Berufsgruppen und Krankenversicherung

Krankenversicherung für Ihre Berufsgruppe

Für jede Berufsgruppe gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Krankenversicherung. Für Angestellte gelten die Vorgaben aus dem Sozialgesetzbuch zur Versicherungspflicht bei den gesetzlichen Krankenkassen. Selbständige und Freiberufler haben grundsätzlich die freie Wahl zwischen GKV und PKV. Die Krankenversicherung sichert die Existenz bei Krankheit. Nur wer gesund ist, kann am Arbeitsplatz die volle Leistungen bringen. Wir haben die relevanten Informationen für Sie zusammengestellt.

Architekten

Wer die Planung von Neubauten übernimmt, weiß ein solides Fundament zu schätzen. Für den Bereich der privaten Absicherung bildet die Gesundheitsvorsorge das existenzielle Fundament. ...weiter

Beamte

Durch die Beihilfe genießen Beamte bei der Gesundheitsvorsorge einen Sonderstatus. Nur die Restkosten müssen über die PKV abgesichert werden. ...weiter

Freiberufler

Als Freiberufler hat man die Qual der Wahl zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Die Beiträge für den Gesundheitsschutz müssen sie in voller Höhe selbst tragen. ...weiter

Ingenieure

Die Krankenversicherung ist mehr als ein reiner Vergleich von Zahlen. Oftmals geht es um Leistungen, die in der Zukunft beansprucht werden. ...weiter

Polizisten

Als Staatsdiener erhalten Polizisten die finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall durch den Dienstherrn. Die PKV bietet entsprechende Lösungen an. ...weiter

Steuerberater

Wer Verantwortung für die steuerlichen Belange der Mandanten übernimmt, sollte dafür Sorge tragen, im Falle einer Erkrankung optimal abgesichert zu sein. ...weiter

PKV Tarifrechner

Gesetzliche Krankenversicherung für bestimmte Berufe

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet jedem Versicherten identische Leistungen - unabhängig vom Beruf oder dem Beitrag. Jeder Versicherte zahlt bis zur Beitragsbemessungsgrenze einen bestimmten Prozentsatz vom Einkommen als Beitrag. Die Leistungen sind größtenteils gesetzlich vorgegeben. Daher kann es sinnvoll sein, den Schutz durch Zusatzversicherungen aufzustocken. Familienangehörige wie Kinder und Ehepartner sind unter gewissen Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert.