Forderungsausfallversicherung

Versicherungsschutz für Zahlungsausfälle

Händler, Handwerker und Dienstleister beklagen vielfach eine schlechte Zahlungsmoral ihrer Kunden. Hohen Zahlungsausfällen können sie mithilfe einer Forderungsausfallversicherung vorbeugen. Wir zeigen den Umfang des Versicherungsschutzes auf.

Der Ausfall von Forderungen kann für Banken und große Unternehmen genauso zu wirtschaftliche Schwierigkeiten führen, wie für Einzelhändler, Handwerker und Dienstleister. Aus diesem Grund bieten Versicherungsunternehmen verschiedene Versicherungen gegen den Ausfall von Forderungen an, unter anderem

  • Restschuldversicherung,
  • Kreditversicherung,
  • Forderungsausfallversicherung,
  • Kreditausfallversicherung.

Die Begrifflichkeit ist teilweise irreführend, da die Kreditversicherung nicht gleichbedeutend mit der Kreditausfallversicherung von Banken ist, sondern eine andere Bezeichnung für die Forderungsausfallversicherung. Der Begriff Kreditversicherung bezieht sich darauf, dass Lieferanten, Handwerker und Dienstleister ihre Leistung gegen Rechnung mit unterschiedlichen Zahlungszielen erbringen. Damit gewähren sie bis zur Bezahlung der Leistung einen Kredit in Form ihrer Waren, ihres Gewerks oder ihrer Dienstleistung.

Bankkredite werden mithilfe der Restschuldversicherung und der Kreditausfallversicherung vor Zahlungsausfällen geschützt. Insbesondere kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe geraten durch hohe Forderungsausfälle unter Umständen in finanzielle Schwierigkeiten. Abhängig vom Auftragsvolumen kann ein kleiner oder mittelständischer Betrieb mit seinen gesamten Rücklagen in Vorleistung treten. Gelegentlich ist sogar die Fremdfinanzierung großer Aufträge notwendig. Bleiben hohe Zahlungen für derartige Aufträge aus, so ist der Unternehmer seinerseits nur noch begrenzt in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. In letzter Konsequenz können Forderungsausfälle zur Insolvenz eines Unternehmens führen. Diese Folgen lassen sich mit dem Abschluss einer Kreditversicherung vermeiden.

Leistungen der Forderungsausfallversicherung

Abhängig von der Art des Geschäfts kann die Forderungsausfallversicherung unterschiedliche Formen annehmen. Die Warenkreditversicherung sichert Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im In- und Ausland ab. Mithilfe einer Investitionsgüterkreditversicherung kann ein wirtschaftliches Risiko durch ein Geschäft reduziert werden und für politische Risiken bei Lieferungen ins Ausland tritt die Exportkreditgarantie ein. Die Leistung der Versicherung besteht nicht allein im Ersatz der ausgefallenen Forderungen. Bereits bei der Kreditprüfung und der Zahlungsüberwachung wirkt der Versicherer mit. Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, so übernimmt der Versicherer das Inkasso und das gerichtliche Mahnverfahren. Erst, wenn diese Maßnahmen nicht zu einem Erfolg führen, erstattet die Versicherung den entstandenen Ausfall.

Zur Kostenreduzierung wird beim Abschluss der Forderungsausfallversicherung häufig eine Selbstbeteiligung bis zu einer Höhe von zwanzig Prozent vereinbart. In diesem Fall erstattet der Versicherer lediglich achtzig Prozent der ausgefallenen Forderung. Sofern das Geschäft nicht von vornherein mit dem Versicherer abgestimmt ist, erfolgt vor der Versicherungsleistung eine Risikoeinschätzung. Das Ausfallrisiko übernimmt der Versicherer nur dann, wenn diese Einschätzung für das Unternehmen positiv verläuft. Für diesen Vorgang muss der gesamte Schriftverkehr von der Auftragsannahme über die Rechnungsstellung bis hin zu den erfolgten Beitreibungs-Maßnahmen dokumentiert und dem Versicherer nachgewiesen werden.

Versicherungsprämien und Vorteile der Forderungsausfallversicherung

Die Forderungsausfallversicherung wurde im Jahr 1998 erstmals eingeführt, nachdem sich aufgrund wirtschaftlicher Krisen die Zahlungsausfälle häuften. Ein Unternehmen, das sich durch eine Forderungsausfallversicherung gegen das Risiko des Forderungsausfalls absichert, ist nicht der Gefahr ausgesetzt, durch ausstehende Kundenzahlungen geschädigt zu werden. Voraussetzungen für die Leistungen aus der Warenkreditversicherung sind Bonitätsprüfungen vor der Vergabe des Warenkredits sowie ein effizientes Forderungsmanagement, das ausbleibende Forderungen unverzüglich anmahnt. Weitere Voraussetzungen für die Leistung des Versicherers sind ein schriftlicher Vertrag über die erbrachte Leistung, die Festlegung des Eigentumsvorbehalts sowie die Festsetzung einer konkreten Versicherungssumme für diesen Vertrag.

Die Versicherung legt somit nur dann vor, wenn die vom Versicherer bestätigte Versicherungssumme und das vereinbarte Zahlungsziel nicht überschritten werden. Die Höhe der Versicherungsprämie ist abhängig von der Branche, von bereits entstandenen Vorschäden und den vereinbarten Zahlungszielen. Zudem fließt die Risikoeinschätzung der Kunden in die Prämie ein. In der Regel beläuft sich die Prämie auf 0,4 Prozent der regelmäßigen Forderungen. Ab einem Jahresumsatz von 500 000 Euro und einer Höhe der regelmäßigen Außenstände über 20 000 Euro wird daher der Abschluss der Kreditversicherung empfohlen.