Direktversicherung
Fakten zur betrieblichen Vorsorge
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Warum ist die Direktversicherung sinnvoll?
Die Direktversicherung bietet die Kombination aus Altersvorsorge und Versicherungsschutz. Neben Rentenleistungen kann auch ein Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz eingeschlossen werden. Bis zu einer bestimmten Grenze können Beiräge steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden. Aus diesem Grund bietet der Staat im Rahmen der kapitalgedeckten Zusatzversorgung verschiedene Möglichkeiten an - darunter auch die Entgeltumwandlung. Als Arbeitnehmer besteht sogar ein Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge.
Der Vorteil besteht darin, dass die Beiträge zur Rentenvorsorge während des Erwerbslebens steuerfrei sind und erst im Rentenalter versteuert werden müssen. Dann wird der Steuersatz in der Regel deutlich geringer sein. Durch die gleichzeitige Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen ist der tatsächliche Aufwand für die Direktversicherung deutlich geringer.
Grundlagen zur Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer als versicherte Person einen Altersvorsorgevertrag ab. Die Anlage erfolgt bei einem Versicherungsunternehmen. Bezugs-, d.h. leistungsberechtigt aus dem Vertrag ist der Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebene. Die Gehaltsumwandlung zählt zur betrieblichen Altersvorsorge als einer der fünf Durchführungswege.
Der Arbeitgeber zieht den gewählten Beitrag direkt vom Bruttoentgelt ab und überweist ihn an den Versicherer. Der angenehme Nebeneffekt ist, dass netto bei weitem nicht so viel abgezogen wird, wie als Einzahlung für die Versicherung vereinbart wurde.
Die Entgeltumwandlung wird als Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen. Als frühester Rentenbeginn kann das 60. Lebensjahr vereinbart werden. Im Regelfall setzen die Leistungen genau dann ein, wenn die gesetzliche Altersrente bezogen wird. Neben einer lebenslangen Rente kann ein Betrag von maximal 30 Prozent als Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn ausgezahlt werden.
Bei der Direktversicherung besteht vom ersten Tag an ein unverfallbar Rechtsanspruch auf die durch Entgeltumwandlung finanzierten Versorgungsleistungen. Auch bei einem Arbeitgeberwechsel bleiben diese Ansprüche bestehen.
Steuerliche Förderung der Direktversicherung
Der maximale Betrag, der steuer- und sozialversicherungsfrei im Rahmen der Direktversicherung umgewandelt werden kann, liegt bei vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
Sofern kein pauschal versteuerter Vertrag besteht und die Zusage nach dem 31.12.2004 erteilt wurde, können zudem weitere 1.800 Euro steuerfrei umgewandelt werden. Für die Leistungen gilt dann im Rentenbezug die nachgelagerte Besteuerung, d.h. die Rente wird mit dem individuellen Steuersatz als Rentner versteuert.
Der Vorteil in der nachgelagerten Besteuerung liegt darin, dass man während des Erwerbslebens eine höhere Steuerlast als im Rentenalter tragen muss. Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung man auf Betriebsrenten zudem Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.
Vorteile der Direktversicherung
Die Direktversicherung bietet folgende Vorteile:
- Renditestarke Altersversorgung,
- Steuervorteil durch steuerfreie Beiträge während des Erwerbslebens und nachgelagerte Besteuerung im Alter,
- Hohe Sicherheit, da Versorgungsleistungen von Beginn an unverfallbar und abgesichert sind,
- Problemlose Fortführung bei Jobwechsel,
- Verschiedene Vertragsvarianten (Klassische, fondsgebundene Anlage),
- Zusatzversicherungen möglich.
Allerdings kann es in der Praxis vorkommen, dass die Mitnahme eines betrieblichen Vorsorgevertrages zu einem anderen Arbeitgeber mit Problemen verbunden ist. Daher kann es sinnvoll sein, die staatlichen Fördermöglichkeiten bei der privaten Rentenvorsorge zu nutzen.
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