Dienstunfähigkeit Beamte
Die richtige Absicherung bei Dienstunfähigkeit
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- Für Beamte gilt ein besonderes Versorgungsgesetz. Sie haben einen Anspruch auf Versorgung bei Dienstunfähigkeit (Versorgungsbezüge) in Abhängigkeit von der Dauer der Dienstverhältnisses und der Besoldungsstufe.
- Für alle Leistungsansprüche gilt jedoch eine Wartezeit von 5 Jahren. Während dieses Zeitraums besteht kein Anspruch auf Rente bei Dienstunfähigkeit.
Was bedeutet Dienstunfähigkeit?
Dienstunfähigkeit (DU) bedeutet, dass Beamte aufgrund von Krankheit durch ein körperliches oder geistiges Leiden nicht in der Lage sind, ihre Arbeitspflichten zu erfüllen.
Im Vergleich zur Berufsunfähigkeit ist der Begriff der DU weiter gefasst, es müssen geringere gesundheitliche Einschränkungen vorhanden sein als bei der Berufsunfähigkeit.
Ein Beamter ist also arbeitsunfähig, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen einer Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Pflichten dauernd unfähig ist. Ist ein Beamter dienstunfähig, so ist er in den Ruhestand zu versetzen (Zwangspensionierung) und erhält je nach Status Versorgungsbezüge (Ruhegehalt).
Bundesbeamtengesetz
Der Begriff der Dienstunfähigkeit ist dabei im § 42 I Bundesbeamtengesetz geregelt: “Ein Beamter kann als dienstunfähig auch dann angesehen werden, wenn er infolge einer Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst verrichtet hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird.“
Zwei Formen der DU
Das Bundesbeamtengesetz unterscheidet zwischen diesen Arten der Dienstunfähigkeit (DU):
- Allgemeine Dienstunfähigkeit: Der Beamte auf Lebenszeit „ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauern unfähig (dienstunfähig) ist.“
- Spezielle Dienstunfähigkeit: „Als dienstunfähig kann auch angesehen werden,…wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen an seinen Dienst nicht mehr genügt und seine Dienstfähigkeit nicht innerhalb eines Jahres (Polizei: 2 Jahre) wiederhergestellt werden kann.“
Teildienstunfähigkeit
Eine Versetzung in den Ruhestand erfolgt jedoch nur, wenn keine begrenzte DU, die sogenannte Teildienstunfähigkeit, vorliegt. Denn es gilt der Grundsatz, dass eine begrenzte Dienstfähigkeit vor der Versetzung in den Ruhestand geht (§ 27 i.V.m. § 34 Satz 1 BeamtStG). Der Vorgesetzte muss prüfen, ob der Beamte unter Beibehaltung des übertragenen Amtes seine Dienstpflichten noch mindestens zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann.
Wer hat Anspruch auf Leistungen bei Dienstunfähigkeit?
Grundsätzlich zieht eine DU die Versetzung in den (vorzeitigen) Ruhestand nach sich. Der Beamte erhält Versorgungsbezüge (Ruhegehalt) von seinem Dienstherrn.
Ob ein Anspruch auf Leistungen bei Dienstunfähigkeit vorliegt, hängt dabei aber generell vom jeweiligen Beamtenstatus ab.
Für alle Leistungsansprüche gilt eine Wartezeit von 60 Monaten. Während dieses Zeitraums besteht kein Anspruch auf Versorgungsbezüge (Ruhegehalt) bei Eintritt einer DU.
Verbeamtung auf Lebenszeit
Nach Erfüllung der Wartezeit von fünf Jahren wird der Beamte auf Lebenszeit bei Dienstunfähigkeit allgemeiner Art vorzeitig in den Ruhestand versetzt und hat Anspruch auf Ruhegehalt. Ist diese Wartezeit nicht erfüllt, wird das Beamtenverhältnis aufgelöst. Es erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Möglicherweise werden bei Bedürftigkeit auf Antrag Unterhaltsbeiträge geleistet.
Ausnahme: Tritt eine dauernde Dienstunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls ein, wird der Beamte auf Lebenszeit auch ohne Erfüllung der Wartezeit in den Ruhestand versetzt und hat Anspruch auf Ruhegehalt.
Verbeamtung auf Widerruf
Ein Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (z.B. Anwärter) enthält bei dauernder Dienstunfähigkeit keine beamtenrechtliche Versorgung. Er wird aus dem Beamtenverhältnis entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Der Dienstherr zahlt in diesem Fall Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entsprechend der in den einzelnen Dienstjahren erhaltenen Dienstbezüge nach.
Eine Ausnahme besteht bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent durch einen Dienstunfall. In diesem Fall wird vorübergehend, d.h. für die Dauer des Schadens, ein Unterhaltsbeitrag gewährt.
Verbeamtung auf Probe
Bei dauernder Dienstunfähigkeit, die nicht aufgrund eines Arbeitsunfalles eingetreten ist, gibt es keine Leistungen aus der Beamtenversorgung. Der Beamte auf Probe wird aus dem Beamtenverhältnis entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Lediglich bei Bedürftigkeit entscheidet der Dienstherr auf Antrag, ob Unterhaltsbeiträge gewährt werden.
Bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines Dienstunfalles erhalten Beamte auf Probe ein Ruhegehalt.
Höhe der Versorgung bei Dienstunfähigkeit
Für jedes ruhegehaltfähige Jahr erwirbt ein Beamter einen Anspruch in Höhe eines Steigerungsfaktors (bis 2001: 1,875%, ab 2001: 1,79375) seiner ruhegehaltfähigen Bezüge. Der Höchstversorgungssatz wurde bis zum Jahr 2010 schrittweiseauf auf 71,75% der letzten Bezüge reduziert, was aber immer noch deutlich über dem Sicherungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung liegt.
Beamte, die vor Vollendung des 63. Lebensjahres arbeitsunfähig werden, müssen mit einem Abschlag von 3,6 Prozent pro Jahr der vorzeitigen Pensionierung rechnen. Der Versorgungsabschlag ist dabiei auf 10,8 Prozent gedeckelt.
Höhe der Versorgung bei Dienstunfähigkeit
Die Höhe der Versorgungsbezüge (Ruhegehalt) ist abhängig von den Dienstjahren. Ob ein Anspruch auf Leistungen bei Dienstunfähigkeit vorliegt, hängt zudem vom jeweiligen Beamtenstatus ab.
Für jedes ruhegehaltfähige Jahr erwirbt der Beamte einen Anspruch in Höhe eines Steigerungsfaktors (bis 2001: 1,875%, ab 2001: 1,79375) seiner ruhegehaltfähigen Bezüge. Der Höchstversorgungssatz wird bis zum Jahr 2010 schrittweiseauf auf 71,75% der letzten Bezüge reduziert, was aber immer noch deutlich über dem Sicherungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung liegt.
Beamte, die vor Vollendung des 63. Lebensjahres arbeitsunfähig und in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden, müssen mit einem Abschlag von 3,6 Prozent pro Jahr der vorzeitigen Pensionierung rechnen. Der Versorgungsabschlag ist dabei auf 10,8 Prozent gedeckelt. Das Ruhegehalt bei DU muss voll versteuert werden. Anspruch auf Versorgungsbezüge (Ruhegehalt) besteht erst nach Erfüllung der Wartezeit von fünf Jahren.
Private Zusatzabsicherung für Beamte - die Dienstunfähigkeitsversicherung
Trotz des hohen staatlichen Schutzes bei Eintritt der Dienstunfähigkeit und der Versetzung in den Ruhestand ist es für Beamte sinnvoll, eine zusätzliche private Versicherung mit ganz speziellen Bedingungen abzuschließen. Man spricht hier von einer Dienstunfähigkeitsversicherung. In jedem Fall sollten Beamte vor Vertragsschluss ihre derzeitigen Versorgungsansprüche ermitteln und klären, wie sich diese Ansprüche in der Zukunft entwickeln werden.
Start ins Berufsleben
Insbesondere in den ersten fünf Berufsjahren besteht für Beamte kein Schutz bei Dienstunfähigkeit, sie haben keinen Anspruch auf Versorgungsbezüge (Ruhegehalt). Nach Ablauf dieser sogenannten Wartezeit erhalten Beamte Versorgungsbezüge, die in der Regel deutlich höher als die Versorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Insofern sollte die vereinbarte Rente zu Beginn hoch sein und kann im Zeitablauf mit den steigenden Ansprüchen aus dem Beamtenverhältnis geringer ausfallen. Der Versicherungsschutz muss daher auf die Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnitten sein, d.h. Anpassungen der versicherten Rente sollten auch nach Vertragsbeginn noch möglich sein.
Dienstunfähigkeitsklausel
Ratsam ist zudem eine sog. Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel). Ist diese Klausel im Vertrag enthalten, bekommen Beamte bei Bescheinigung der dauerhaften Dienstunfähigkeit automatisch die vereinbarte Rente ausgezahlt.
Welche Bedingungen sollte die Dienstunfähigkeitsversicherung erfüllen?
Für Beamte spielen neben den Kriterien für eine "herkömmliche" Berufsunfähigkeitsversicherung auch noch die Bedingungen zur Dienstunfähigkeit eine Rolle. Grundsätzlich sollten leistungsstarke Tarife folgende Bedingungen enthalten:
- Leistung ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent
- Leistung bei Dienstunfähigkeit
- Tarif mit echter Dienstunfähigkeitsklausel
- keine Arztanordnungsklausel
- weltweiter Versicherungsschutz
- Verzicht auf abstrakte Verweisung
Daneben gibt es eine Reihe weiterer Leistungskriterien für die private Absicherung. Wählen Sie Ihren Versicherer nicht nur nach dem Preis, sondern vor allem nach den Leistungen aus. Leistungsstarke Tarife kosten mehr als ein Basisschutz mit Leistungslücken.
Aufgrund der Höhe der Versorgung zum Ende der Dienstzeit kann ein privater DU-Vertrag bereits mit dem 60. Lebensjahr enden.
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