Durchführungswege der bAV

Steuerliche Förderung der 2. Schicht

Für die betriebliche Altersvorsorge stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung. Arbeitnehmer haben einen rechtlichen Anspruch auf bAV. Der Arbeitgeber kann den Durchführungsweg jedoch festlegen. Es gibt mittelbare und unmittelbare Durchführungswege. Die bAV wird in §1 des Betriebsrentengesetzes definiert.

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Der Durchführungsweg Direktversicherung

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Versicherung für seinen Arbeitnehmer ab. Dabei können Altersvorsorge-, Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenleistungen versichert werden. Der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen sind die bezugsberechtigten Personen aus der Versicherung.

Die Beiträge werden innerhalb bestimmter Grenzen steuerfrei gestellt. Im Gegenzug müssen die Leistungen in der Rentenphase versteuert werden. Aufgrund des geringen Verwaltungsaufwands und der verwaltungsarmen Abwicklung ist die Direktversicherung in kleineren und mittelgroßen Unternehmen weit verbreitet.

Die Direktzusage als Durchführungsweg

Bei der Direktzusage sichert der Arbeitgeber seinem Angestellten eine Alters-, Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenrente zu. Der Anspruch des Arbeitnehmers richtet sich stets gegen den Arbeitgeber. Dafür bildet der Arbeitgeber in der sogenannten Anwartschaftsphase Pensionsrückstellungen. Zusätzlich wird zur Absicherung der Versorgungsrisiken eine Rückdeckungsversicherung bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen.

Die Pensionszusage wird oftmals für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) zur Altersvorsorge angwandt. Da mit der Direktzusage steuerliche Wirkungen verbunden sind, ist diese Art der betrieblichen Altersvorsorge nur für bilanzierende Unternehmen geeignet. Die Direktzusage ist zudem mit einem höheren Aufwand verbunden, so dass sie im Regelfall nur bei der Versorgung von leitenden Angestellten verwendet wird.

BAV mit dem Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist ein vom Arbeitgeber rechtlich und organisatorisch ausgegliedertes Sondervermögen zur bAV für die Mitarbeiter. Die Angestellten erhalten einen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen. Da der Fonds der Aufsicht durch das BaFin unterliegt, ist dieser mit einem Lebensversicherer vergleichbar. Die Anlagevorschriften des Pensionsfonds sind jedoch nicht so strikt wie bei einem Versicherungsunternehmen. Daher sind höhere Renditen, aber auch größere Schwankungen des Vermögens möglich.

Der Vorsorgetopf wird durch Beitragszahlungen des Arbeitgeber finanziert, die als Betriebsausgaben abesetzbar sind. Die Beitragszahlungen sind beim Arbeitnehmer von der Steuer befreit. Darüber hinausgehende Beiträge müssen als Arbeitslohn versteuert werden. Die Leistungen sind, soweit sie auf steuerfreien Einzahlungen beruhen, vom Arbeitnehmer nachgelagert in voller Höhe zu versteuern.

Pensionskasse als Durchführungsweg

Die Pensionskasse ist ebenfalls eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung. Sie gewährt Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Die Finanzierung erfolgt über Beitragszahlungen des Arbeitgebers.

Die Beitragsleistungen des Arbeitgebers sind innerhalb bestimmter Grenzen steuerfrei. In der Rentenphase müssen die Leistunegn dann nachgelagert versteuert werden. Die Pensionskasse wird in der Regel in Großunternehmen und in Betrieben mit tarifvertraglicher betrieblicher Altersvorsorge installiert.

Unterstützungskasse als Durchführungsweg der bAV

Die Unterstützungskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung für die bAV. Dabei gewährt die U-Kasse keinen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Die Unterstützungskasse wird meist in Form einer unabhängigen GmbH geführt. Sie unterliegt nicht der Versicherungsaufsicht durch das BaFin und kann daher die Anlage nach eigenen Vorstellungen betreiben.

Die Zuwendungen des Trägerunternehmens müssen von der Unterstützungskasse über eine Rückdeckungsversicherung abgesichert werden, so dass die Versorgungsansprüche auch tatsächlich erfüllt werden können.

Die Installation einer betriebseigenen U-Kasse rechnet sich lediglich für Großunternehmen. Kleinere Unternehmen haben aber die Möglichkeit, ihre Versorgung über sogenannte Gruppenunterstützungskassen abwickeln zu lassen. Gegen Gebühr übernehmen diese Gruppenkassen oft auch weitgehend den Verwaltungsaufwand.