Kapitaldeckungsverfahren

Ansparen von Kapital sichert Leistungen

Das Kapitaldeckungsverfahren sichert als besondere Finanzierungsform einen Kapitalstock, aus dem Leistungen beispielsweise für die Rentenzahlung oder die Alterssicherung entnommen werden können.

Erstinformation - Erstinformationen für Versicherungsmakler gemäß § 11 VersVermV lesen und herunterladen.

Kapitaldeckungsverfahren deckt Ansprüche und Ablaufleistungen

Mit dem Kapitaldeckungsverfahren soll nachhaltig die Finanzierung unterschiedlicher Versicherungsvarianten gewährleistet werden. Dazu gehören unter anderem Absicherungen für die Altersvorsorge wie auch die private Pflege- und Krankenversicherung. In der Regel werden die angesparten Anteile am Kapitalmarkt angelegt, mit dem Ziel, dieses zu mehren. Versicherer wollen ausreichendes Deckungskapital für jeden Versicherungsnehmer bilden, um am Ende in Aussicht gestellte Leistungen zahlen zu können.

Mit dem Kapitaldeckungsverfahren wird sicher gestellt, alle aktuellen Ansprüche wie auch künftige aus diesem Kapitalstock bedienen zu können. Die praktische Umsetzung einer Kapitaldeckung in Bezug auf eine kapitalbildende Lebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung basiert auf drei wesentlichen Faktoren: die Bildung von Kapital, die Ausschüttung von Gewinnen an die Versicherten und die Umlage aller Einzahlungen an die Bezieher der Leistungen. Bei der privaten Krankenversicherung wird diese besondere Form der Kapitalbildung auch als Altersrückstellungen bezeichnet, die unter anderem auch vor Beitragserhöhungen schützen sollen.

Kapitaldeckungsverfahren steht im Gegensatz zum Umlageverfahren

Anders als das Kapitaldeckungsverfahren wird mit dem Umlageverfahren kalkuliert. Hierbei wird kein Kapitalstock gebildet, aus dem alle Leistungen beglichen werden. Alle eingezahlten Beiträge fließen sofort wieder an die Versicherungsnehmer zurück. Würde dieses auf die Rentenversicherung übertragen werden, käme das komplette System zum Erliegen. Die bundesdeutsche private Alterssicherung basiert daher auf dem bewährten Kapitaldeckungsverfahren, das Auszahlungen in Form einer Rente garantiert, da alle Leistungen aus zuvor angesparten Einzahlungen fließen.

Die Riester-Rentenversicherung basiert ebenfalls auf diesem Prinzip. Während des aktiven Berufslebens werden Beiträge geleistet, die in angesparter Form zur Verrentung hin eine monatliche Rentenzahlung in Aussicht stellen. Obwohl die kapitalgedeckte Rentenversicherung in jüngster Zeit ausgebaut wurde, nimmt die umlagefinanzierte Rentenversicherung nach wie vor den größten Teil der Alterssicherungsform ein. Wie viele andere Varianten der privaten Altersvorsorgeprodukte wird auch die Riester-Rente durch ein kapitalgedecktes Verfahren finanziert. Die kontinuierlichen Beiträge dienen in erster Linie zum Aufbau eines Kapitalstocks.

Kapitaldeckungsverfahren durch Altersrückstellungen sichern

Die private Krankenversicherung basiert ebenfalls auf einem Kapitaldeckungsverfahren. Wer privat krankenversichert ist, muss mit seinen Beiträgen Altersrückstellungen bilden. Mit steigendem Alter erhöhen sich auch die Kosten für Gesundheit. Daher müssen private Krankenversicherer dieses Kriterium berücksichtigen. Angesichts der demografischen Entwicklung in der Bundesrepublik müssen diese Rückstellungen entsprechend erhöht werden, um die gestiegenen Kosten im Alter auch für alle medizinischen Leistungen decken zu können. Durch das Kapitaldeckungsverfahren soll der Privatversicherte von einem hohen Maß an Planungssicherheit profitieren können.

Die Gesundheitsreform hat deutliche Verbesserungen bei einem Anbieterwechsel gebracht, damit dem Versicherungsnehmer nicht die Altersrückstellungen verloren gehen. Gingen diese früher beim Wechsel zu einem anderen Versicherer verloren, können diese jetzt übertragen werden. Wird innerhalb eines Versicherungsunternehmens in den seit dem 1. Januar 2009 angebotenen Basistarif gewechselt, können Altersrückstellungen in voller Höhe gerettet werden. Nach einer Versicherungszeit von 18 Monaten kann der Versicherte erneut in andere Tarife desselben Versicherungsunternehmens wechseln und nimmt seine Altersrückstellungen in Höhe des Basistarifs mit.