuss des Dienstherrn in Form der Beihilfe. Kostengünstiger und leistungsstärker können sich Lehrkörper nicht absichern. Die Beihilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar auf Familienangehörige ausgeweitet werden.

Angestellte Lehrer, die aufgrund ihres Einkommens pflichtversichert sind, müssen mit der GKV vorlieb nehmen. Allerdings können sie den Versicherungsschutz um private Zusatzversicherungen ergänzen. Bei welchem Unternehmen man sich versichert, hängt von den individuellen Präferenzen ab. Zuvor sollte man daher einen umfassenden Vergleich starten und eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen.

Krankenversicherung für Referendare

Während der Studienzeit besteht für künftige Lehrer in der Regel die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist unter Umständen zu Studienbeginn möglich. In jedem Fall ist es ratsam, eine Anwartschaftsversicherung für die spätere PKV abzuschließen. Damit erhält der Referendar das Recht, ohne erneute Gesundheitsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. bei Statuswechsel) in die Privatversicherung zu wechseln.

Bei Fortsetzung der Berufsausbildung nach dem Studium erfolgt als Lehramtsanwärter bzw. Referendar ein Statuswechsel. Denn während der Ausbildung an einer Schule ist man als Beamter auf Widerruf beihilfeberechtigt. Der Dienstherr beteiligt sich mit der sogenannten Beihilfe an den Kosten der Krankenversicherung für Referendare. Dies gilt weiterhin, wenn nach der Ausbildung der Status eines Beamten auf Probe, Zeit oder Lebenszeit verliehen wird.

In der Regel übernimmt der Dienstherr bei Beamten mit weniger als zwei Kindern die Hälfte der Krankheitskosten. Die restlichen 50 Prozent müssen vom Referendar selbst über eine private Krankenversicherung abgesichert werden. Dazu müssen spezielle beihilfekonforme PKV-Tarife gewählt werden, mit denen die Restkosten vollständig abgesichert werden können.