Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag im Steuersystem

Der Kinderfreibetrag liegt derzeit bei 7.428 Euro (Stand: 2018). Zwischen dem Kindergeld und dem Kinderfreibetrag gibt es einen direkten Zusammenhang, den wir Ihnen in den nachfolgenden Betrachtungen ausführlich erläutern.

Der Zweck des Kinderfreibetrags

Das deutsche Steuerprinzip beruht auf dem Grundsatz der Gerechtigkeit und besagt, dass sich die Steuerschuld auf der Grundlage der Belastungsfähigkeit ermittelt. Aus diesem Grund gibt es in Deutschland je nach Einkommen verschiedene Steuersätze. Diese allein reichen jedoch nicht aus, um die Steuererhebung gerecht zu machen. Der Grund hierfür liegt in der Tatsache, dass die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen nicht nur allein von seinem Einkommen, sondern auch von seiner persönlichen Lebenssituation abhängig ist.

Um diesen Faktor gerecht zu werden, unterscheidet der Gesetzgeber zwischen verheirateten und ledigen Steuerpflichtigen. Zusätzlich dazu betrachtet er aber auch die Kinder und sieht zu diesem Zweck in Abhängigkeit von der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder einen Kinderfreibetrag vor. Zusätzlich dazu kennt der Gesetzgeber für Eltern auch noch Steuervergünstigungen für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.

Die genauen Bezeichnungen für den Kinderfreibetrag aber auch die anderen Freibeträge haben sich im Laufe der letzten Jahrzehnte ebenso wie die Höhe der Freibeträge und Vergünstigungen für Kinder mehrmals geändert. Trotzdem lässt sich allgemein feststellen, dass in den vergangenen Jahren die Höhe der Steuervergünstigungen für die Eltern kontinuierlich gestiegen ist.

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Der Zusammenhang zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld

Bei dem Kinderfreibetrag gilt zu beachten, dass er zu einer Reduzierung der Steuerschuld führen kann, aber diese nicht zwingend bewirken muss. Der Grund hierfür liegt in der Tatsache, dass bereits das Kindergeld der Förderung der Familie dient und Steuerpflichtiger nicht gleichzeitig vom Kindergeld sowie dem Steuervorteil aufgrund des Freibetrags profitieren kann.

Theoretisch würde dies also bedeuten, dass sich ein Steuerpflichtiger zwischen dem Kinderfreibetrag und dem Kindergeld entscheiden müsste. Da eine Überprüfung der günstigen Variante und somit eine Entscheidung für die meisten Steuerpflichtigen jedoch nicht problemlos möglich ist, sieht der Gesetzgeber hier eine Prüfung vor.

Im Rahmen dieser Prüfung wird dann ermittelt, wie hoch der Steuervorteil des Steuerpflichtigen bei der Inanspruchnahme eines Freibetrags ist. Anschließend wird dieser Steuervorteil mit der Höhe des erhaltenen Kindergelds verglichen. Sollte bei diesem Vergleich festgestellt werden, dass der Steuervorteil überwiegt, wird dieser gewährt, aber mit dem bereits erhalten Kindergeld verrechnet. In jedem anderen Fall, wenn beispielsweise die Steuerpflichtigen nur über ein geringes Einkommen verfügen, wird das Kindergeld gewährt und Freibetrag in der Steuererklärung nicht berücksichtigt.

Die Entwicklung vom Kinderfreibetrag

Wie bereits erwähnt, wird der Kinderfreibetrag ebenso wie andere Steuervergünstigungen für Eltern regelmäßig angepasst. Während beispielsweise noch bis zum Jahr 1985 für ein Kind nur ein Freibetrag in einer Höhe von 432 DM also rund 220 Euro vorgesehen war, wurde die Summe der Freibeträge in den nächsten Jahren regelmäßig erhöht. Dies führte dazu, dass sich die Summe der Freibeträge innerhalb von 10 Jahren mit einem Wert von 4.104 DM fast verzehnfacht hat. Diese Entwicklung hielt auch in den kommenden Jahren an, sodass die Summe der Freibeträge im Jahr 2000 erstmalig die Grenze von 5.000 Euro überschritt.

Auf diesem Niveau blieb der Freibetrag aber nicht, denn auch in den folgenden Jahren wurden die Freibeträge stetig angepasst. Dies führte dazu, dass sich die Summe Freibeträge bis zum Jahr 2017 auf eine Summe von 3.678 Euro je Elternteil erhöht hat.

Diese Erhöhung wurde jedoch nicht zwingend von der Masse der Bevölkerung wahrgenommen. Der Grund hierfür liegt in der Tatsache, dass der Kinderfreibetrag mit dem Kindergeld in einem direkten Zusammenhang steht und der Freibetrag deshalb nicht zwingend zu einer hohen Steuerersparnis führen muss.