Geringfügige Beschäftigung
Rente, Steuer, Vertrag: Die häufigsten Fragen rund um die geringfügige Beschäftigung
Geringfügige Beschäftigung: Minijob kurz erklärt
Die geringfügige Beschäftigung ist besser als Minijob oder 450 Euro Job bekannt. Zu den geringfügigen Beschäftigungen zählen zwei verschiedene Arten von Minijobs: Beschäftigungsverhältnisse mit einem Arbeitsentgelt bis zur Grenze von 400 Euro und Jobs von kurzer Dauer. Im Falle einer kurzfristigen Beschäftigung darf sich das Arbeitsverhältnis auf maximal zwei Monate oder 50 Tage erstrecken und ein Entgelt 400 Euro im Jahresdurchschnitt nicht überschreiten.
Jede geringfügige Beschäftigung ist meldepflichtig bei der Sozialversicherung. Mini-Jobber selbst zahlen keinerlei Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge. Auch von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung sind sie befreit. Das bedeutet, dass die erwirtschafteten 450 Euro ohne Abzüge ausgezahlt werden. Minijobs sind als Hauptberuf zudem von der Steuer befreit.
Der Arbeitgeber leistet hingegen pauschalisierte Sozialversicherungsbeiträge in geringer Höhe für seinen Arbeitnehmer, der auf 450 Euro-Basis beschäftigt ist. Dieser Pauschalbetrag liegt bei rund 30 Prozent und setzt sich aus Beiträgen zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, einer Pauschalsteuer und einer geringen Umlage zusammen.
Geringfügige Beschäftigung: Die Vorteile
In Deutschland üben etwa fünf Millionen Menschen eine geringfügige Beschäftigung aus. Dazu kommen noch einmal rund 2,25 Millionen Beschäftigte, die einen Minijob als Nebentätigkeit ausüben. Der 450 Euro Job hat sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt fest etabliert und auch in anderen Ländern wie Österreich werden vergleichbare Beschäftigungsmodelle angeboten.
Eine geringfügige Beschäftigung bietet Arbeitnehmern den finanziellen Vorteil, dass sie auf ihr Gehalt keine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zahlen müssen. Das bedeutet: Bei einem 450 Euro Job entspricht der Bruttoverdienst dem Nettogehalt. Wer auf 450 Euro-Basis arbeitet, bekommt also ohne Abzüge sein volles Gehalt ausbezahlt. Als Nebentätigkeit eignet sich ein Minijob sehr gut, um das Gehalt aufzubessern. In vielen Branchen wie dem Einzelhandel sind Minijobs vergleichbar einfach auch ohne Berufserfahrung zu bekommen.
Auch Arbeitgeber sparen mit dem Minijob-Modell. Sie zahlen zwar pauschale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge für jeden Beschäftigten, müssen hierfür aber deutlich weniger Kosten aufwenden als für einen Festangestellten.
Geringfügige Beschäftigung: Die Nachteile
Der Vorteil eines Minijobs, nämlich dass das Gehalt brutto für netto ausbezahlt wird, ist auch gleichzeitig der große Nachteil dieses Beschäftigungsmodells. Wenn für eine geringfügige Beschäftigung keinerlei Beiträge anfallen, zahlen Arbeitnehmer auch nichts in die Sozialkassen ein. Ein 450-Euro-Jobber ist nicht in der Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Bis zur Grenze von 450 Euro besteht jedoch die Möglichkeit, sich kostenlos über die Familienversicherung bei einer Krankenkasse mit zu versichern. Die meisten geringfügig Beschäftigten sind Frauen, die sich über ihren Ehemann familienversichern können. Der 450 Euro Job steht daher auch als Zuverdienstmodell für Hausfrauen häufig in der Kritik.
Auch in die Rentenkasse zahlen Minijobber keinerlei Beiträge ein, erwerben sich über die Pauschale, die ihr Arbeitgeber an die Rentenversicherung leistet, jedoch geringfügige Rentenansprüche fürs Alter. Für 450 Euro Kräfte besteht alternativ die Möglichkeit, auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung zu verzichten und ermäßigte Beiträge an die Rentenkasse zu zahlen.
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