Gleitzone

Gleitzone: Alles über Midi-Jobs

In zahlreichen Branchen wie im Dienstleistungsbereich sind viele Arbeitnehmer in der Gleitzone beschäftigt. Midi-Jobber profitieren von günstigen Sozialversicherungsbeiträgen.

Gleitzone: Midi-Jobs erklärt

Seit 2003 gibt es in Deutschland die sogenannten Midi-Jobs. Diese Gleitzonenfälle erfassen alle Beschäftigungsverhältnisse mit einem Bruttolohn zwischen 401,- Euro und 800,- Euro. Die Gleitzone ist damit zwischen den Minijobs und regulären sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen angesiedelt. Midi-Jobs wurden eingeführt, um eine Übergangs- oder Gleitzone zwischen sozialabgabenfreien Beschäftigungen (Minijobs) und voll sozialabgabenpflichtigen Jobs zu schaffen. Ohne die Gleitzone würde die Sozialabgabenlast ab einem Einkommen von 401,-Euro sofort auf 21 Prozent steigen. Beschäftigte, die 500,- Euro verdienen, würden somit den gleichen Nettolohn wie ein 400-Euro-Jobber bekommen. Die Mehrarbeit würde sich finanziell kaum lohnen. Um Jobs mit einem Bruttolohn oberhalb der Grenze von 400,- Euro attraktiv zu machen, hat man die sogenannten Midi-Jobs eingeführt.

Die Gleitzonenregelung ist auch für Jobber interessant, die zwei 400,- Euro Arbeitsverhältnisse gleichzeitig ausüben. Bei Midi-Jobs handelt es sich in vielen Fällen um Arbeiten im Niedriglohnbereich und um Teilzeitbeschäftigungen.

Verdienst in der Gleitzone

Midi-Jobber verdienen zwischen 401,- Euro und 800,- Euro brutto. Innerhalb dieser Gleitzone steigen die Sozialversicherungsbeiträge mit zunehmendem Bruttoverdienst an. Die Abgaben für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung steigen im Midi-Job-Sektor von 11 Prozent auf die regulären 21 Prozent an. Das bedeutet: Je mehr man als Midi-Jobber verdient, desto mehr zahlt man auch anteilig in die Sozialversicherungen ein. Es gibt im Internet kostenlose Gleitzonen-Rechner, mit deren Hilfe man sich einfach ausrechnen kann, wie viel Netto vom Brutto übrig bleibt.

Midi-Jobber in der Gleitzone profitieren also von günstigeren Sozialversicherungsbeiträgen. Besonders relevant ist die Midi-Job-Regelung für Jobber, die zwei Minijobs ausüben. Bis zur Einführung der Gleitzonenfälle waren diese Arbeitnehmer gegenüber 400,- Euro Jobbern finanziell benachteiligt. Midi-Jobs bringen den Arbeitnehmern nicht nur mehr Geld in die Kasse, sondern sind knapp oberhalb der 400-Euro-Grenze auch für Arbeitgeber günstiger. Berufsausbildungen oder Praktika können nicht auf Midi-Job-Basis entlohnt werden.

Gleitzone: Die Vorteile

Im Vergleich mit einem Minijob bis 400,- Euro verdienen Midi-Jobber meist mehr. Zu den weiteren Vorteilen zählen auch die vollen Ansprüche in der Sozialversicherung. Midi-Jobber erhalten die vollen Leistungen von der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und damit auch Lohnfortzahlung bei Krankheit sowie Mutterschaftsgeld. Der Arbeitgeber zahlt für Midi-Jobber wie üblich die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge – und die Arbeitnehmer profitieren von der schrittweisen Steigerung ihrer Abgabenlast. Problematisch ist für Midi-Jobber lediglich der geringe Beitrag zur Rentenversicherung, der sich später auch in der Rentenhöhe bemerkbar macht. Allerdings können Midi-Jobber in der Rentenversicherung wahlweise auch auf die Anwendung der Gleitzonenregelung verzichten.

Ein Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone ist für Arbeitnehmer in der Regel attraktiver als ein Minijob. Die ermäßigten Sozialversicherungsbeiträge für Midi-Jobs gelten allerdings nur, wenn man insgesamt maximal 800,- Euro verdient – ansonsten gilt der Midi-Job als Zuverdienst und wird als solcher auch voll versteuert.