Deferred Compensation

Deferred Compensation statt privater Altersvorsorge

Bei der Deferred Compensation übernimmt der Arbeitgeber die Einzahlung in eine Altersvorsorge für den Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer bekommt jedoch einen Teil seines Gehalts nicht ausbezahlt.

Erstinformation - Erstinformationen für Versicherungsmakler gemäß § 11 VersVermV lesen und herunterladen.

Deferred Compensation zur Entgeltumwandlung

Unter der Deferred Compensation versteht man eine Entgeltumwandlung in Arbeitgeber-Arbeitnehmerverhältnissen. Dabei wird ein Teil des Entgeltes, das der Arbeitnehmer als Lohn erhält, in eine Altersvorsorge umgewandelt. Der Betrag, den der Arbeitnehmer normalerweise bar ausgezahlt bzw. auf sein Lohnkonto überwiesen bekommen würde, wird somit vom Arbeitgeber direkt in eine Altersvorsorge investiert. Wichtig dabei ist, dass die Kapitalanlage für die Rente in jedem Fall dem gleichen Wert entspricht, den der Arbeitnehmer auch als Entgelt ausgezahlt bekäme.

Die Deferred Compensation bringt für den Arbeitgeber zumeist steuerliche Vorteile, da die Investition in eine Altersvorsorge für Arbeitnehmer gefördert wird. Der Arbeitnehmer muss sich dadurch nicht selbst um eine Altersvorsorge kümmern, sondern kann darauf vertrauen, dass der Arbeitgeber dies für ihn erledigt. Die Deferred Compensation kommt damit beiden Seiten zugute. Viele Arbeitgeber sehen schon beim Bewerbungsgespräch bzw. der Aufnahme neuer Mitarbeiter eine Entgeltumwandlung bestimmter Gehaltteile vor, damit die Mitarbeiter entsprechend abgesichert sind.

Deferred Compensation als Angebot für Arbeitnehmer

Die Deferred Compensation dient als Angebot für Arbeitnehmer, das diese in der Regel in Anspruch nehmen können, aber nicht müssen. Ebenso kann sich der Arbeitnehmer auch regulär den Lohn auszahlen lassen. Wesentlich ist es, dass die Nutzung einer Entgeltumwandlung bereits rechtzeitig und einvernehmlich abgestimmt wird. In der Regel erfolgt dies somit bereits in der Bewerbungsphase. Im Bewerbungsgespräch wird dem potenziellen Arbeitnehmer eine solche Entgeltumwandlung als Option in Aussicht gestellt oder aber auch als zusätzlicher Teil des Gehalts.

In letzterem Fall wird die Deferred Compensation häufig vom Arbeitgeber verwendet, um einen zusätzlichen Anreiz für den Arbeitnehmer zu schaffen, um diesen für die jeweilige Position zu begeistern. Dabei werden auch die jeweiligen Vorteile der angestrebten Form der Altersvorsorge aufgezählt und angepriesen. Bei größeren Unternehmen kommt es häufig vor, dass diese selbst Anleihen ausgeben und der Mitarbeiter einen Teil davon durch die Entgeltumwandlung erhält.

Vereinbarung der Deferred Compensation

Da es sich bei einer Deferred Compensation um eine deutliche Sonderregelung im Arbeitsvertrag handelt und tatsächlich ein Teil des Gehalts nicht zur Auszahlung kommt, sondern für die Altersvorsorge angelegt wird, muss dafür zumeist eine eigene Vereinbarung geschlossen werden, die als Zusatz zum Arbeitsvertrag behandelt wird. In dieser Zusatzvereinbarung wird genau festgelegt, welcher Betrag monatlich als Deferred Compensation verwendet wird und ob dieser Betrag auch bei der Urlaubszahlung und der Weihnachtsremuneration gleichbleibend ist bzw. aliquot mitberechnet wird.

In der Vereinbarung wird darüber hinaus auch festgehalten, welche Art von Altersvorsorge gewählt wird, in die investiert wird und welche Form der Absicherung bei dieser womöglich gegeben ist. Schließlich soll der Arbeitnehmer bestmöglich abgesichert werden und sich auf eine Absicherung in der Rente verlassen können. Darüber hinaus können auch Möglichkeiten gegeben sein, um die Deferred Compensation jederzeit oder zu bestimmten Zeitpunkten wieder rückgängig zu machen und stattdessen die Lohnauszahlung zu erhöhen.