Entgeltumwandlung
Entgeltumwandlung: Die steuerbegünstigte Altersversorgung
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Entgeltumwandlung: Die wichtigsten Fakten
Den Lebensabend finanziell absichern: Die betriebliche Altersversorgung gewinnt zusammen mit der privaten Vorsorge zunehmend an Bedeutung. Großunternehmen erteilen jedoch immer seltener eine Direktzusage, womit die klassische betriebliche Altersversorgung, die allein durch den Arbeitgeber aufgebracht wird, längst zum Auslaufmodell geworden ist. Heute wird die betriebliche Altersversorgung meist über Unterstützungskassen, Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen abgewickelt. Hiermit erfolgt eine Ausgliederung der betrieblichen Altersvorsorge aus dem Unternehmen. Die Beiträge werden dabei nicht mehr im Rahmen der arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge (Direktzusage) alleinig vom Unternehmen erbracht, sondern teilweise vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingezahlt. Bei einer arbeitnehmerfinanzierten Versorgung findet hierbei eine Entgeltumwandlung statt: Ein Teil des Bruttolohns wird für die Rente angelegt.
Die Entgeltumwandlung ist auch unter dem Begriff Gehaltsumwandlung oder Lohnumwandlung bekannt. Die Begriffe Entgeltverzicht, Gehalts- oder Lohnverzicht kennzeichnen ebenfalls eine Umwandlung des Bruttolohns für die Altersvorsorge, sind aber irreführend. Arbeitnehmer verzichten nicht auf einen Teil ihres Gehalts, sondern lassen ihre Beiträge vom Arbeitgeber in ein Altersvorsorgemodell fließen. Die Entgeltumwandlung wird immer auf Basis des Bruttolohns durchgeführt, womit Arbeitnehmer auch netto weniger von ihrem Arbeitslohn oder Gehalt bekommen. Zusätzlich fallen weniger Steuern und Sozialabgaben an, da der Bruttobetrag um die Zuwendung zur Altersversorgung gemindert wird. Mit diesem Modell profitieren Arbeitnehmer von einer steuerbegünstigten Möglichkeit der Altersversorgung, zahlen aber auch weniger in die Sozialkassen ein.
Steuern sparen mit der Entgeltumwandlung
In Deutschland kann sich theoretisch jeder Arbeitnehmer für eine Gehaltsumwandlung entscheiden und ein Durchführungsmodell wie die Direktversicherung wählen, wenn durch den Arbeitgeber keine Pensionskasse und auch kein Pensionsfonds vorgegeben werden. Das Recht auf eine Entgeltumwandlung ist in der Praxis allerdings an Tarifverträge gebunden. Arbeitnehmer, die sich für eine Umwandlung ihres Gehalts oder Lohns für die Altersversorgung entscheiden, profitieren mit diesen Modellen von Steuerbegünstigungen und geringeren Sozialabgaben.
Bis zur Beitragsbemessungsgrenze von vier Prozent von 66.000 Euro in der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt die Gehaltsumwandlung steuerfrei. Auch Sozialabgaben fallen bis zu einem Betrag von 2.640 Euro jährlich und 220 Euro monatlich nicht an. Wer sich für eine Gehaltsumwandlung entscheidet, kann also etwas mehr als 200 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei pro Monat für seine Altersvorsorge anlegen. Die Besteuerung erfolgt nach dem aktuellen Alterseinkünftegesetz nachgelagert. Dies bedeutet, dass die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge bis zur Rente unter Beachtung der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei bleiben und später steuerpflichtig werden. Viele Altersvorsorgemodelle setzen auf dieses Modell der nachgelagerten Besteuerung. Die nachgelagerte Besteuerung gilt schon lange für Direktzusagen und Unterstützungskassen und heute auch für Pensionsfonds und Pensionskassen. Die Finanzämter stellen mehrere Bedingungen an eine steuer- und sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung für die private Altersversorgung. So darf die Rente erst ab 60 (neu: 62) Jahren fällig werden.
Entgeltumwandlung: Was muss man beachten?
In Deutschland bietet nur jeder zweite Mittelständler eine betriebliche Altersversorgung an. In großen Unternehmen gehört die betriebliche Altersversorgung vielerorts (noch) zum guten Ton, setzt aber bereits auf arbeitnehmerfinanzierte Modelle oder zumindest auf Mischformen, bei denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam die Beiträge zur Altersversorgung erbringen.
Die größte Schwachstelle der Entgeltumwandlung ist das das Prinzip der Bruttolohnminderung selbst. Wer auf einen Teil seines Gehalts oder Lohns verzichtet, um bis zu 220 Euro steuerfrei für die Betriebsrente zurückzulegen, zahlt automatisch weniger in die Sozialkassen ein. Je weniger Geld in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird, desto niedriger fallen auch später die Rentenleistungen aus. Mit der Gehaltsumwandlung geben Arbeitnehmer also einen Teil ihres gesetzlichen Rentenanspruchs zugunsten der betrieblichen Altersversorgung auf. Da mit der Gehaltsumwandlung niedrigere Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, mindert sich auch das Arbeitslosengeld, Krankengeld und Elterngeld für die Beschäftigten mit betrieblicher Altersvorsorge über eine Entgeltumwandlung.
Trotz aller Kritiken, die besonders aus den Reihen der gesetzlichen Rentenversicherungen zur Gehaltsumwandlung laut geworden sind, setzen Arbeitnehmer mit diesem Modell auf ein zweites Standbein für ihre Rentenversorgung. Aufgrund der demografischen Entwicklung können die Renten später vermutlich nicht mehr auf dem heutigen Niveau aufgebracht werden. Die Rentenversorgung sollte also auf mehrere Säulen aufgebaut werden.
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