Kindergeld
Das Kindergeld im Überblick
Kindergeld 2017: Die Höhe
Eltern erhalten für jedes Kind ein Kindergeld. Für das erste und zweite Kind wird jeweils ein Betrag von 192 Euro monatlich gezahlt. Für das dritte Kind beläuft sich die Höhe der staatlichen Zahlung auf 198 Euro. Ab dem vierten Kind erhalten die Erziehungsberechtigten ein Kindergeld in Höhe von 223 Euro im Monat. Seit Ende der 80er Jahre wird das Kindergeld als Steuerfreibetrag angerechnet. Schon in den 70er Jahren ist die Höhe der staatlichen Zahlung kontinuierlich angestiegen. Der monatliche Kindergeldbetrag wird grundsätzlich für alle Kinder gezahlt, die der deutschen Staatsangehörigkeit angehören.
Aufgrund der Kopplung an die Einkommensteuer wird das Kindergeld auch an Deutsche mit Wohnsitz im Ausland gezahlt, die in Deutschland einkommensteuerpflichtig sind. Bürger der Europäischen Union und anderer europäischer Staaten können die staatliche Zahlung problemlos in Deutschland beantragen. Ausländer müssen hingegen eine Niederlassungserlaubnis und eine gültige Aufenthaltserlaubnis nachweisen. Das Kindergeld wird immer an die Erziehungsberechtigten ausgezahlt.
In Österreich und der Schweiz gelten vergleichbare Leistungen wie die Familienbeihilfe und die Kinderzulage. Als staatliche Zahlung richtet sich das Kindergeld an die Erziehungsberechtigten von Kindern bis zum 18. Lebensjahr und darüber hinaus, wenn sich das Kind noch in einer Schul- und Berufsausbildung befindet. Für Menschen mit einer körperlichen Behinderung sind gesonderte Regelungen für die staatliche Zahlung gültig.
Kindergeld für junge Erwachsene
Das Kindergeld wird als staatliche Zahlung an die Erziehungsberechtigten erbracht. Nach Erreichen des 18. Lebensjahrs richtet sich der Anspruch nach bestimmten Voraussetzungen. Für Kinder, die sich in einer Schul- und Berufsausbildung befinden, wird die Zahlung weiterhin geleistet. Dies gilt bis zum 25. Lebensjahr. Die Bezugsdauer wurde hier von ehemals 27 auf 25 Jahre gekürzt.
Die Zahlung für Kinder in Berufsausbildung erstreckt sich auf junge Erwachsene, die ihr Erststudium absolvieren oder eine Berufsausbildung leisten. Auch junge Erwachsene, die noch die Schule besuchen oder am Gymnasium lernen, werden von der Kindergeldregelung bis zu 25 Jahren erfasst. Wenn eine Übergangszeit von maximal vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsschritten wie Gymnasium und Studium liegt, wird der Bezug in der Zwischenzeit nicht unterbrochen. Das Kindergeld behält weiterhin für junge Erwachsene und Jugendliche Gültigkeit, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren.
Bei Arbeitslosen unter 25 Jahren richtet sich der Anspruch auf Kindergeld danach, ob sie dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen: Bis zu 21 Jahren wird die staatliche Zahlung also an die Eltern von Beziehern des ALG I gezahlt. Familien, die ALG II (Hartz IV) beziehen, wird das Kindergeld voll angerechnet. Hier greifen Sonderregelungen für Kinder, die nicht im Haushalt der Eltern leben und die staatliche Zahlung nachweislich jeden Monat von ihren Eltern bekommen.
Kindergeld oder Steuerfreibetrag?
Der Staat zahlt Kindergeld als monatliche Leistung an die Erziehungsberechtigten. Allerdings holt sich Vater Staat diese Leistung über den Steuerfreibetrag wieder rein. Mit dem Kindergeld werden in Deutschland Einkommen im Rahmen des Existenzminimums nicht über die Einkommensteuer erfasst. Diese Regelung ist einmalig in Europa. Eine Günstigerprüfung wird automatisch durch die Finanzämter vorgenommen: Überschüsse werden an die Eltern ausbezahlt.
Über den Steuerfreibetrag können Familien mit gutem Einkommen das Kindergeld bei der Einkommensteuerklärung geltend machen. Alleinerziehende erreichen bei etwa 35.000 Euro Jahreseinkommen die Grenze der Steuerersparnis: Die staatliche Förderung über das Kindergeld ist hier unterm Strich verschwunden. Auch Paare mit einem Kind erhalten bei 67.000 Euro unterm Strich keine staatliche Förderung mehr. Der Anteil des Kindergeldes als echte Sozialleistung, der nicht über die Steuer verrechnet wird, steigt mit sinkendem Einkommen. Bereits Einkommen um 25.000 Euro profitieren aber nur noch von einer tatsächlichen Sozialleistung von einem Drittel des Kindergeldes. Aufgrund der steuerlichen Verrechnung wird das Kindergeld über seine gesamte Bezugsdauer über die Einkommensteuer der Eltern erfasst.
Kindergeld wird nicht automatisch mit der Geburt des Kindes ausgezahlt: Über die Familienkasse ist eine Beantragung notwendig. Die Familienkassen sind den Arbeitsagenturen angegliedert. Nur im öffentlichen Dienst erbringt die Vergütungsstelle auch das Kindergeld.
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