Hinterbliebenenversicherung
Informationen zur Hinterbliebenenversicherung
Die gesetzliche Hinterbliebenenversicherung
In der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine Absicherung der Hinterbliebenen grundsätzlich vorgesehen. Im Amtsdeutsch wird diese Hinterbliebenenversicherung als Rente wegen Todes bezeichnet. Ihre Höhe ist dabei von den unterschiedlichsten Faktoren wie beispielsweise dem Einkommen des verstorbenen Versicherungsnehmers, aber auch den Einkünften des Hinterbliebenen abhängig. Zudem gilt zu beachten, dass für die Auszahlung einer Rente wegen Todes die verschiedensten Kriterien gelten. So ist zum Beispiel der Bezugszeitraum für junge Witwen und Witwer ohne Kinder begrenzt. Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass die gesetzliche Rente wegen Todes nie vollständig den Verdienstausfall kompensieren kann.
Aus diesem Grund empfiehlt es sich, zusätzlich zu der gesetzlichen Hinterbliebenenvorsorge eine private Hinterbliebenenversicherung abzuschließen. Je nach Bedarf obliegt es hierbei der Entscheidung des Versicherungsnehmers, in welcher Höhe die Versicherung abgeschlossen werden soll. Dabei sind im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung keine Einschränkungen in Abhängigkeit vom Einkommen des Versicherungsnehmers sowie seiner Angehörigen vorgesehen.
Die private Hinterbliebenenversicherung
In Deutschland gibt es die verschiedensten Möglichkeiten, eine private Hinterbliebenenversicherung abzuschließen. Die bekannteste Form der Absicherung ist hierbei die Risikolebensversicherung. Als eine reine Risikoversicherung zeichnet sich diese Versicherungsform vor allem durch sehr günstige Beiträge aus. Sie ermöglicht es somit, auch jungen und noch etwas finanzschwachen Familien alle Mitglieder umfassend abzusichern. Der Nachteil dieser Form der Absicherung liegt jedoch darin, dass hier nur der Todesfall, und nicht die Arbeitsunfähigkeit des Hauptverdieners abgesichert werden kann.
Aus diesem Grund kann auch eine Versicherungskombination, bestehend aus einer Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversicherung eine gute Alternative zu einer reinen Risikoversicherung darstellen. Ein wesentlicher Vorteil dieser Kombinationen liegt darin, dass der Versicherungsnehmer die Beiträge zu den einzelnen Versicherungen im Fall einer Berufsunfähigkeit nicht mehr zahlen muss, er jedoch die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente und später auch Altersrente erhält. Zudem ist aber auch die Familie bei Tod des Versicherungsnehmers während der versicherten Zeit weiterhin abgesichert.
Höhe der Hinterbliebenenversicherung
Die Notwendigkeit des Abschlusses einer Hinterbliebenenversicherung ist den meisten Deutschen bekannt. Allerdings fällt es vielen Versicherungsnehmern schwer, die Höhe der benötigten Versicherungssumme richtig abzuschätzen. Viele Versicherungsnehmer neigen dazu, zu niedrige Summen zu wählen. Es gilt jedoch zu beachten, dass die ausgezahlte Hinterbliebenenversicherung oftmals den Erhalt des Lebensstandards für mehrere Jahrzehnte absichern muss. Aus diesem Grund sollten gerade Familien mit kleinen Kindern großzügige Versicherungssummen wählen. Gleiches gilt auch, wenn das Familienanwesen noch mit einer Finanzierung belastet ist.
Natürlich spiegelt sich eine höhere Versicherungssumme zwangsläufig in den Beiträgen wider. Allerdings gibt es verschiedenste Möglichkeiten, die Beiträge zu reduzieren. So empfiehlt es sich beispielsweise frühzeitig eine Versicherung abzuschließen, da jungen und gesunden Menschen in der Regel bessere Konditionen gewährt werden. Zudem können aber auch durch eine Anpassung der Versicherungssumme, bei einer Baufinanzierungssumme besteht zum Beispiel die Möglichkeit, die Versicherungssumme von der Restschuld abhängig zu machen, die Versicherungsbeiträge reduziert werden.