Gesetzliche Kündigungsfristen

Kündigungsfristen - Was es zu beachten gilt

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die gesetzlichen Kündigungsfristen bei Versicherungen, Arbeitsverträgen und Mietverträgen. 

Kündigungsfrist für Versicherungen

Kündigungsfristen für Versicherungen stehen im Produktinformationsblatt

Mit Abschluss einer Versicherung erhält der Versicherungsnehmer nicht nur eine Versicherungspolice, sondern auch ein Produktinformationsblatt. In diesem befinden sich alle wichtigen Informationen zu der Versicherung. Neben den allgemeinen Vertragsbedingungen enthält dieses Blatt auch die Angaben über die Kündigungsfrist für Versicherungen. Da dieser Bereich gerade beim Wechsel eines Anbieters extrem wichtig ist, sollte dieses Informationsblatt unbedingt aufgehoben werden. 

Außerordentliche Versicherungskündigung

Neben der ordentlichen Versicherungskündigung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine außerordentliche Kündigung von Versicherungsverträgen möglich. Hier gilt für die meisten Verträge: Erhöht die Versicherung ihre Beiträge, können Versicherungsnehmer mit einer Kündigungsfrist von einem Monat eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Diese Frist beginnt mit dem Erhalt der Mitteilung zur Beitragserhöhung.

Neben diesem Sonderkündigungsrecht ist die normale Kündigungsfrist für Versicherungen nicht einzuhalten, wenn ein Schaden durch die Versicherung reguliert wurde. Dabei ist zu beachten, dass eine Kündigung in einem solchen Fall innerhalb von einem Monat erfolgen muss und auch nur dann möglich ist, falls der Schaden von der Versicherung nicht abgelehnt wurde. Problematisch ist hierbei, dass neben dem Versicherungsnehmer auch die Versicherungsgesellschaft ein Recht zur Kündigung hat und eine Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft eine Folgeversicherung erschwert. Aus diesem Grund sollte der Versicherungsnehmer im Fall einer drohenden Kündigung lieber selbst das Kündigungsrecht in Anspruch nehmen. 

Kündigungsfrist für Versicherungen bei verschiedenen Versicherungssparten

In den meisten Versicherungsbereichen beträgt die Kündigungsfrist für Versicherungen ein bis drei Monate. In der Regel ist dabei aber nur eine ordentliche Kündigung zum Ende des Vertragsjahres möglich. Sollte ein Versicherungsvertrag beispielsweise im Bereich der Lebensversicherung zum 1.11. abgeschlossen worden sein, endete das Versicherungsjahr auch an diesem Tag. Gleiches gilt in den Bereich der Sachversicherungen wie zum Beispiel bei der Haftpflicht- und Hausratsversicherung.

Anders verhält es sich jedoch im Bereich der Kfz-Versicherungen. Dort beträgt die Kündigungsfrist für Versicherungen zwar auch grundsätzlich einen Monat, das Versicherungsjahr endet dabei in der Regel zum Ende eines Kalenderjahres. Sollte in diesem Fall also ein Fahrzeug am 01.04. eines Jahres zugelassen worden sein, ist das Versicherungsjahr also nicht mit dem Vertragsbeginn gleichzusetzen.

Kündigungsfrist für Versicherungen bei einer Sonderkündigung

Das Sonderkündigungsrecht tritt grundsätzlich in Kraft, wenn das versicherte Risiko wegfällt. Im Bereich der Kfz-Versicherung ist dies beispielsweise gegeben, wenn das Fahrzeug abgemeldet wird. Bei Personenversicherungen kann demzufolge das Sonderkündigungsrecht auf der Grundlage dieser Regelung nur bei Tod des Versicherungsnehmers in Anspruch genommen werden. 

Gesetzliche Kündigungsfristen: Krankenkassen sind frei wählbar

In der Regel kann eine Krankenkasse innerhalb einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden, wobei die Kündigung meist zum Ende des Kalendermonats erfolgt. Wer sich für einen Anbieterwechsel entscheidet, ist zunächst 18 Monate an die jeweilige Krankenkasse gebunden, bevor der Versicherte erneut wechseln kann. Jedoch gibt es auch Ausnahmesituation wie das Binden an einen Wahltarif.

