Geschäftsführer in der Krankenversicherung

Versorgung eines GmbH-Geschäftsführers bei Krankheit

Geschäftsführer einer GmbH üben eine verantwortungsvolle Tätigkeit aus. Daher ist ein erstklassiger Schutz bei Krankheit erforderlich. Zu unterscheiden ist, ob es sich um einen angestellten oder Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) handelt. Nachfolgend haben wir die grundlegenden Informationen zur Krankenversicherung für diesen Personenkreis zusammengestellt.

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Krankenversicherung für Führungskräfte

Für den Leiter eines Unternehmens spielt die optimale Versorgung im Krankheitsfall eine besondere Rolle. Denn ohne den Geschäftsführer kann der Geschäftsbetrieb nicht aufrecht erhalten bleiben. Die leistungsstarke Krankenversicherung liegt also nicht nur im persönlichen Interesse des Unternehmenslenkers, sondern auch im Interesse der Firma und der Belegschaft.

Grundsätzlich besteht die Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Je nach Familiensituation, persönlichen Bedürfnissen und dem finanziellen Rahmen ist mal die GKV und mal die PKV vorteilhaft.

Private Krankenversicherung für Geschäftsführer

Bei Geschäftsführern gibt es folgende Unterscheidung:

Für den Fremdgeschäftsführer gilt die Jahresarbeitsentgeltgrenze zum Wechsel in die PKV. Dies bedeutet, dass er bei den Sozialversicherungen wie ein "herkömmlicher" Angestellter behandelt wird. Wer die entsprechenden Voraussetzungen des Sozialgesetzbuchs erfüllt, kann in das System der privaten Krankenversicherung wechseln.

Der Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) unterliegt nicht den Beschränkungen des Sozialgesetzbuchs. Der GGF übt einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke der GmbH aus. Daher kann er frei über den Schutz bei Krankheit entscheiden. Ein Wechsel in die PKV ist jederzeit ohne Einkommensvoraussetzungen möglich.

Die private Krankenversicherung bietet zahlreiche Vorteile. Dazu zählen:

  • Individuelle Leistungen,
  • Hohe Beitragsrückerstattungen,
  • Einbettzimmer im Krankenhaus,
  • Chefarztbehandlung,
  • Hohe Zahnleistungen.

Da Geschäftsführer im Durchschnitt über ein relativ hohes Einkommen verfügen, bietet die PKV vor allem bei lang andauernden Erkrankungen einen idealen Schutz. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall deckt das entfallende Gehalt vollständig ab. Damit ist das Risiko einer Versorgungslücke abgesichert.

Im Falle einer Krankheit ist die schnelle Genesung vorrangiges Ziel. Durch eine private Krankenversicherung ist der schnelle Zugang zu einem Gesundheitsexperten gesichert. Selbst bei komplexen gesundheitlichen Fragestellungen ist schnelle Hilfe gewiss. Durch eine umfassende Gesundheitsbetreuung und Terminvereinbarung erhalten Geschäftsführer im Krankheitsfall die bestmögliche Versorgung.

PKV Tarifrechner

Gesetzliche Krankenversicherung für Geschäftsführer

Als Geschäftsführer kann man sich auch für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden. Dazu ist es erforderlich, dass bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt werden. In den letzten fünf Jahren vor Ausscheiden aus der Versicherungspflicht muss man

  • mindestens 24 Monate oder
  • unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens 12 Monate

in der GKV versichert gewesen sein. Dann ist eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV möglich. Der Beitrag errechnet sich als Prozentsatz aus dem Einkommen. Dabei werden allerdings lediglich Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.

Die Krankenkasse kann zum Ablauf des übernächsten Monats gewechselt werden, wenn die vorherige Mitgliedschaft mindestens 18 Monate (= Bindungsfrist) bestanden hat. Bei einer Beitragserhöhung oder Leistungsreduktion besteht darüber hinaus ein Sonderkündigungsrecht.

Die Leistungen der gesetzlichen Kassen sind zu großen Teilen vom Gesetzgeber vorgegeben. Nur in punkto freiwillige Zusatzleistungen und Service differieren die Angebote der Versicherer. Die Kassenleistungen können über private Zusatztarife sinnvoll ergänzt werden.

Für Kinder und Ehepartner besteht die Möglichkeit einer beitragsfreien Mitversicherung.