Was ist der Standardtarif der privaten Krankenversicherung?
Standardtarif private Krankenversicherung: Der Basistarif
Der neue Standardtarif private Krankenversicherung
Seit Januar 2009 bieten alle privaten Krankenversicherungen einen Basistarif an. Dieser Basistarif hat den Standardtarif abgelöst, der als günstige Alternative von den privaten Krankenversicherungen angeboten wurde. Mit dem Standardtarif private Krankenversicherung und seinem Nachfolgemodell, dem Basistarif, haben die Privatversicherer nach dem gültigen Versicherungsaufsichtsgesetz einen Tarif geschaffen, dessen Leistungen dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen.
Eine Besonderheit des neuen Basistarifs ist die garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung auch für Personen mit Vorerkrankungen, die nach den Aufnahmerichtlinien der privaten Kassen ansonsten abgelehnt werden würden.
Der Basistarif der privaten Krankenversicherer entspricht den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen nach dem Sozialgesetzbuch. Damit bieten alle privaten Krankenversicherungen mit dem Basistarif ein Modell mit identischen Leistungsumfang an. Basistarif-Versicherte können von ihrer privaten Krankenversicherung nicht gekündigt werden, wenn sie die Beiträge aus finanziellen Gründen vorübergehend nicht bezahlen können. In diesem Fall muss die private Krankenversicherung für die Notversorgung nichtzahlender Patienten aufkommen.
Der Standardtarif private Krankenversicherung ging 2009 in den Basistarif über. Versicherte, die ihren Vertrag vor dem 1. Januar 2009 noch als Standardtarif abgeschlossen haben, konnten nahtlos in den neuen Basistarif wechseln. Rentner und pensionierte Beamte hatten aber auch die Möglichkeit, ihren Standardtarif zu den gewohnten Vertragskonditionen weiterzuführen. Der Standardtarif entspricht dem Basistarif, war aber nur einem kleinen Versichertenkreis zugänglich.
Basistarif private Krankenversicherung: Wer kann wechseln?
Seit 2009 kann sich jeder, der neu in die private Krankenversicherung wechselt, für den Basistarif entscheiden. Hierzu gehören Arbeitnehmer mit hohem Einkommen, Beamte und Selbstständige. Auch Personen ohne Versicherungsschutz konnten in den Basistarif der privaten Krankenversicherung wechseln. Auch freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung können sich für den Basistarif bei den Privaten entscheiden, wenn sie die Kündigungsbedingungen bei der Gesetzlichen erfüllen. Wie auch beim Standardtarif private Krankenversicherung, der insbesondere für ältere Privatversicherte aufgelegt wurde, können Mitglieder der privaten Krankenversicherung ab 55 Jahren in den günstigeren Basistarif wechseln. Auch Mitgliedern, die ihre Beiträge nicht mehr in vollem Umfang aufbringen können, steht dieser Wechsel offen. Unter Umständen beteiligt sich die zuständige ARGE bei ALG II-Empfängern an diesen Kosten.
Der Basistarif orientiert sich am Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser liegt bei 682,95 Euro monatlich. Seit dem 1. Januar 2009 können privat Versicherte ihre Alterungsrückstellungen mitnehmen. Diese Alterungsrückstellungen können in Höhe des Basistarifs zu einem neuen Versicherer mitgenommen werden. Über Zusatzversicherungen kann eine Mitnahme von Tarifen mit umfassenderer Leistung realisiert werden. Versicherte mit Basistarif erhalten bei vielen Gesellschaften eine Krankenversicherungskarte mit dem Vermerk „Standardtarif“.
Standardtarif private Krankenversicherung lohnenswert?
Heute besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Damit muss sich jedermann privat oder gesetzlich krankenversichern. Wer mit einer selbständigen Tätigkeit aus der Gruppe der Pflichtversicherten bei der gesetzlichen Krankenkasse heraus fällt, kann sich innerhalb einer Frist für den Basistarif oder einen anderen Tarif der privaten Krankenversicherung entscheiden. Versichert er sich nicht eigenständig, entsteht automatisch eine Pflichtversicherung bei der gesetzlichen Kasse, bei der der Versicherte zuletzt krankenversichert war.
Ein Wechsel in den Standardtarif private Krankenversicherung ist besonders für Privatversicherte empfehlenswert, die im Alter ihre Beiträge nicht mehr in vollem Umfang aufbringen können. Die private Krankenversicherung wird trotz Alterungsrückstellungen im Alter zunehmend teurer. Auch Versicherte, die bei ihrer privaten Kasse hohe Risikozuschläge bezahlen, können sich mit dem Wechsel in den Basistarif finanziell entlasten.
Neu-Privatversicherte genießen mit dem Standardtarif private Krankenversicherung den gleichen Leistungsumfang wie in der gesetzlichen Krankenkasse als freiwillig versichertes Mitglied. Der Leistungsumfang stellt hier also kein ausschlaggebendes Kriterium für die Wahl der gesetzlichen oder privaten Versicherung mehr dar. Wichtig ist, dass Selbständige und höher Verdienende später nicht einfach wieder aus der privaten Kasse in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können – freiwillig Versicherte können nach 18 Monaten aber problemlos in die private Krankenkasse wechseln.