Krankenversicherung für Architekten

Wahl zwischen privaten und gesetzlichen Kassen

Für die Wahl der Krankenversicherung bei Architekten ist entscheidend, ob Versicherungsfreiheit vorliegt. In diesem Fall ist der Abschluss einer PKV möglich. Andererseits gilt für Pflichtversicherte die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Erfahren Sie alles Wichtige zum Gesundheitsschutz.

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Architekten in der privaten Krankenversicherung

Freiberuflich tätige Architekten haben die Wahl zwischen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Angestellte Architekten müssen mit ihrem Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze verdienen, um in die PKV wechseln zu können. Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Architekten können jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist der Privaten beitreten. Der private Versicherer ermittelt den Beitrag aufgrund des Alters, des Geschlechts, der versicherten Tarife sowie des Gesundheitszustands. Daher muss vor Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden.

Für Angehörige der Architektenkammer gibt es mitunter günstigere Konditionen und einen erleichterten Zugang in die PKV. Dies bedeutet, dass der monatliche Beitrag ein wenig geringer und die Gesundheitsprüfung einen geringeren Fragenkatalog aufweist.

Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz in der PKV den individuellen Bedürfnissen angepasst werden kann. So können Architekten z.B. ein adäquates Krankentagegeld versichern, das bereits ab dem 15. oder 21. Tag leistet. Da viele Architekten weltweit tätig sind, sollte der Vertrag weltweiten Versicherungsschutz bieten.

Gesetzliche Krankenkasse für Architekten

Pflichtversicherte Architekten, d.h. Angestellte mit einem Verdienst unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, sind automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen und beträgt derzeit 15,5 Prozent vom Bruttolohn. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze werden Beiträge für die Krankenkasse erhoben. Einkommen oberhalb dieser Grenze werden für die Beitragsberechnung nicht berücksichtigt.

Freiberuflich tätige Architekten können frei wählen, ob sie sich der GKV anschließen wollen. Individuelle Präferenzen wie die Familiensituation oder der Versicherungswunsch sorgen dafür, dass man sich zwischen gesetzlichem und privatem Schutz entscheidet.

Wer sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, ist daran für mindestens 18 Monate gebunden. Ansonsten besteht eine freie Wahlmöglichkeit zwischen den Kassen. Eine Gesundheitsprüfung bei Beginn der Mitgliedschaft erfolgt nicht.

PKV Tarifrechner

Welche Krankenversicherung sollten Architekten wählen?

Eine eindeutige Antwort lässt sich nach der Frage der "richtigen" Krankenversicherung nicht geben. Da die Präferenzen hinsichtlich Versicherungs- und Beitragsumfang unterschiedlich sind, kann manchmal die GKV sinnvoller sein und manchmal die PKV.

Zunächst sollten sich Architekten umfassend über die Möglichkeiten der Gestaltung des Versicherungsschutzes und die Leistungen informieren. Denn Gesundheit ist ein wichtiges Gut. Langfristig wird jeder die Dienste seiner Krankenversicherung in Anspruch nehmen müssen. Grundsätzlich sollten Sie folgende Fragen für sich beantworten:

  • Wie sieht die Familiensituation aus?
  • Wird mein Ehegatte einen Job ausüben?
  • Welche Leistungen sind mir wichtig?

Grundsätzlich gilt, dass mit einer privaten Vollkostenversicherung ein höherer Schutz im Vergleich zu den gesetzlichen Kassen erreicht wird. Doch hohe Leistungen haben ihren Preis. Langfristig wird der Schutz in der Privaten teurer sein als in der GKV. Dafür ist der Versicherungsumfang garantiert. Als gesetzlich Versicherter ist man abhängig vom Geschehen in der Gesundheitspolitik. Je nach Regierungskonstellation wird das gesetzliche System solidarisch ausgebaut oder mit privaten Elementen versehen.

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