Gehaltsumwandlung mit der Pensionskasse
Steuerliche Vorteile bei der Altersvorsorge
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BAV: Über die Pensionskasse das Gehalt umwandeln
Insgesamt stehen fünf Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zur Auswahl. Wenn sich der Arbeitgeber für die Pensionskasse entscheidet, kann jeder Arbeitnehmer wählen, ob die Gehaltsumwandlung über dieses Instrument erfolgen soll. Zentraler Vorteil ist stets die steuerfreie Einzahlung der Beiträge. Im Gegenzug erfolgt die nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter.
Bei der Pensionskasse schließt der Arbeitgeber mit einem Versicherungsunternehmen einen Vertrag über die Errichtung einer betrieblichen Altersvorsorge ab. Der Arbeitnehmer beschließt, einen Teil seines Bruttogehalts umzuwandeln. Der Arbeitgeber behält also einen Teil des Entgelts ein und überweist den Betrag an die Pensionskasse. Dort wird das Geld angelegt und verwaltet. Bei der Pensionskasse handelt es sich also um eine vom Betrieb unabhängige Versorgungseinrichtung. Der Arbeitgeber tritt stets als Versicherungsnehmer auf, der Arbeitnehmer ist die versicherte Person.
Der Arbeitnehmer kann frei entscheiden, welcher Teil seines Gehalts für die Umwandlung verwendet werden soll: Herkömmliches Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder vermögenswirksame Leistungen.
Pensionskasse: Leistungen bei Gehaltsumwandlung
Aufgrund der Probleme in der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine zusätzliche Vorsorge erforderlich. Daher bietet die Gehaltsumwandlung mit der Pensionskasse den Aufbau einer kapitalgedeckten Zusatzrente, die zu Rentenbeginn ausgezahlt wird. Der frühestmögliche Rentenbezug ist mit Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Alternativ kann auch eine einmalige Kapitalauszahlung vereinbart werden.
Daneben besteht die Option, Zusatzversicherungen abzuschließen. Wer seine Angehörigen absichern möchte, wählt den Baustein "Hinterbliebenenversorgung". Für den Fall der Berufsunfähigkeit kann eine Beitragsbefreiung und/oder eine Rentenzahlung vereinbart werden. Damit ist sichergestellt, dass die elementaren Alltagsrisiken abgesichert sind.
Wenn der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheidet, wird das bereits angesparte Kapital auf die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen. Sofern die Leistungen über die Gehaltsumwandlung eingezahlt werden, besteht ab Beginn ein unverfallbarer Anspruch auf die Leistungen aus dem Vertrag. Somit hat nur der Arbeitnehmer das Recht, die Leistungen aus dem Vertrag zu erhalten. Alternativ kann der Vertrag auch privat weitergeführt werden.
Vorteile der Gehaltsumwandlung mit der Pensionskasse
Als Arbeitnehmer ergeben sich durch die Gehaltsumwandlung mit der Pensionskasse mehrere Vorteile:
- Steuer- und sozialversicherungsfreie Gehaltsumwandlung bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze,
- Steuerfreie Einzahlung von zusätzlich 1.800 Euro pro Jahr, sofern keine pauschal versteuerte bAV besteht,
- Hohe Sicherheit durch unverfallbaren Anspruch,
- Hohe Renditemöglichkeiten durch Fondsanlage,
- Flexibilität bei Jobwechsel.
Zusätzlich sichern sich Arbeitnehmer einen Steuervorteil. In der Regel ist der Einkommensteuersatz während der Erwerbsphase höher als der Steuersatz in der Rentenphase. Durch die steuerfreie Einzahlung in die Pensionskasse erfolgt eine Steuerverlagerung in die Rente.
- Entgeltumwandlung(vorheriger Artikel)