Gesetzliche Kündigungsfristen verlängern sich dann auf 36 Monate. Sonderkündigungen, die früher nach einer Beitragserhöhung möglich waren, fallen durch den Einheitsbeitrag für den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz nun weg. Ausgenommen davon ist das Erheben eines Zusatzbeitrags, der dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit einräumt, mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten den Anbieter zu wechseln. 

Gesetzliche Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter

Gesetzliche Kündigungsfristen sind wichtige Bestandteile von Mietverträgen. Können sich Mieter und Vermieter nicht auf der Basis eines gegenseitigen Einverständnisses einigen, ist der Gesetzgeber gefragt.

Mieter, die einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen haben und ausziehen wollen, unterliegen gesetzlichen Kündigungsfristen, sofern ein Mietvertrag wirksam ist. Für den Mieter gilt eine gesetzliche Frist zur Kündigung von drei Monaten und dies unabhängig von der Mietdauer. Will der Mieter sein Vertragsverhältnis vor Ablauf dieser Frist auflösen, kann der Vermieter von ihm verlangen, einen Nachmieter zu stellen, oder aus eigener Tasche Miete für die Dauer von drei Monaten zu zahlen, selbst wenn die Wohnung nicht mehr bewohnt wird.

Darüber hinaus gilt für einen Nachmieter, dass der Eigentümer einer Wohnung diesen nicht zwingend akzeptieren muss. Hat der Vermieter eine Kündigung ausgesprochen und stößt bei seinem Mieter auf Ablehnung, kann nach Ablauf der Kündigungsfrist eine Räumungsklage eingereicht werden. Jedoch gilt hier, dass ein Vermieter eine Wohnung nicht ohne einen richterlichen Beschluss räumen lassen darf. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, macht er sich selber strafbar. Für den Vermieter gelten andere gesetzliche Kündigungsfristen als für den Mieter. Diese sind von der Mietdauer abhängig. Weitere, ausführliche Informationen zum Thema “Mieten und Vermieten” finden Sie hier

Gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeitnehmer

Gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse sollen Rechte der Arbeitnehmer stärken. Die Dauer der Zugehörigkeit zu einem Betrieb stehen im Mittelpunkt dieser Regelungen.

In der Regel beträgt eine Kündigungsfrist für einen Arbeitnehmer vier Wochen und wird meist zum 15. Tag eines Monats oder zum Monatsende ausgesprochen. Bei einem durchgängigen Arbeitsverhältnis von mehr als zwei Jahren wird eine gestaffelte Kündigungsfrist zugrunde gelegt. Mitarbeiter, die länger als 20 Jahre einem Unternehmen angehören, haben eine Kündigungsfrist von sieben Monaten.

Die Beschäftigungszeiten von Arbeitnehmern, die als Rechnungsgrundlage dienen, werden ab dem Alter von 25 Jahren berücksichtigt. Konkret bedeutet dies, dass ein Arbeitnehmer, der im Alter von 22 Jahren angestellt und zwei Jahre später gekündigt wird, lediglich eine Kündigungsfrist von vier Wochen hat.

Gesetzliche Kündigungsfristen, bezogen auf das Arbeitsrecht, beziehen sich in Deutschland auf den jeweiligen Arbeitsvertrag oder einen Tarifvertrag, der für das Arbeitsverhältnis maßgeblich ist. Eine kürzere Kündigungsfrist kann nur dann vereinbart werden, wenn der Arbeitnehmer lediglich als vorübergehende Aushilfe eingestellt wurde, deren Arbeitsverhältnis drei Monate nicht überschreitet. Den Vertragspartnern wird freigestellt, auch längere Kündigungsfristen vertraglich zu vereinbaren. Werden gesetzliche Fristen nicht eingehalten, kann der Arbeitgeber innerhalb einer dreiwöchigen Klagefrist Einspruch erheben.

Versicherungskündigung immer schriftlich

Für alle Verträge gilt: Wer seine Versicherung kündigen möchte, muss die Kündigung immer schriftlich einreichen. Für die Kündigung genügt ein kurzes Schreiben mit Angaben zur Versicherungsnummer und dem Kündigungstermin. Bei einer Versicherungskündigung sollte geprüft werden, ob eine Einzugsermächtigung vorliegt, die dann mit dem gleichen Schreiben widerrufen werden kann. Für einen Nachweis, dass die Kündigung die Versicherung auch fristgemäß erreicht hat, eignet sich ein Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post sehr gut.