GAP-Deckung

Schutz für Leasingnehmer

Wer als Leasing - oder Kreditnehmer mit einem geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeug einen Totalschaden erleidet, muss den Restbetrag an den Leasing- bzw. Kreditgeber zahlen. Die GAP-Deckung in der Kfz-Versicherung schützt davor, wenn die Restforderung über dem Erstattungsbetrag der Versicherung liegt. Wir haben die Informationen zum optimalen Schutz zusammengestellt.

GAP-Deckung: Die Fakten

Der Begriff GAP (englisch für Lücke) bezeichnet die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Abrechnungsbetrag aus dem Leasing- oder Kreditvertrag im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls. Durch die GAP-Deckung besteht für diesen Differenzbetrag Versicherungsschutz in der Kfz-Versicherung. Wer ein Auto auf Kredit kauft oder im Rahmen eines Autoleasings fährt, sollte daher auf diesen Bestandteil in der Autoversicherung achten.

Die GAP-Deckung greift auch, wenn der Schaden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht in voller Höhe ersetzt wird. Die Restforderung des Leasing- oder Kreditgebers hängt in der Regel von der Restlaufzeit des Vertrages ab. Je nach Modell können leicht mehrere tausend Euro zusammenkommen. Mit der GAP-Deckung erhalten Autofahrer den Schutz vor diesem finanziellen Risiko. Der Versicherungsschutz wird gegen Aufpreis in der Kfz-Haftpflichtversicherung gewährt.

Beispiel für die GAP-Deckung

Nachfolgend erhalten Sie eine Beispielrechnung für die Versicherungsleistung der Kfz-Haftpflichtversicherung im Rahmen der GAP-Deckung.

  • Anschaffungswert des Fahrzeugs: 60.000,00 EUR
  • Laufzeit des Leasingvertrags: 36 Monate
  • Totalschaden im Laufe des 18. Monats
  • Ablösewert : 45.000,00 EUR
  • Wiederbeschaffungswert (= Leistung der Kaskoversicherung): 33.000,00 EUR
  • Verkaufserlös des Fahrzeugs (gem. Gutachten): 5.000,00 EUR
  • vereinbarte Vollkasko-Selbstbeteiligung: 500,00 EUR 
  • GAP-Versicherungsleistung in Höhe von 6.500 EUR.

Sofern die GAP-Deckung also Bestandteil der Autoversicherung ist, verbleibt für den Leasings- oder Kreditnehmer im Falle des Totalschadens lediglich die Selbstbeteiligung.

Leistungsstarke Kfz-Tarife enthalten in der Regel eine Neuwertentschädigung beim Totalschaden in den ersten 18 oder 24 Monaten. In diesem Fall wird der Wertverlust zwischen Ablöse- und Wiederbeschaffungswert durch die Kaskoversicherung getragen. Danach haftet dann allerdings wieder der Versicherungsnehmer für die Lücke.