Krankenversicherung für Ärzte
Human- und Zahnmediziner: Wahl zwischen PKV und GKV
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Private Krankenversicherungen bieten für Mediziner in den meisten Fällen spezielle Ärztetarife an. Diese zeichnen sich durch geringere Prämien aus. Zudem stehen die günstigen Tarife auch Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder) offen. Bestimmte, nicht notwendige Leistungen sind in manchen Ärztetarifen nicht enthalten, wodurch die Kosten reduziert werden.
Gesetzliche Krankenkassen kommen für diesen Personenkreis in der Regel nur dann in Frage, wenn eine Mitgliedschaft in der PKV aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder die Mitversicherung von Familienangehörigen den Beitrag in der PKV in die Höhe schraubt.
Private Krankenversicherung für Ärzte
Da Mediziner statistisch gesehen weniger Kosten verursachen, bieten die privaten Krankenversicherungen spezielle Ärztetarife an. Die Beiträge liegen bis zu 30 Prozent unter den Normaltarifen. Dies hängt auch damit zusammen, dass sich Ärzte oftmals kostenfrei oder günstiger von Berufskollegen behandeln lassen. Allerdings räumt nicht jedes PKV-Unternehmen diesen Rabatt ein. In der Regel wird die Reduzierung nur Humanmedizinern eingeräumt. Zudem erfolgt eine Unterscheidung zwischen allgemeinen und Zahnärzten.
Bezüglich der Versicherungsfähigkeit in der Privaten spielt der Berufsstatus eine Rolle. Freiberuflich tätige Ärzte können sich jederzeit in der privaten Krankenversicherung versichern. Angestellte Mediziner müssen mit ihrem Einkommen jedoch über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Erst dann besteht die Wechselmöglichkeit in das private Versicherungssystem.
Für die Aufnahme in die PKV muss eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Dazu fragt der Versicherer den aktuellen Gesundheitszustand sowie die Behandlungen und Krankheiten der letzten Jahre ab. Erst nach erfolgter Prüfung erfolgt eine Annahme durch den Versicherer. Die Tarifprämien richten nach Alter, Geschlecht, den versicherten Leistungen sowie dem Gesundheitszustand.
Medizinstudenten können sich bereits bei Aufnahme des Studiums privat versichern. Zwar besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der GKV. Allerdings ermöglicht der Gesetzgeber innerhalb von zwei Monaten nach Einschreibung den Wechsel in die Private. Der Vorteil einer frühzeitigen Privatversicherung liegt darin, dass gesundheitliche Verschlechterungen während des Studiums bei einer späteren Vollversicherung nicht mehr relevant sind. Die Studententarife kosten nur einen Bruchteil der Vollkostentarife.
Gesetzliche Krankenkasse für Ärzte
Jeder Arzt kann Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählt, dass innerhalb der letzten Jahre eine Mindestversicherungszeit in der GKV zurückgelegt wurde. Die Leistungen sind vom Gesetzgeber zum größten Teil vorgegeben und unterscheiden sich kaum zwischen den Krankenkassen. Trotzdem ist ein Vergleich der freiwilligen Zusatz- und Serviceleistungen zu empfehlen.
Der Beitrag orientiert sich am Einkommen. Er wird als Prozentsatz vom Bruttolohn berechnet, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Nur das Einkommen bis zu diesem Wert wird zur Beitragsberechnung herangezogen. Angestellte Ärzte, die über der Versicherungspflichtgrenze verdienen, können zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und der PKV wählen. Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass unter bestimmten Umständen der Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert werden können. Als Nachteil haben sich in den letzten Jahren die Leistungskürzungen durch diverse Gesundheitsreformen herauskristallisiert. Trotzdem ist der Beitragssatz sukzessive angestiegen.
Wo sollten sich Ärzte krankenversichern?
Als Akteur des Gesundheitswesens können Ärzte die Notwendigkeit einer leistungsstarken Krankenversicherung abschätzen. Garantierte Leistungen mit gesonderten Konditionen für Mediziner bieten ausschließlich die privaten Krankenversicherer an. Allerdings ist die kostenlose Familienversicherung in der Privaten nicht möglich. Kinder und Ehegatten müssen ebenfalls privat versichert werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten zwar keine gesonderten Ärztetarife, locken jedoch mit der Familienversicherung. Mit den privaten Zusatztarifen können individuelle Absicherungen für ambulante, stationäre oder Zahnleistungen versichert werden.
Über die Fortentwicklung im Gesundheitswesen kann man nur Spekulationen anstellen. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird im Bereich der gesetzlichen Kassen der Aufbau einer Kapitalreserve erforderlich. Ob dies jedoch Eingang in die aktuelle Gesundheitspolitik findet, hängt von der politischen Konstellation ab.
Zahnärzte: Grundlagen zur Krankenversicherung
Freiberuflich tätige Zahnärzte können frei entscheiden, ob sie sich in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung absichern. Angestellte Zahnmediziner müssen sich an der Jahresarbeitsentgeltgrenze orientieren. Wer darüber verdient, hat ebenfalls ein Wahlrecht. Bei geringerem Verdienst besteht die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse.
Private Krankenversicherung für Zahnärzte
Zahnmediziner verursachen statistisch gesehen geringere Krankheitskosten als andere Berufsgruppern. Daher bieten einige private Krankenversicherung spezielle Zahnarzt-Tarife an. Die besonderen Konditionen gelten im Regelfall auch für Familienangehörige. Die Beiträge werden mit einer Altersrückstellung kalkuliert. Dadurch wird die höhere Inanspruchnahme von Leistungen im Alter berücksichtigt. Der medizinische Fortschritt ist stets beitragsfrei mitversichert.
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